Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

5916 Inhalte gefunden
163.2 - Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung)
Kanton Zug 163.2 Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung) Vom 12. November 2021 (Stand
641.1 - Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)
ausgewiesenen Aufwendungen 105.bis * Begehren auf Verschollenerklärung: 50 bis 240 § 12 M. Öffentliche freiwillige Versteigerungen 1 106. * Versteigerung von Fahrhabe, lebender Inventur und Liegenschaften: Gebühr Bürgerkanzleien § 9 J. Öffentliche Beurkundungen § 10 * … § 11 L. Erbschaftssachen § 12 M. Öffentliche freiwillige Versteigerungen § 13 N. Allgemeine Bestimmungen 2025-08-20T15:58:53+0200 "6300 Zug" "Gesetzessammlung
811.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG)
ung – Massnahmen im Massnahmenplangebiet 1 Das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien ist im Massnahmenplangebiet verboten. Davon ausgenommen sind Grill-, Lager- und Brauchtumsfeuer.
1021.023 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS H, Riedmatt–Brücke A14, Gemeinden Zug und Steinhausen»
Kanton Zug 1021.023 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS H, Riedmatt–Brücke A14, Gemeinden Zug und Steinhausen» Vom 28. September 2023 (Stand 6. Oktober 2023)
1021.024 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 381, Talacher–Moosrank, Gemeinde Baar»
2023– 2030 vom 30. März 20232) ein Objektkredit von 4,19 Millionen Franken (in- kl. 7,7 % MWST) freigegeben (Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2022). 1) BGS 751.12 2) BGS 751.12 GS 2023/056 Kanton Zug 1021.024 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 381, Talacher– Moosrank, Gemeinde Baar» Vom 28. September 2023 (Stand 6. Oktober 2023) Der Kantonsrat
414.313 - Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU)
Kanton Zug 414.313 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU) Vom 13. Dezember 2024 (Stand 1. September 2025) Der Konkordatsrat der
414.135 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO LZG KSR)
Fachs. § 12 Freiwillige Repetition 1 Die Schülerinnen und Schüler können beim zuständigen Schulleitungsmit- glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 4 414.135 2 Bei einer freiwilligen Repetition der speziellen Rege- lung bei Nichtbestehen der Maturitätsprüfungen (§ 11). Dies gilt auch bei freiwilliger Repetition. 3 Muss eine Schülerin oder ein Schüler die Schule verlassen oder entschei- det sie Promotionsfächer § 9 Promotionsfächer 3.3 Promotionsbedingungen § 10 Promotion § 11 Repetition § 12 Freiwillige Repetition § 13 Wegweisung von der Schule 2025-07-29T08:28:43+0200 "6300 Zug" "Gesetzessammlung
1021.033 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 382, Unterführung A4–Oberwil, Gemeinde Cham»
Kanton Zug 1021.033 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 382, Unterführung A4– Oberwil, Gemeinde Cham» Vom 10. April 2025 (Stand 18. April 2025) Der Kantonsrat
3299.2 - Antrag des Regierungsrats
16717) 1 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug ist gleichzeitig kantonale Stützpunkt- feuerwehr und -ölwehr. In diesen Belangen unterstützt sie die Feuerwehren im Kanton Zug. 1 Die Freiwillige Feuerwehr pflichtige Gemeinde oder den pflichtigen Betrieb. 2 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug ist ausserdem kantonale Chemie- und Strahlenwehr. 2 Die Freiwillige Feuerwehr Der Verwaltungsrat der StadtGebäudeversicherung jährlich mindestens 30 Prozent im Bereich der Feuerschau tätig sind. b) Aufgehoben. 2 Soweit die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug Stützpunktaufgaben wahrnimmt, bezieht die Stadtgemeinde Zug an die daraus
3299.3a - Beilage Synopse
(geändert) Stützpunktfeuerwehr und Träger von Stützpunktaufgaben (Überschrift geändert) 1 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug ist gleich- zeitig kantonale Stützpunktfeuerwehr und -ölwehr. In diesen Gebäudeversicherung Zug die aus- reichende finanzielle Abgeltung dieser Aufgabe si- cher. 2 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug ist ausser- dem kantonale Chemie- und Strahlenwehr. 2 Der Verwaltungsrat jährlich mindestens 30 Prozent im Bereich der Feuerschau tätig sind. b) Aufgehoben. 2 Soweit die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug Stützpunktaufgaben wahrnimmt, bezieht die Stadt- gemeinde Zug an die daraus

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch