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621.1 - Gesetz über den direkten Finanzausgleich
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für den Finanzausgleich wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes aufgelöst und ins freie Eigenkapital des Kantons überführt. 2 Eine unter bisherigem Recht entstandene Pflicht bezugsberechtigter
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741.2 - Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil
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Kanton Zug 741.2 Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil Vom 1. Dezember 1904 (Stand 1. Dezember 1904) Der Kantonsrat des Kantons Zug, nach Kenntnisnahme von
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753.11 - Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr (Schiffsgebührenverordnung; SGV)
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Kanton Zug 753.11 Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr * (Schiffsgebührenverordnung; SGV) Vom 13. Dezember 2005 (Stand 1. Oktober 2023) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 13 d
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753.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt
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Fluggeräten (Art. 163 Abs. 1 Bst. b BSV); f) die Bewilligung zum Wassern von Wasserflugzeugen; g) * die Freigabe gefrorener Seeflächen zum Betreten; h) * Beitragsentscheide an den Seerettungsdienst (§ 10 Abs.
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754.1 - Kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Luftfahrt
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Beweismittel ausgeschlossen. 4. Über das gestellte Begehren wird mit oder ohne Parteiverhandlung un- ter freier Würdigung der Beweismittel durch kurz begründete Verfü- gung entschieden. Sind die Parteien zu einer
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154.215 - Verordnung über die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie den Bildungsurlaub (Weiterbildungsverordnung; WBVO)
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anzueignen, welche auch für den Kanton von Nutzen sind; b) sich sozial oder im Rahmen von Freiwilligenarbeit zu engagieren; c) im Rahmen einer vorübergehenden Arbeitstätigkeit im Ausland neue Menschen sowie eigene Fort- und Weiter- bildungsangebote des Kantons Zug. 5 Bildungsurlaub: Längerdauernde Freistellung von der Arbeitspflicht bei voller oder teilweiser Lohnzahlung, welche der körperlichen und geistigen
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163.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA)
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Art. 4 BGFA eingetragen sind, b) Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs gemäss Art. 21 ff. BGFA, c) Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der
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163.2 - Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung)
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Kanton Zug 163.2 Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung) Vom 12. November 2021 (Stand
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511.5 - Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch
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gemäss Globalbudget 3 Über die Zuteilung freier Plätze an die Konkordatsmitglieder entscheidet die Schuldirektion. Ist die Nachfrage nach ungebundenen freien Plätzen grösser als das Angebot, so erfolgt
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153.717 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern in sozialen und gesellschaftlichen Bereichen an das Kantonale Sozialamt
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die Kinder- und Jugendprobleme zu lösen suchen oder Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen; b) * es sich um Gesuche um Beiträge zur Unterstützung ihrer Aktivitäten, insbesondere