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Kompetenzzentrum IT-Beschaffungen
Finanzdirektionssekretariat abgestimmt, weshalb sie zur Verwendung innerhalb der Finanzdirektion freigegeben sind. Anderen Direktionen steht es frei, diese Muster als Grundlage für eigene IT-Beschaffungen
1578.2 - Antwort des Regierungsrates
. Die Gesamtbetrachtung zeigt, dass Zugerinnen und Zuger in Bezug auf das frei verfügbare Einkommen gut dastehen. Dieses frei verfügbare Einkommen versteht sich als das Einkommen, das den Haushalten nach der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), welche die frei verfügbaren Einkommen in den Kantons- hauptorten vergleichen: Das frei verfügbare Einkommen ist bei Personen mit sehr tie- fem Bruttolohn unter anderem dazu, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern unseres Kantons ein vergleichsweise hohes frei verfügbares Einkommen verbleibt (vgl. vorn Ziff. 1). Mit Hinweis auf die Wanderbewegungen im Zeitraum
1618.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
12712 einer Liegenschaft durch den Pächter. Nur vereinzelt sind Grundstücke ausserhalb der Bauzo- nen frei handelbar. Es sind Grundstücke von weniger als 15 Aren Rebland oder 25 Aren ande- rem Land, die zudem nde bei ihrem Preisangebot nicht etwa vom Wertver- lust des Landes ausgegangen ist, sondern einen frei bemessenen Mischwert zwischen frühe- Seite 7/10 1618.2 - 12712 rem Ertragswert und Baulandpreis angenommen enteignungsrechtliche Rege- lungen nicht voll in Anspruch genommen hat, so dass die Kantone nach wie vor frei sind, den Enteigneten Entschädigungsansprüche zuzugestehen, welche über das verfassungsrechtlich Gebotene
2794.1a - Beilage 1 Synopse Richtplananpassungen
iet vom Nichtsiedlungsgebiet. Linien begrenzen die Ausdehnung der Siedlungen und halten die Räume frei für andere Nutzungen. G 1.2.4 Kanton und Gemeinden stärken die Kerngebiete der Gemeinden sowie die iet vom Nichtsiedlungsgebiet. Linien begrenzen die Ausdehnung der Siedlungen und halten die Räume frei für andere Nutzungen. G 1.2.4 Kanton und Gemeinden stärken die Kerngebiete der Gemeinden sowie die iet vom Nichtsiedlungsgebiet. Linien begrenzen die Ausdehnung der Siedlungen und halten die Räume frei für andere Nutzungen. G 1.2.4 Kanton und Gemeinden stärken die Kerngebiete der Gemeinden sowie die
2956.1a - Beilage Kommentar
Die Alterslimite darf 35 Jahre bei Beginn der Ausbildung nicht unterschreiten. 3Die Kantone sind frei bei der Festlegung einer Alterslimite für Darlehen. Artikel 12 definiert die Form der Ausbildungsbeiträge Ausbildung, werden die Ausbildungsbeiträge für die gesamte Ausbildungszeit gewährt. 14/20 Die Kantone sind frei bei der Festlegung einer Alterslimite für Darlehen. Weiterführende Erläuterungen Bei kantonalen S gungen für eine gleichwertige Ausbildung in der Schweiz grundsätzlich auch erfüllen würde. 3Ist die frei gewählte anerkannte Ausbildung nicht die kostengünstigste, kann ein angemessener Abzug gemacht werden
