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1854.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vertrauen des Bürgers bzw. der Bürgerin ist weder sinnvoll noch erfolgversprechend. Diese müssen deshalb frei entscheiden können, ob sie die Om- budsstelle in Anspruch nehmen und wie weit sie in einem Ombudsverfahren Konflikt entschärfen. Der Entscheid der Ombudsperson, sich mit einem Gesuch nicht zu befassen, bedeutet freilich nicht, dass dieses einfach zu den Akten gelegt werden kann. Der Entscheid ist der betroffenen Person allerdings in Wahrung des Amtsgeheimnisses und der Schweigepflicht – eine grosse Unabhängigkeit und Freiheit in der Wahl der Mittel zu. So wird sie ihren jährlichen Tätigkeitsbericht nicht nur dem Kantonsrat
2002.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
abstruse Beispiele entstehen, die aufzeigen, dass Fr. 100.– mehr Einkommen schlussendlich zu weniger frei verfügbaren Mit- teln eines Steuerpflichtigen führe. Dies widerspräche einer gerechten Besteuerung gend, der auf den Restbetrag der stillen Reserven anwendbare Satz kann aber durch das kantonale Recht frei festgelegt werden. − Bewertung der immateriellen Güter und des beweglichen Vermögens im Geschäftsvermö- Erwerbstätigkeit (Art. 11 Abs. 2002.1 - 13644 Seite 7/26 5 StHG; Steuersatz kann durch die Kantone frei festgelegt werden), der Milderung der wirt- schaftlichen Doppelbelastung (Art. 7 Abs. 1 StHG) und
2027.1 - Motionstext
ändern, dass die Nutzerinnen und Nutzer in der Wahl des Empfangsgerätes für digitale Fernsehprogramme frei sind und nicht zwingend die proprietären Set-Top-Boxen ihrer Fernmeldedienstanbieter benutzen müssen terschiedliche Geschäftsmodelle: Auf der einen Seite finden sich Fernmeldedienstanbieter, welche die frei empfangbaren Programme in digitalisierter Form unverschlüsselt anbieten und für ihre verschlüsselten nutzen. Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch Fernmeldedienstanbieter, die alle Programme (auch die frei empfangbaren) verschlüsseln. Der Empfang ist dann jeweils nur mittels einer Set-Top-Box (inkl. Smartcard)
2040.2 - Antwort des Regierungsrates
Rettungsdienste). Nach der Freigabe der Unfallstelle durch die Polizei obliegt es Zentras, den betroffenen Strassenabschnitt wieder instand zu stellen und für den Verkehr frei zu geben. Die obgenannte Seiten her so unver- hältnismässig lange unpassierbar war, resp. erst nach rund zehn Stunden wieder frei gegeben werden konnte? Die zeitlichen Eckwerte der Aufgebotsphase beim Unfall waren wie folgt: 05:05 Dabei sind die Blaulichtorganisationen immer bemüht, möglichst rasch Fahrbahnen für den Verkehr wieder frei zu geben. Die Sicherung der Unfallstelle zur Vermeidung von Verletzten oder Toten, die Er- mittlung
2443.0 - gedruckter Bericht
Hirsch- und Reh- wildjagdtag bei insgesamt mind. 300 Std. Jagdaufsicht an Jagdtagen Gleich 22 Wald ist frei von unbewilligten Bauten und Anlagen Öffentlichkeit Forstdienst entdeckt nicht bewilligte Bauten und Schulleitung, Freistellung Lehrpersonen und Freikurse sowie Durchschnittszahlen Schwerpunkt- und Ergänzungs- fächer eingehalten Pools Schulleitung, Freistellung Lehrpersonen und Freikurse sowie Durchsc Mitteleinsatz Steuerzahler/innen Pools Schulleitung, Freistellung Lehrpersonen und Freikurse eingehalten Pools Schulleitung, Freistellung Lehrpersonen und Freikurse eingehalten Gleich A Schulraumplanung Fach-
