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2012: Regierungsrat
aber die Rechtsanwendung. Die Frage, ob ein bestimmtes im ISOS aufgeführtes Gebiet überbaut bzw. freigehalten werden soll, ist prinzipiell nicht im Baubewilligungs-, sondern im Zonenplanverfahren zu prüfen Interesse und die Verkehrssicherheit gegen die Umnutzung des Schotterrasens zu einem Parkplatz. Zur Freihaltung der Sichtzonen : Gemäss VSS-Norm 640 273a muss die Sicht bei der Ausfahrt der betroffenen Strasse
§ 10b Hochhäuser
1   Hochhäuser sind Gebäude mit einer Höhe von mehr als 30 m. 2 Sie sind dort zulässig, wo die Bauvorschriften, der Zonenplan und ein Bebauungsplan sie vorsehen. Materialien Absatz 1 und 2 (neu:
§ 44 Baubewilligungsfreie Vorhaben
1 Unter Vorbehalt des Bundesrechts und anderer notwendiger Bewilligungen bedürfen ausserhalb der Bauzone in der Regel folgende Bauten und Anlagen keiner Baubewilligung , jedoch einer Bauanzeige: a)
2017: Verwaltungsgericht
beurteilt werden muss und die beiden Fischarten nicht als Zielfischarten für die Wiederherstellung der freien Fischwanderung zu definieren sind. Das Gewässer wird der Barbenregion zugeordnet und entspricht den
§ 38 Grünflächenziffer
1 Die  Grünflächenziffer (GZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche (aGrF) zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Als anrechenbare Grünfläche gelten natürliche und/oder bepflanzte Bodenfläch
§ 39 Anrechenbare Grundstücksfläche für Baumassen- und Grünflächenziffer
1 Zur  anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF) gehören die in der entsprechenden Bauzone liegenden Grundstücksflächen bzw. Grundstücksteile. Die Flächen der Hauszufahrten werden angerechnet. Nicht an
Verfahrensbestimmungen
1 Die  Baudirektion lässt kantonale Richtpläne vor der Beschlussfassung durch die zuständige Behörde öffentlich auflegen. 2 Wer beim kantonalen Richtplanverfahren mitwirken will, kann der Baudir
§ 67 Rechtsschutz
1 Der Rechtsschutz in Planungs- und Bausachen richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz. 2 Vorbehalten bleibt: a)  Baueinsprachen erfolgen vor dem Entscheid des Gemeinderates über das B
Kantonale Pläne und Bauvorschriften
1 Der  kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindliche Ziele fest, insbesondere für a)  eine ausgewog
§ 17 Gemeindliche Bauvorschriften
1 Die  gemeindlichen Bauvorschriften legen die gemeindlichen Planungsmittel und Zonen fest. Sie bestimmen die in den einzelnen Zonen zulässige Nutzung, die Bauweise und Baudichte, die Gestaltung der

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