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332.312 - Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel)
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bis zu 12 Monaten; e) Busse von Fr. 20.– bis 300.– zugunsten des Gefangenenfonds, welche ab dem Freikonto beglichen wird; f) Einschluss in der eigenen Zelle für bis zu dreissig Tagen; g) Arrest in einer den konkordatlichen Richtlinien. 2 Einzelheiten werden in einem Merkblatt geregelt. Art. 14 Freizeitangebot 1 Die JVA Bostadel organisiert ein Freizeit- und Weiterbildungsangebot. 4 332.312 Art. 15 Spaziergang Betriebsablauf Art. 10 Bekleidung Art. 11 Verpflegung Art. 12 Arbeit Art. 13 Arbeitsentgelt Art. 14 Freizeitangebot Art. 15 Spaziergang 4. Verkehr mit der Aussenwelt Art. 16 Brief- und Postverkehr Art. 17 Pos
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162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
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gemeindlichen Behörde beantragen, sofern diese die entsprechende Dienstleistung anbietet. Die freigeschalteten Behörden sind auf der Anmel- deseite der Identifikationslösung aufgelistet. * 2 Das für die
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612.16 - Verordnung über eine Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiteren Banken im Kanton Zug in Folge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie-Verordnung)
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StGB4)), Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kön- nen. 4) SR 311.0 4 612.16 4 Die Antr
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942.461 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonale Geldspielverordnung, V EG BGS)
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Kinder- und Ju- gendprobleme zu lösen suchen oder Kindern und Jugendlichen eine sinnvol- le Freizeitgestaltung ermöglichen, sofern sie im Einzelfall den Betrag von 20'000 Franken und insgesamt pro Jahr
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416.213 - Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (AusbV)
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Veranlagungsverfügung der Kantonssteuer nach Abzug eines Freibetrags von Fr. 50'000.– pro Elternteil; c) zuzüglich allfällig abgezogener, freiwilliger Einkäufe in die 2. Säule gemäss Veranlagungsverfügung Mietkosten gemäss den kantonalen Ergänzungsleistungen; c) der Freibetrag für die Eltern; Fr. 10'000.– pro Elternteil pro Haushalt; d) der Freibetrag für die Geschwister; pro Geschwister im Haushalt Fr. 3000
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414.135 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO LZG KSR)
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Fachs. § 12 Freiwillige Repetition 1 Die Schülerinnen und Schüler können beim zuständigen Schulleitungsmit- glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 4 414.135 2 Bei einer freiwilligen Repetition der speziellen Rege- lung bei Nichtbestehen der Maturitätsprüfungen (§ 11). Dies gilt auch bei freiwilliger Repetition. 3 Muss eine Schülerin oder ein Schüler die Schule verlassen oder entschei- det sie Promotionsfächer § 9 Promotionsfächer 3.3 Promotionsbedingungen § 10 Promotion § 11 Repetition § 12 Freiwillige Repetition § 13 Wegweisung von der Schule 2025-07-29T08:28:43+0200 "6300 Zug" "Gesetzessammlung
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414.136 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO KZG KSR)
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Fachs. § 12 Freiwillige Repetition 1 Die Schülerinnen und Schüler können beim zuständigen Schulleitungsmit- glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 2 Bei einer freiwilligen Repetition besteht der speziellen Rege- lung bei Nichtbestehen der Maturitätsprüfungen (§ 11). Dies gilt auch bei freiwilliger Repetition. 3 Muss eine Schülerin oder ein Schüler die Schule verlassen oder entschei- det sie Promotionsfächer § 9 Promotionsfächer 3.3 Promotionsbedingungen § 10 Promotion § 11 Repetition § 12 Freiwillige Repetition § 13 Wegweisung von der Schule 2025-07-29T08:33:04+0200 "6300 Zug" "Gesetzessammlung
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611.1 - Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
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die Kinder- und Jugendprobleme zu lösen suchen oder Kindern und Jugendlichen eine sinnvol- le Freizeitgestaltung ermöglichen, sofern sie im Einzelfall den Betrag von Fr. 20'000.– und insgesamt pro Jahr Fr
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213.53 - Geschäftsordnung Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Zug
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Kanton Zug 213.53 Geschäftsordnung Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Zug Vom 20. November 2018 (Stand 20. November 2018) Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, gestützt auf Art. 440 des Schwei
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konkordat-anhangI_110620_d
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feste Überdachung und in der Regel weitere Abschlüsse aufweisen. 2.2 Kleinbauten Kleinbauten sind freistehende Gebäude, die in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht überschreiten und die nur Nebenn