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ISOS, § 25 Abs. 1 lit. a DMSG, § 25 Abs. 1 lit. d DMSG
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die Eigentümerin teilt die Auffassung der Erhaltenswürdigkeit; mit ihrem Antrag schränkt sie sich freiwillig und langfristig in der Ausübung ihrer Eigentumsrechte ein – ein Eingriff in die privaten Rechte
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Verordnung über die Anwaltsprüfung und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
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Regeste:
Anwaltsprüfungsverordnung – Ein Kandidat, der bei der Wiederholung der mündlichen Anwaltsprüfung in einem Gebiet als ungenügend bewertet wurde, hat die Anwaltsprüfung insgesamt nicht bestan
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Art. 286 Abs. 2 ZGB; Art. 129 Abs. 1 ZGB
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liegt bei der Ausrichtung von freiwilligen Leistungen grundsätzlich kein anrechenbarer Arbeitsausfall (also kein Verdienstausfall) vor (Blesi, a.a.O., S. 88). Als freiwillige Leistungen gelten gemäss Art Einkommen gemäss Scheidungsurteil um 67 % höheres Einkommen erzielte (die Spesenausrichtung in der Freistellungszeit noch nicht berücksichtigt), ohne dass die Beklagte eine Erhöhung des Unterhaltsbeitrages gefordert 20. Juli 2016 wurde der Kläger bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31. Dezember 2016 freigestellt (vgl. Ziffer 1 des «Settlement Agreements» vom 24./30. Juni 2016 […]). Seit 1. Januar 2017 ist
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Denkmalschutz
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die Eigentümerin teilt die Auffassung der Erhaltenswürdigkeit; mit ihrem Antrag schränkt sie sich freiwillig und langfristig in der Ausübung ihrer Eigentumsrechte ein – ein Eingriff in die privaten Rechte
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Öffentlichkeitsprinzip
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Regeste:
§ 13 Abs. 2 ÖffG – Ein Gesuch um Zugang zu allen Gemeinderatsprotokollen zwischen dem 10. Mai 2014 und 15. November 2015 ist nicht hinreichend genau formuliert. Es gibt keinen Anspruch au
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EG Nr. 883/2004 vom 29. April 2004 i.V.m. EG Nr. 988/2009 vom 16. September 2009, Wegleitung über die Versicherungspflicht in der AHV/IV (WVP), Stand 1. April 2012, Art. 20 Abs. 3 AHVV
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Regeste:
EG Nr. 883/2004 vom 29. April 2004 i.V.m. EG Nr. 988/2009 vom 16. September 2009; Wegleitung über die Versicherungspflicht in der AHV/IV (WVP), Stand 1. April 2012; Art. 20 Abs. 3 AHVV –
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Art. 4 ATSG, Art. 6 Abs. 2 UVG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 UVV
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Regeste:
– Begriff des Unfalls und der unfallähnlichen Körperschädigungen. Ein Leistenbruch kann unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Unfall im Sinne von Art. 4 ATSG verursacht werden (E
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Stimm- und Wahlrecht
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Regeste:
§ 17 bis Abs. 1 GG, § 67 Abs. 1 lit. a und b WAG – Zur Erhebung einer Stimmrechtsbeschwerde sind sowohl Privatpersonen als auch politische Verbände legitimiert, sofern letztere als Verei
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Bürgerrecht
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diesbezügliche Fristerstreckung zu bitten. Dies umso mehr, als dass sie das Einbürgerungsverfahren freiwillig und aus eigenem Interesse beantragt haben.
2.2.5 Die Aufforderungen des Beschwerdegegners an
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Strafrecht
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Schuld nicht, hat der Staat die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen und der Beschuldigte ist freizusprechen (Wohlers, a.a.O., N 6 und 9 zu Art. 10, mit Hinweisen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung) es bereits am objektiven Tatbestandselement des geldwerten Vorteils, weshalb der Beschuldigte freizusprechen ist.
1.9 Darüber hinaus ist auch das objektive Tatbestandsmerkmal der Äquivalenz, wonach die hung hinsichtlich der Gründungsurkunden der Y. AG und der X. AG ist demzufolge aufzuheben. Ein Freispruch hat jedoch nicht zu erfolgen, wenn in Abweichung der rechtlichen Würdigung in der Anklageschrift