2869.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Lorenz, Fürsprecher, Oberwil b. Zug ∗ Fontana Laura, M.A. HSG, Zug ∗ Frei Dominik, lic. iur., Zug Frei Nina J., Dr. iur., Zug ∗ Frei Pirmin, Dr. iur., Baar ∗ Frigo Jost M., lic. iur., Zug Furler Yvonne Vize- präsident Frei Dominik, lic. iur., Rechtsanwalt, Vizepräsi- dent Vertreter Mieterverband Beranek Zanon Nicole, lic. iur., Rechtsanwäl- tin Camenzind Matthias, lic. iur., Rechtsanwalt Frei Roland, lic (Teilzeit 20 %) Kleiner Frank (Teilzeit 10 %) FRIEDENSRICHTERÄMTER Zug Stöckli Johannes, Friedensrichter Frei Roland, Stellvertreter Oberägeri Güntert Robert, Friedensrichter Wyss-Birrer Christa, Stellvertreterin
2108.04a - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat, Voll-Synopse
Abstimmungslokal ausgehän- digt wird. Das Stimmbüro ist dafür verantwortlich, dass die Stimmabgabe frei und unbeeinflusst erfolgen kann und das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt. § 6 Wahlfähigkeit 1 Wählbar entscheidet das Los. § 57 Ergänzungswahlen 1 Ergänzungswahlen für Sitze, die während der Amtsdauer frei geworden sind, werden vom Regierungsrat festgesetzt. Sie sind, wenn nicht besondere Verhält- nisse Nachwahlen anzugeben. § 62 Ergänzungswahlen 1 Ergänzungswahlen für Sitze, die während der Amtsperiode frei geworden sind, werden vom Gemeinderat festgesetzt. Sie sind, wenn nicht besondere Verhält- nisse eine
3233.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Oberwil b. Zug ∗ Fontana Laura, M.A. HSG, Zug ∗ Forny Nicole, MLaw, Baar ∗ Frei Dominik, lic. iur., Zug ∗ Frei Manuel, MLaw, Zug Frei Nina J., Dr. iur., Zug ∗ Freiburghaus-Zanetti Carina, MLaw, Baar Frese (Teilzeit 20 %) Kleiner Frank (Teilzeit 10 %) FRIEDENSRICHTERÄMTER Zug Stöckli Johannes, Friedensrichter Frei Roland, Stellvertreter Oberägeri Wyss-Birrer Christa, Friedensrichterin Hürlimann-Iten Sandra, St (öffentliche Hand) Vertretung der Arbeitnehmerseite Frank Daniela, Gemeinde Hünenberg (öffentli- che Hand) Frei Roland, lic. iur., Staatspersonalverband (öffentliche Hand) Gössi Alois, Angestelltenvereinigung und
3085.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Flückiger Lorenz, Fürsprecher, Oberwil b. Zug ∗ Fontana Laura, M.A. HSG, Zug ∗ Frei Dominik, lic. iur., Zug ∗ Frei Manuel, MLaw, Zug Frei Nina J., Dr. iur., Zug ∗ Freiburghaus-Zanetti Carina, MLaw, Zug Frese Lukas (Teilzeit 20 %) Kleiner Frank (Teilzeit 10 %) FRIEDENSRICHTERÄMTER Zug Stöckli Johannes, Friedensrichter Frei Roland, Stellvertreter Oberägeri Wyss-Birrer Christa, Friedensrichterin Hürlimann-Iten Sandra, St (öffentliche Hand) Vertretung der Arbeitnehmerseite Frank Daniela, Gemeinde Hünenberg (öffentli- che Hand) Frei Roland, lic. iur., Staatspersonalverband (öffentliche Hand) Gössi Alois, Angestelltenvereinigung und
1074.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
2001) besteht zwischen APD und frei praktizierenden Psychiaterinnen/Psychiatern keine direkte Konkurrenzierung, sondern im Gegenteil vielmehr eine fruchtbare Ergänzung. Frei praktizierende Psychiaterinnen Bevölkerung Die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung der Zuger Bevölkerung wird durch frei praktizierende Arztpersonen, durch Psychotherapeutinnen und -the- rapeuten, durch den Ambulanten Angaben der Krankenversicherer basierenden Zusammenstel- lung des Bundes zur Versorgungsdichte durch frei praktizierende Arztpersonen ist für den Kanton Zug von folgenden Zahlen auszugehen, die hier in Relation

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