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933.21 - Gesetz über die Fischerei
Sonderrechte von Gemeinden und Priva- ten. 2 Der Kanton übt sein Regalrecht aus, indem er: a) die Freiangelfischerei im Zugersee ermöglicht; b) Patente für die Berufs- und die Angelfischerei im Zugersee abgibt;
841.7 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG)
Kanton Zug 841.7 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) Vom 8. Mai 2008 (Stand 29. August 2020) Der Kantonsrat des
154.31 - Gesetz über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassengesetz, PKG)
zum Erreichen der Vollkapitalisierung erfolgt die Finanzierung im System der Teilkapitalisierung. Freie Mittel liegen vor, wenn die ge- samten Aktiven höher sind als die Summe aus Verbindlichkeiten, passiver
411.2 - Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen
Umsetzung der Meldepflicht von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern. * 3 Sie fördert den freien Zugang zu weiterführenden Schulen und zur Berufs- ausübung. Sie hilft mit, die Qualität der Ausbildungen
332.311 - Personalverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Bostadel
übersteigen, aus- schliesslich in Freizeit abgegolten werden. 2 In Härtefällen entscheidet die Paritätische Aufsichtskommission, ob von der Forderung der Freizeitabgeltung für den das neue Recht übersteigenden
414.376 - Reglement für das Nachdiplomstudium für Dozierende an Pädagogischen Hochschulen (Reglement NDS für Dozierende an PH)
tlicher Erkenntnis und Praxis in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung, d) ist grundsätzlich ein freiwilliges Angebot, von dem das vollständige Studium oder einzelne Kurse besucht werden können, GS 30, 139
161.7 - Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG)
Kanton Zug 161.7 Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG) Vom 15. Dezember 2011 (Stand 1. Januar 2026) Das Obergericht des Kantons Zug, ges
161.73 - Verordnung über die Rückzahlung von Kosten in Zivil- und Strafverfahren (Rückzahlungsverordnung)
Kanton Zug 161.73 Verordnung über die Rückzahlung von Kosten in Zivil- und Strafverfahren (Rückzahlungsverordnung) Vom 15. Dezember 2011 (Stand 1. Januar 2012) Das Obergericht des Kantons Zug, gestütz
162.11 - Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts (GO VG)
schwöre, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons Zug zu fördern und überhaupt gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons Zug zu fördern und überhaupt
414.31 - Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung vom 15. September 2011 (FHZ-Konkordat)
Einstimmigkeit des Konkordatsrats. Art. 6 Freiheit von Lehre und Forschung 1 Die Fachhochschule wahrt bei ihren Tätigkeiten ihre Unabhängigkeit so- wie die Freiheit von Lehre und Forschung. Art. 7 Leistu Zusammenarbeit Art. 5 Förderung der Forschung und Entwicklung sowie des Wissenstransfers Art. 6 Freiheit von Lehre und Forschung Art. 7 Leistungsauftrag 2. Aus- und Weiterbildung Art. 8 Grundsatz Art. che Beiträge. Art. 31 Eigenkapital 1 Das Eigenkapital besteht aus einer Pflichtreserve und einer freien Reserve. 2 Die Pflichtreserve darf nur zur Deckung von Betriebsverlusten oder für Massnahmen zur

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