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Urkundenfälschung
hung hinsichtlich der Gründungsurkunden der Y. AG und der X. AG ist demzufolge aufzuheben. Ein Freispruch hat jedoch nicht zu erfolgen, wenn in Abweichung der rechtlichen Würdigung in der Anklageschrift unterzeichnete und damit wahrheitswidrig bestätigte, dass das Aktienkapital den Gesellschaften zur freien Verfügung stehe (OG GD 1 S. 63 f. E. 2. - 2.2.1). Die Vorinstanz liess dabei ausser Acht, dass der
Art. 33c BeurkG, a§ 12 Abs. 2 BeurkG, § 16 Abs. 5 EG BGFA
Regeste: Begeht eine freiberufliche Urkundsperson besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen , kann ihr die Beurkundungsbefugnis selbst dann dauernd entzogen werden, wenn ihr Eintrag im  Anwaltsregister zum Notariatsberuf und für deren frühest möglichen Zeitpunkt präjudiziell sei, schliesse der freiwillige Verzicht auf die Berufsausübung den disziplinarischen Patententzug nicht aus (vgl. Brückner, S
Art. 9 AVIG
der B. AG im gegenseitigen Einvernehmen per 30. November 2013 aufgelöst. Im Aufhebungs- und Freistellungsvertrag vom 22. November 2013 wurde eine Abfindung von Fr. 40'000.– zur Abgeltung der Monate Dezember
Strassenverkehrsrecht
Kontrollschildern, doch ist nicht zu übersehen, dass die von der Behörde geschaffene Möglichkeit der freien Kontrollschilderübertragung an Dritte dazu führt, dass gewisse Halter ihr Nutzungsrecht kommerzialisieren
Rechtspflege
Geldstrafe eine Freiheitsstrafe ausgesprochen hat. Als Begründung für die Anordnung einer Freiheitsstrafe führte die Staatsanwaltschaft aus, vorliegend werde eine (bedingte) Freiheitsstrafe ausgefällt, da lt tätig sei und auch eine allfällige Berufsbezeichnung «Rechtsanwalt» nicht mehr verwende und freiwillig auf eine Verwendung dieser Bezeichnung verzichtet habe. Insofern stellt der unbefristete Entzug
Art. 5 Abs. 3 BV, Art. 13 Abs. 2 VwVG, § 12 VRG, § 6 kant. BüV
diesbezügliche Fristerstreckung zu bitten. Dies umso mehr, als dass sie das Einbürgerungsverfahren freiwillig und aus eigenem Interesse beantragt haben. 2.2.5 Die Aufforderungen des Beschwerdegegners an
§ 77 Abs. 4 Gemeindegesetz
die gemeindliche Versammlungsleitung mehr verfahrensrechtliche Freiheiten als die Leitung des Kantonsrats und des GGR. Trotz dieser Freiheit sind bestimmte Regeln zu beachten, auch wenn sie nicht ausdrücklich den freien Willen der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt. Es soll garantiert werden, dass jeder Stimmberechtigte seinen Entscheid gestützt auf einen möglichst freien und am 7.12.2015 gewählten Vorgehensweise (Koppelung von zwei teilbaren Abstimmungselementen) wird der freie Wille der Stimmberechtigten nicht zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck gebracht. Gegenüb
Art. 172 ff. ZGB, Art. 273 Abs. 1 ZGB, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK
steht den Betroffenen um ihrer Persönlichkeit willen zu. Als sogenanntes «Pflichtrecht» dient es freilich in erster Linie dem Interesse des Kindes. Oberste Richtschnur für die Ausgestaltung des Besuchsrechts Wohnung der Eltern und der Lebensausgestaltung des Kindes und beider Eltern in Beruf, Schule und Freizeit (Schwenzer/Cottier, a.a.O., Art. 273 ZGB N 13). Aufgrund des kindlichen Zeitgefühls sollte bei
§§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz, § 31 BO Cham
ege und Archäologie. Für den Gemeinderat als Baubewilligungsbehörde gilt somit der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Einen besonderen Stellenwert hat der Fachbericht des Amts für Denkmalpflege und
Strafrecht
Unzumutbarkeit der Rückkehr in den Heimatstaat entschieden werden muss, obwohl zunächst die Freiheitsstrafe zu vollziehen ist und sich die Verhältnisse bis zum Vollzugsende wieder ändern könnten. Angesichts

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