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Grundstückgewinnsteuer: Steueraufschub bei gemischten Schenkungen
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Regeste:
§ 168 StG – Die Grundstückgewinnsteuer wird nach Massgabe des kantonalen Steuergesetzes durch die Gemeinden erhoben. Es verbleibt ihnen kein Raum, wesentliche Elemente wie Steuerpflicht,
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Art. 73 BVG
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Kantonen muss nicht zwingendermassen dem Wohnort des Klägers entsprechen. Vielmehr hat der Kläger freie Wahl bezüglich des Gerichtsstands, wobei zu beachten gilt, dass ein einheitlicher Gerichtsstand besteht schliessen, dass bei Klage gegen mehrere Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz in verschiedenen Kantonen nicht freie Wahl bestehe, in welchem Kanton Klage eingereicht werde, sondern dass als Gerichtsstand der Wohnort Klägers als Gerichtsstand in Frage kommt. Vielmehr hat der Kläger in einem solchen Fall weiterhin die freie Wahl. Gemäss Bundesgericht ist einzig darauf zu achten, dass sich ein einheitlicher Gerichtsstand
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Sozialversicherungsrecht
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Regeste:
Art. 18d IVG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 IVV – Versicherten, die vor Eintritt der Invalidität in einem Anstellungsverhältnis standen, ist nur dann eine Kapitalhilfe zu gewähren, wenn die Aufnahm
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Waffenrecht
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gegen Behörden und Beamte verurteilt. Dieses Delikt wird gestützt auf Art. 285 Ziff. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, womit es sich um ein Vergehen im Sinne von Art
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Art. 51 Abs. 1 AVIG i.V.m. Art. 29 AVIG und 15 Abs. 1 AVIG
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r, der vom 22. August 2015 bis am 31. Oktober 2015 freigestellt war und per 1. November 2015 eine neue Stelle antreten konnte, für die freigestellte Zeit als vermittlungsfähig galt und daher der Anspruch Anspruch auf Insolvenzentschädigung, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet bzw. die Person freigestellt ist, wobei dann Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bestehen kann, wenn die Person dem Arbeitgeber ordentliche Kündigung am 21. August 2015 mit Wirkung per 31. Oktober 2015 erhielt, dass er sofort freigestellt wurde und dass er am 1. November 2015 eine neue Stelle im angestammten Bereich antrat. Seine letzte
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Art. 322 OR
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Beschränkung der wirtschaftlichen Freiheit wird nur dann als übermässig angesehen, wenn sie den Verpflichteten der Willkür eines anderen ausliefert, seine wirtschaftliche Freiheit aufhebt oder in einem Masse Vereinbarung geltend, dass sie aufgrund der Rückwirkung bis am 1. Januar 2016 in ihrer wirtschaftlichen Freiheit zu stark eingeschränkt gewesen sei (act. 10 S. 6). Die Beklagte bringt dagegen vor, dass es sich werden müssen, üblich sei (act. 13 S. 8 f.).
Nach Art. 27 Abs. 2 ZGB kann sich niemand seiner Freiheit entäussern oder sich in ihrem Gebrauch in einem das Recht oder die Sittlichkeit verletzenden Grade
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§ 7, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 2, § 17 Abs. 1 ÖffG, § 22 Abs. 1 VRG
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Informationen zur Neubesetzung von Stellen im Amt für Denkmalpflege und Archäologie ablehnen, um die freie Willensbildung des Amtes beim Entscheid über die Auswahl der neuen Mitarbeitenden zu gewährleisten Entscheid, für den sie die Grundlage bilden, getroffen ist. Diese Bestimmung dient dem Schutz der freien Meinungsbildung der betroffenen Behörde. Sie soll vor äusserem Druck, den die sofortige Gewährung
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§§ 22 Abs. 4 und 27 Abs. 1 SubV, Art. 16 Abs. 1 lit. a IVÖB, § 28 VRG
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Regeste:
§§ 22 Abs. 4 und 27 Abs. 1 SubV, Art. 16 Abs. 1 lit. a IVÖB – Vergabeentscheid «Kehrichtlogistik 2016–2023». Die nachträgliche Verlegung des Fahrzeugstandorts während des Vergabeverfahren
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§ 13 Abs. 2 ÖffG
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Regeste:
– Ein Gesuch um Zugang zu allen Gemeinderatsprotokollen zwischen dem 10. Mai 2014 und 15. November 2015 ist nicht hinreichend genau formuliert. Es gibt keinen Anspruch auf wahlloses Bedi
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Art. 16b ff EOG i.V.m. Art. 29 EOV, KS MSE Rz. 1072
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Regeste:
Art. 16b ff. EOG i.V.m. Art. 29 EOV – Sondernorm, dass eine Mutter, die zum Geburtszeitpunkt arbeitslos ist und die Mindesterwerbsdauer von Art. 16b Abs. 1 lit. b EOG nicht erfüllt, dann An