2617.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (gedruckter Bericht)
pro Hirsch- und Rehwildjagdtag bei insgesamt mind. 300 Std. Jagdaufsicht an Jagdtagen 22 Wald ist frei von unbewilligten Bauten und Anlagen Forstdienst entdeckt nicht bewilligte Bau- ten und Anlagen im zuständigen Amt eine Lösung vereinbart werden: Beidseits und über der Strasse bleibt ein gewisser Raum frei von Bewuchs, ohne dass die forstlichen Belange einschneidend tangiert werden. Meilensteine (intern) werden. Weiter konnte der dringend notwendige Raumbedarf der Ambulanten Psychiatrischen Dienste durch frei werdende Räumlichkeiten im Mietobjekt Rathausstrasse 1, Baar, abgedeckt werden. Im Rechenzentrum mussten
2762.5 - Antrag des Regierungsrats (WAG)
Amtsdauer frei geworden sind, werden vom Regierungsrat festgesetzt. Sie sind, wenn nicht besondere Verhält- nisse eine Verschiebung nahe legen, in der Regel innert drei vier Monaten seit Freiwerden des Sitzes entscheidet das Los. § 57 Ergänzungswahlen 1 Ergänzungswahlen für Sitze, die während der Amtsdauer frei geworden sind, werden vom Regierungsrat festgesetzt. Sie sind, wenn nicht besondere Verhält- nisse Staatskanzlei ein. § 62 Ergänzungswahlen 1 Ergänzungswahlen für Sitze, die während der Amtsperiode frei geworden sind, werden vom Gemeinderat festgesetzt. Sie sind, wenn nicht besondere Verhält- nisse eine
2794.3a - Beilage: Synopse
iet vom Nichtsiedlungsgebiet. Linien begrenzen die Ausdehnung der Siedlungen und halten die Räume frei für andere Nutzungen. G 1.2.4 Kanton und Gemeinden stärken die Kerngebiete der Gemeinden sowie die iet vom Nichtsiedlungsgebiet. Linien begrenzen die Ausdehnung der Siedlungen und halten die Räume frei für andere Nutzungen. G 1.2.4 Kanton und Gemeinden stärken die Kerngebiete der Gemeinden sowie die iet vom Nichtsiedlungsgebiet. Linien begrenzen die Ausdehnung der Siedlungen und halten die Räume frei für andere Nutzungen. G 1.2.4 Kanton und Gemeinden stärken die Kerngebiete der Gemeinden sowie die
2866.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ektion 26.01.2017: Kenntnisnahme 63 2649 Interpellation von Monika Weber, Laura Dittli und Pirmin Frei betref­ fend die Mandatsführung im Kanton Zug Direktion des Innern 30.03.2017: Kenntnisnahme 64 2646 Zug Gesundheitsdirektion 12.12.2017: Antwort des Regierungsrats 71 2802 Kleine Anfrage von Pirmin Frei und Andreas Hausheer betreffend Steuervorlage 17 (SV17) Finanzdirektion 28.11.2017: Antwort des R pro Hirsch- und Rehwildjagdtag bei insgesamt mind. 300 Std. Jagdaufsicht an Jagdtagen 21 Wald ist frei von unbewilligten Bauten und Anlagen Forstdienst meldet entdeckte, nicht bewilligte Bauten und Anlagen
2960.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Zug Flückiger Lorenz, Fürsprecher, Oberwil b. Zug ∗ Fontana Laura, M.A. HSG, Zug ∗ Frei Dominik, lic. iur., Zug Frei Nina J., Dr. iur., Zug ∗ Frigo Jost M., lic. iur., Zug Furler Yvonne, Fürsprecherin (Teilzeit 20 %) Kleiner Frank (Teilzeit 10 %) FRIEDENSRICHTERÄMTER Zug Stöckli Johannes, Friedensrichter Frei Roland, Stellvertreter Oberägeri Wyss-Birrer Christa, Friedensrichterin Hürlimann-Iten Sandra, St (öffentliche Hand) Vertretung der Arbeitnehmerseite Frank Daniela, Gemeinde Hünenberg (öffentli- che Hand) Frei Roland, lic. iur., Staatspersonalverband (öffentliche Hand) Gössi Alois, Angestelltenvereinigung und

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