Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

5916 Inhalte gefunden
1021.023 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS H, Riedmatt–Brücke A14, Gemeinden Zug und Steinhausen»
Kanton Zug 1021.023 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS H, Riedmatt–Brücke A14, Gemeinden Zug und Steinhausen» Vom 28. September 2023 (Stand 6. Oktober 2023)
1021.024 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 381, Talacher–Moosrank, Gemeinde Baar»
2023– 2030 vom 30. März 20232) ein Objektkredit von 4,19 Millionen Franken (in- kl. 7,7 % MWST) freigegeben (Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2022). 1) BGS 751.12 2) BGS 751.12 GS 2023/056 Kanton Zug 1021.024 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 381, Talacher– Moosrank, Gemeinde Baar» Vom 28. September 2023 (Stand 6. Oktober 2023) Der Kantonsrat
1021.036 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «Weiterentwicklung Brüggli, Gemeinde Zug»
Kanton Zug 1021.036 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «Weiterentwicklung Brüggli, Gemeinde Zug» Vom 22. Mai 2025 (Stand 22. August 2025) Der Kantonsrat des Kantons
831.511-A1-1-1.de.pdf
zusätzliche Freizeit oder Ferien von gleicher Dauer zu kompensieren oder durch eine Lohnzahlung mit einem Zuschlag von 25 % abzugelten. § 8 Freizeit 1 Pro Woche besteht Anspruch auf eineinhalb freie Tage. Können Mor- gen oder auf den Abend, wird der Sonn- oder Feiertag als freier Halbtag angerechnet. 4 Bei der Beanspruchung und der Gewährung der Freizeit ist auf die Be- dürfnisse beider Vertragsparteien angemessen ersichtlich sind. Die Lohnab- rechnung enthält auch eine einwandfreie Kontrolle der Überstunden, der Freitage und des Ferienbezugs. § 14 Lohnrückbehalt 1 Die oder der Arbeitgebende kann einen Viertel des M
413.19 - Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)
Erziehungsdirektionen beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck 1 Die Vereinbarung regelt den freien Zugang zu den gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 (Berufsbildungsgesetz
414.164 - Absenzenordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule (AO)
Fächer, die obligatorischen Schulanlässe ausser- halb des Stundenplans und die von ihnen gewählten Freifachkurse zu besuchen sowie pünktlich zu erscheinen; b) * unvorhersehbare Absenzen zu begründen; c) * v
414.50-A1 - Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Anhang) (Hochschulkonkordat)
Kanton Zug 414.50-A1 Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Anhang) (Hochschulkonkordat) Vom 20. Juni 2013 (Stand 1. Januar 2015) Die Schweizerische Konferenz der kanto
861.422 - Richtlinie betreffend Unterstützungsleistungen für Personen aus dem Asylbereich ohne Aufenthaltsbewilligung (Unterstützungsrichtlinie)
Volljährigkeit die Kosten für eine organisierte Freizeitbeschäftigung (Pfadi, Sportverein, Schulkurs, Freizeitkurs und dgl.) bis maximal 400 Fran- ken pro Person und Jahr (inklusive Ausrüstung) übernommen werden
512.22-A1 - Verordnung über die Festlegung des Wohnsitzrayons für Mitarbeitende der Polizei (Anhang: Liste politischer Gemeinden gemäss § 3 Rayon-Verordnung) (Anhang Rayon-Verordnung)
Kerns 3 Sarnen Ziff. 5 Kanton Schwyz 1 Altendorf 2 Arth 3 Einsiedeln (exkl. Euthal) 4 Feusisberg 5 Freienbach 6 Galgenen 7 Gersau 8 Ingenbohl 9 Küssnacht 10 Lachen 11 Lauerz 12 Morschach 13 Rothenthurm 14
753.32 - Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung)
Kanton Zug 753.32 Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung) Vom 18. Februar 2025 (Stand 1. März 2025) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 2 des Einführungsgeset

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch