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Familienrecht
steht den Betroffenen um ihrer Persönlichkeit willen zu. Als sogenanntes «Pflichtrecht» dient es freilich in erster Linie dem Interesse des Kindes. Oberste Richtschnur für die Ausgestaltung des Besuchsrechts Wohnung der Eltern und der Lebensausgestaltung des Kindes und beider Eltern in Beruf, Schule und Freizeit (Schwenzer/Cottier, a.a.O., Art. 273 ZGB N 13). Aufgrund des kindlichen Zeitgefühls sollte bei
Beschwerdeverfahren
Regeste: Art. 67 SchKG, Art 9 u. Art. 135 OR, Art. 13 u. Art. 16 GebV SchKG; Betreibungsbegehren zur Unterbrechung der Verjährung – Wird in derselben Eingabe das Betreibungsbegehren gestellt und sog
Art. 320 ZPO
festgehalten worden ist. Ist das Beweisergebnis interpretationsbedürftig, gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Art. 157 ZPO). Der Beschwerdegrund ist nur erfüllt, wenn die durch die erste Instanz
§10b BeurkG - Öffentliche Beurkundung bei Umwandlung einer GmbH in eine AG mit Kapitalerhöhung
Regeste: §10b BeurkG Öffentliche Beurkundung bei Umwandlung einer GmbH in eine AG mit Kapitalerhöhung Die Urkundsperson untersteht bei der im Rahmen von notariellen Protokollen vorzunehmenden D
Art. 3 KVG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 lit. b KVV
Regeste: – Personen, welche sich ausschliesslich zum Zwecke ärztlicher Behandlung in der Schweiz aufhalten, stellen eine Ausnahme zu der allgemein bestehenden Versicherungspflicht  dar (Erw. 2.2).
Art. 4 lit. d FamZG i.V.m., Art. 24 FamZG, Art. 6 Abs. 1 lit. b FamZV, Art. 7 Abs. 1 FamZV
Regeste: Art. 4 lit. d FamZG i.V.m. Art. 24 FamZG, Art. 6 Abs. 1 lit. b FamZV und Art. 7 Abs. 1 FamZV – Erwerbstätige Grosseltern können für ihre im Ausland lebenden Enkelkinder Kinderzulagen beansp
Art. 74 Abs. 3 VZV
Schreiben des EJPD zudem zu entnehmen, der vorgeschriebene umbaute Raum sowie die Abstellplätze im Freien müssten den kantonalen Bau-, Umweltschutz-, Feuerpolizei- und Arbeitshygienevorschriften entsprechen
Markenrecht
Nichtgebrauch der angefochtenen Marke (Art. 11 und 12 MSchG), genügt bereits das Interesse an der Freihaltung des Registers; ein spezieller Interessensnachweis ist nicht erforderlich (Staub, in: Noth/Bühl des Nichtgebrauchs ist mithin grundsätzlich jedermann befugt; das allgemeine Interesse, bei der freien Zeichenbildung nicht durch zufolge Nichtgebrauchs ungültiger Marken behindert zu werden, genügt in benützen darf, so dass für ihn die Markeneintragung zum vornherein keine weitere Behinderung in der freien Zeichenbildung bewirken kann; so etwa, wenn die Marktstellung, welche die Marke des Klägers erreicht
Grundsätzliches zum Exkurs Pflegekinder
üblicherweise auch leibliche Kinder verursachen, wie zum Beispiel Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke, Freizeit und erbringen ausserdem auch Transportleistungen. Grundsätzlich ist die Pflegevereinbarung zwischen
Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum
Einlagen in den Erneuerungsfonds werden als Rückstellungen für Grossreparaturen behandelt. Die Einlagen können bei der Kantons- und direkten Bundessteuer vom Einkommen abgezogen werden, sofern die Bes

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