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Kantons- und Gemeindesteuern (ab Steuerperiode 2011)
reduziert sich in diesem Umfang. Solche Einkäufe sind möglich, wenn sich Selbständigerwerbende freiwillig anschliessen und eine entsprechende Deckungslücke besteht. Werden keine solchen Einkäufe vorgenommen
Abzug der Beiträge
Die nach Statuten oder Reglement der Vorsorgeeinrichtung laufenden ordentlichen Beiträge sind grundsätzlich abzugsfähig (§ 30 Bst. d StG und Art. 33 Bst. d DBG). Ausgenommen sind offensichtlich überse
Die zivilrechtliche Ordnung von Nutzniessung und Wohnrecht (Grundsätze)
Zivilrechtliche Grundlage der Nutzniessung bilden die Art. 745-775 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 (ZGB, SR 210). Das Wohnrecht ist in den Art. 776-778 ZGB geregelt und ist
Vermögenssteuer
Tag der gemeinsamen Steuerpflicht vorhandene Vermögen von beiden Eheteilen abzüglich des vollen Freibetrages für Verheiratete besteuert und die Steuer pro rata temporis erhoben. Bei der Veranlagung des überlebenden Ehegatten wird dessen Vermögen per 31.12. ermittelt und nach Abzug des vollen Freibetrages für Alleinstehende besteuert. Auch hier wird die Steuer pro rata temporis erhoben.
Abzugsfähigkeit der Einlagen
Einlagen in den Erneuerungsfonds werden als Rückstellungen für Grossreparaturen behandelt. Die Einlagen können bei der Kantons- und direkten Bundessteuer vom Einkommen abgezogen werden, sofern die Bes
Grundsätzliches zu Zuwendungen zugunsten öffentlicher und gemeinnütziger Zwecke
Abzugsberechtigt sind freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an den Bund und seine Anstalten an den Kanton und seine Anstalten an die Gemeinden und ihre Anstalten an andere j
Grund der Drittbetreuung
eines Yogakurses beispielsweise gilt nicht als Ausbildung im engeren Sinne und ist daher als Freizeitgestaltung zu qualifizieren. Die Definition der Erwerbsunfähigkeit richtet sich nach dem Bundesgesetz
Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)
Vorsorge zurückgezogen werden. Wurden Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung getätigt, so dürfen freiwillige Einkäufe erst vorgenommen werden, wenn die Vorbezüge zurückbezahlt sind. Nach Inkrafttreten von
Beispiel: Tod eines Ehegatten
Tag der gemeinsamen Steuerpflicht vorhandene Vermögen von beiden Eheteilen abzüglich des vollen Freibetrages für Verheiratete besteuert und die Steuer pro rata temporis erhoben. Bei der Veranlagung des überlebenden Ehegatten wird dessen Vermögen per 31.12. ermittelt und nach Abzug des vollen Freibetrages für Alleinstehende besteuert. Auch hier wird die Steuer pro rata temporis erhoben.
Bisherige Steuerpraxis
Vorsorge zurückgezogen werden. Wurden Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung getätigt, so dürfen freiwillige Einkäufe erst vorgenommen werden, wenn die Vorbezüge zurückbezahlt sind. Nach Inkrafttreten von

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