Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

5916 Inhalte gefunden
641.1 - Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)
ausgewiesenen Aufwendungen 105.bis * Begehren auf Verschollenerklärung: 50 bis 240 § 12 M. Öffentliche freiwillige Versteigerungen 1 106. * Versteigerung von Fahrhabe, lebender Inventur und Liegenschaften: Gebühr Bürgerkanzleien § 9 J. Öffentliche Beurkundungen § 10 * … § 11 L. Erbschaftssachen § 12 M. Öffentliche freiwillige Versteigerungen § 13 N. Allgemeine Bestimmungen 2025-08-20T15:58:53+0200 "6300 Zug" "Gesetzessammlung
511.2 - Interkantonale Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. April 2009 (ViCLAS-Konkordat)
einem Freispruch bezüg- lich der Daten, welche diesen Freispruch betreffen, oder 2. sobald gegen einen (mutmasslich) Tatbeteiligten ein Verdacht definitiv ausgeräumt ist. f) Erfolgte ein Freispruch oder Analysesystem erfasste Delikt massgebend. d) Der Fristenlauf steht still während dem Vollzug einer Freiheitsstrafe oder einer stationären Massnahme. e) Die gespeicherten Datensätze über die (mutmassliche) Täterschaft löschungspflichtigen Daten bezie- hungsweise des Friststillstands während des Vollzugs einer Freiheitsstrafe oder einer Massnahme zuständig sind, werden durch das kantonale Recht bestimmt. 4. Finanzierung
414.366 - Verordnung über die Gebühren an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Gebührenverordnung)
er Instrumentalunterricht unentgeltlich b) freiwilliger Unterricht in Sologesang während des stufenübergreifen- den Grundjahrs unentgeltlich c) freiwilliger Instrumentalunterricht für Studierende ohne (in begründeten Ausnahmefällen) Fr. 900.– 2. Gruppenunterricht Fr. 450.– e) freiwilliger Instrumentalunterricht oder freiwilliger Unterricht in Solo- gesang für alle Studierenden ab dem zweiten Studienjahr: ohne Studienfach Musik während des stufenübergreifenden Grundjahrs unentgeltlich d) freiwilliger Instrumentalunterricht für Studierende mit Studienfach Musik während des stufenübergreifenden Grundjahrs: 1
414.412 - Verordnung über die Gebühren an der Pädagogischen Hochschule Zug (PHGeb)
Instrumental- oder Gesangsunterricht im Grundstudium wird keine Ge- bühr erhoben. 2 Die Gebühr für den freiwilligen Instrumental- oder Gesangsunterricht be- trägt für eine Lektion (45 Minuten) a) Einzelunterricht
1021.007 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Sanierung Sihlbruggstrasse (KS P), Abschnitt «Knoten Sand AG–Knoten Industrie» einschliesslich eines Radstreifens bergwärts, Gemeinde Neuheim
Kanton Zug 1021.007 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Sanierung Sihlbruggstrasse (KS P), Abschnitt «Knoten Sand AG–Knoten Industrie» einschliesslich eines Ra
1021.033 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 382, Unterführung A4–Oberwil, Gemeinde Cham»
Kanton Zug 1021.033 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 382, Unterführung A4– Oberwil, Gemeinde Cham» Vom 10. April 2025 (Stand 18. April 2025) Der Kantonsrat
1021.031 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «Ersatz Bereichsrechner Lichtsignalanlagen»
Strassenbauprogramm 2023–2030 vom 30. März 20232) ein Objektkredit von 3,98 Millionen Franken freigegeben (inkl. 8,1 % MWST, Preisbasis: Produzentenpreisindex Dienstleistungen März 2023). 1) BGS 751.12 Kanton Zug 1021.031 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «Ersatz Bereichsrechner Lichtsignalanlagen» Vom 3. Juli 2024 (Stand 12. Juli 2024) Der Kantonsrat des Kantons
811.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG)
ung – Massnahmen im Massnahmenplangebiet 1 Das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien ist im Massnahmenplangebiet verboten. Davon ausgenommen sind Grill-, Lager- und Brauchtumsfeuer.
411.1 - Konkordat über die Schulkoordination
insbesondere für folgende Bereiche: a) Rahmenlehrpläne; b) gemeinsame Lehrmittel; c) Sicherstellung des freien Übertritts zwischen gleichwertigen Schulen; d) Übertritt in die aufgegliederten Oberstufen; e) A
413.16 - Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG)
Kanton Zug 413.16 Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG) Vom 30. August 2007 (Stand 1. August 2021) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 2 Abs.

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch