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Art. 194 Abs. 1 SchKG in Verbindung mit 174 Abs. 2 SchKG
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Noven abschliessend nenne (vgl. 5P.182/2001 E. 5b). Der II. Appellationshof des Kantonsgerichts Freiburg hielt in einem Entscheid vom 25. April 2006 fest, dass Art. 194 Abs. 1 SchKG zwar ausdrücklich auf
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Art. 9 Abs. 1 IVG i.V.m. Art. 23bis Abs. 3 IVV
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a.a.O., Rz. 294 ff.). Im Entscheid vom 1. September 2011 i.S. X gegen die IV-Stelle des Kantons Freiburg (Beschwerde 605 2009–329), in dem es um die Leistungspflicht der IV für die operative Behandlung einer Hypospadie in Deutschland ging, warf der Sozialversicherungsgerichtshof des Kantonsgerichts Freiburg neben der Verunsicherung der Eltern des minderjährigen Patienten aufgrund ärztlicher Erläuterungen
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Art. 274 Abs. 2 ZGB
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steht den Betroffenen um ihrer Persönlichkeit willen zu. Als sogenanntes «Pflichtrecht» dient es freilich in erster Linie dem Interesse des Kindes. Oberste Richtschnur für die Ausgestaltung des Besuchsrechts
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Verfahrensrecht
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t seit dem 15. Juli 2011, d.h. seit über zwei Monaten eine Beschwerde wegen der Verweigerung der freien Arztwahl hängig sei und dass dieser bis zum Endentscheid zwingend aufschiebende Wirkung zukomme,
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Art. 22 Abs. 2 lit. a und b des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700)
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Erschliessungsanlagen zu verpflichten, diese Anlagen gegen Entschädigung zur Mitbenutzung durch Dritte freizugeben (KRV, S. 10).
d) Paragraph 32c PBG regelt gemäss seinem klaren Wortlaut nicht den hier zu be
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Gesuch um Akteneinsicht beim Staatsarchiv im Rahmen einer Masterarbeit
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Regeste:
§ 2 Bst. b DSG i.V.m. § 12 und § 17 Abs. 1 Archivgesetz – Dossiers von administrativ versorgten Menschen enthalten zahlreiche heikle, besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des DSG
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Art. 382 Abs. 1, Art. 104 Abs. 1 lit. b, Art. 118 Abs. 1 und Art. 115 Abs. 1 StPO
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sind diese demnach als Geschädigte zu betrachten. Der Privatkläger ist daher legitimiert, den Freispruch vom Vorwurf des mehrfachen Betrugs anzufechten, allerdings nur insoweit, als er direkt selbst betroffen StPO anzusehen. Auf seine Berufung kann mithin nicht eingetreten werden, soweit sie sich gegen den Freispruch des Beschuldigten X vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung richtet.
2.4 Geschütztes Rechtsgut als Geschädigter im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO. Somit ist er legitimiert, den entsprechenden Freispruch des Beschuldigten X. durch das Strafgericht anzufechten.
2.5 Urkundendelikte schützen in erster
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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
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Willens- bzw. Charakterelement, nämlich die Fähigkeit, gemäss der vernünftigen Erkenntnis nach seinem freien Willen zu handeln und allfälliger fremder Willensbeeinflussung in normaler Weise Widerstand zu leisten
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Art. 47 ff. StGB
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Vollendung des Delikts - eine leicht reduzierte Freiheitsstrafe von vier Jahren als angemessen. Anzumerken bleibt, dass auch die Vorinstanz von einer Freiheitsstrafe von vier Jahren ausgeht. Deshalb ist es nicht mit einer Freiheitsstrafe belegt werden.
4.4.2 Von den Nebentaten ist der Diebstahl, begangen am 24. August 2008, das schwerste Delikt. Ausgehend vom ordentlichen Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu bewährt.
Was den unbedingt vollziehbaren Teil der Freiheitsstrafe anbelangt, ist schliesslich festzuhal-ten, dass die Verbüssung einer Freiheitsstrafe für jede Person, die in ein günstiges persönliches
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Strafrecht
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Vollendung des Delikts - eine leicht reduzierte Freiheitsstrafe von vier Jahren als angemessen. Anzumerken bleibt, dass auch die Vorinstanz von einer Freiheitsstrafe von vier Jahren ausgeht. Deshalb ist es nicht mit einer Freiheitsstrafe belegt werden.
4.4.2 Von den Nebentaten ist der Diebstahl, begangen am 24. August 2008, das schwerste Delikt. Ausgehend vom ordentlichen Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu bewährt.
Was den unbedingt vollziehbaren Teil der Freiheitsstrafe anbelangt, ist schliesslich festzuhal-ten, dass die Verbüssung einer Freiheitsstrafe für jede Person, die in ein günstiges persönliches