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621.1 - Gesetz über den direkten Finanzausgleich
für den Finanzausgleich wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes aufgelöst und ins freie Eigenkapital des Kantons überführt. 2 Eine unter bisherigem Recht entstandene Pflicht bezugsberechtigter
741.2 - Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil
Kanton Zug 741.2 Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil Vom 1. Dezember 1904 (Stand 1. Dezember 1904) Der Kantonsrat des Kantons Zug, nach Kenntnisnahme von
753.11 - Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr (Schiffsgebührenverordnung; SGV)
Kanton Zug 753.11 Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr * (Schiffsgebührenverordnung; SGV) Vom 13. Dezember 2005 (Stand 1. Oktober 2023) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 13 d
753.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt
Fluggeräten (Art. 163 Abs. 1 Bst. b BSV); f) die Bewilligung zum Wassern von Wasserflugzeugen; g) * die Freigabe gefrorener Seeflächen zum Betreten; h) * Beitragsentscheide an den Seerettungsdienst (§ 10 Abs.
754.1 - Kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Luftfahrt
Beweismittel ausgeschlossen. 4. Über das gestellte Begehren wird mit oder ohne Parteiverhandlung un- ter freier Würdigung der Beweismittel durch kurz begründete Verfü- gung entschieden. Sind die Parteien zu einer
154.215 - Verordnung über die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie den Bildungsurlaub (Weiterbildungsverordnung; WBVO)
anzueignen, welche auch für den Kanton von Nutzen sind; b) sich sozial oder im Rahmen von Freiwilligenarbeit zu engagieren; c) im Rahmen einer vorübergehenden Arbeitstätigkeit im Ausland neue Menschen sowie eigene Fort- und Weiter- bildungsangebote des Kantons Zug. 5 Bildungsurlaub: Längerdauernde Freistellung von der Arbeitspflicht bei voller oder teilweiser Lohnzahlung, welche der körperlichen und geistigen
163.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA)
Art. 4 BGFA eingetragen sind, b) Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs gemäss Art. 21 ff. BGFA, c) Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der
163.2 - Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung)
Kanton Zug 163.2 Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung) Vom 12. November 2021 (Stand
511.5 - Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch
gemäss Globalbudget 3 Über die Zuteilung freier Plätze an die Konkordatsmitglieder entscheidet die Schuldirektion. Ist die Nachfrage nach ungebundenen freien Plätzen grösser als das Angebot, so erfolgt
153.717 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern in sozialen und gesellschaftlichen Bereichen an das Kantonale Sozialamt
die Kinder- und Jugendprobleme zu lösen suchen oder Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen; b) * es sich um Gesuche um Beiträge zur Unterstützung ihrer Aktivitäten, insbesondere

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