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163.2 - Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung)
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Kanton Zug 163.2 Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung) Vom 12. November 2021 (Stand
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641.1 - Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)
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ausgewiesenen Aufwendungen 105.bis * Begehren auf Verschollenerklärung: 50 bis 240 § 12 M. Öffentliche freiwillige Versteigerungen 1 106. * Versteigerung von Fahrhabe, lebender Inventur und Liegenschaften: Gebühr Bürgerkanzleien § 9 J. Öffentliche Beurkundungen § 10 * … § 11 L. Erbschaftssachen § 12 M. Öffentliche freiwillige Versteigerungen § 13 N. Allgemeine Bestimmungen 2025-08-20T15:58:53+0200 "6300 Zug" "Gesetzessammlung
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811.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG)
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ung – Massnahmen im Massnahmenplangebiet 1 Das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien ist im Massnahmenplangebiet verboten. Davon ausgenommen sind Grill-, Lager- und Brauchtumsfeuer.
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1021.023 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS H, Riedmatt–Brücke A14, Gemeinden Zug und Steinhausen»
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Kanton Zug 1021.023 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS H, Riedmatt–Brücke A14, Gemeinden Zug und Steinhausen» Vom 28. September 2023 (Stand 6. Oktober 2023)
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1021.024 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 381, Talacher–Moosrank, Gemeinde Baar»
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2023– 2030 vom 30. März 20232) ein Objektkredit von 4,19 Millionen Franken (in- kl. 7,7 % MWST) freigegeben (Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2022). 1) BGS 751.12 2) BGS 751.12 GS 2023/056 Kanton Zug 1021.024 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 381, Talacher– Moosrank, Gemeinde Baar» Vom 28. September 2023 (Stand 6. Oktober 2023) Der Kantonsrat
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414.313 - Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU)
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Kanton Zug 414.313 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU) Vom 13. Dezember 2024 (Stand 1. September 2025) Der Konkordatsrat der
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414.135 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO LZG KSR)
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Fachs. § 12 Freiwillige Repetition 1 Die Schülerinnen und Schüler können beim zuständigen Schulleitungsmit- glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 4 414.135 2 Bei einer freiwilligen Repetition der speziellen Rege- lung bei Nichtbestehen der Maturitätsprüfungen (§ 11). Dies gilt auch bei freiwilliger Repetition. 3 Muss eine Schülerin oder ein Schüler die Schule verlassen oder entschei- det sie Promotionsfächer § 9 Promotionsfächer 3.3 Promotionsbedingungen § 10 Promotion § 11 Repetition § 12 Freiwillige Repetition § 13 Wegweisung von der Schule 2025-07-29T08:28:43+0200 "6300 Zug" "Gesetzessammlung
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1021.033 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 382, Unterführung A4–Oberwil, Gemeinde Cham»
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Kanton Zug 1021.033 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 382, Unterführung A4– Oberwil, Gemeinde Cham» Vom 10. April 2025 (Stand 18. April 2025) Der Kantonsrat
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3299.2 - Antrag des Regierungsrats
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16717) 1 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug ist gleichzeitig kantonale Stützpunkt- feuerwehr und -ölwehr. In diesen Belangen unterstützt sie die Feuerwehren im Kanton Zug. 1 Die Freiwillige Feuerwehr pflichtige Gemeinde oder den pflichtigen Betrieb. 2 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug ist ausserdem kantonale Chemie- und Strahlenwehr. 2 Die Freiwillige Feuerwehr Der Verwaltungsrat der StadtGebäudeversicherung jährlich mindestens 30 Prozent im Bereich der Feuerschau tätig sind. b) Aufgehoben. 2 Soweit die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug Stützpunktaufgaben wahrnimmt, bezieht die Stadtgemeinde Zug an die daraus
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3299.3a - Beilage Synopse
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(geändert) Stützpunktfeuerwehr und Träger von Stützpunktaufgaben (Überschrift geändert) 1 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug ist gleich- zeitig kantonale Stützpunktfeuerwehr und -ölwehr. In diesen Gebäudeversicherung Zug die aus- reichende finanzielle Abgeltung dieser Aufgabe si- cher. 2 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug ist ausser- dem kantonale Chemie- und Strahlenwehr. 2 Der Verwaltungsrat jährlich mindestens 30 Prozent im Bereich der Feuerschau tätig sind. b) Aufgehoben. 2 Soweit die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug Stützpunktaufgaben wahrnimmt, bezieht die Stadt- gemeinde Zug an die daraus