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632.1 - Steuergesetz
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müssen; die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf Gewinne aus der konzessionierten Tätigkeit, die frei verfügbar sind; von der Steuerbefreiung ausgenommen sind jedoch Nebenbetriebe und Liegenschaften, en oder Lohnausweise und andere Beschei- nigungen Dritter zur Täuschung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. * 2 Die Bestrafung wegen Steuerhinterziehung bleibt abgezogene Steu- ern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. * 2 Werden Quellensteuern im Geschäftsbereich einer
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632.1 - Steuergesetz
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müssen; die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf Gewinne aus der konzessionierten Tätigkeit, die frei verfügbar sind; von der Steuerbefreiung ausgenommen sind jedoch Nebenbetriebe und Liegenschaften, en oder Lohnausweise und andere Beschei- nigungen Dritter zur Täuschung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine bedingte Strafe kann mit Busse bis zu 10'000 abgezogene Steu- ern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine be- dingte Strafe kann mit Busse bis zu 10'000
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Kap. L 9 Richtplankarte L 4 25 L 4.4 Wälder mit besonderer Erholungsfunktion L 4.4.1 Der Wald ist frei zugänglich und dient auch Freizeitnutzungen. Der Kanton richtet den grössten Teil des Waldes auf eine haft. Neben städtebaulichen Fragen (wo erhalten, wo umbauen, wo verdichten) sind Fragen der Freiraumplanung und der Erholung gemeinsam anzu- gehen. Die Quartiere sind bei den Diskussionen anzuhören. Der ebiet und an öffentlichen Gebäuden. E 15.7.2 Der Kanton und die Gemeinden unterstützen keine freistehenden Anlagen ausserhalb der Bauzonen. E 15.8 Seewasser und Grundwasser E 15.8.1 Der Kanton unterstützt
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711.31-18-1.de.pdf
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Einhalten von Nutzungsverzichten. L 4.4 Wälder mit besonderer Erholungsfunktion L 4.4.1 Der Wald ist frei zugänglich und dient auch Freizeitnutzungen. Der Kanton richtet den grössten Teil des Waldes auf eine haft. Neben städtebaulichen Fragen (wo erhalten, wo umbauen, wo verdichten) sind Fragen der Freiraumplanung und der Erholung gemeinsam anzu- gehen. Die Quartiere sind bei den Diskussionen anzuhören. Der ebiet und an öffentlichen Gebäuden. E 15.7.2 Der Kanton und die Gemeinden unterstützen keine freistehenden Anlagen ausserhalb der Bauzonen. E 15.8 Seewasser und Grundwasser E 15.8.1 Der Kanton unterstützt
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müssen; die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf Gewinne aus der konzessionierten Tätigkeit, die frei verfügbar sind; von der Steuerbefreiung ausgenommen sind jedoch Nebenbetriebe und Liegenschaften, en oder Lohnausweise und andere Beschei- nigungen Dritter zur Täuschung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine bedingte Strafe kann mit Busse bis zu 10'000 abgezogene Steu- ern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine be- dingte Strafe kann mit Busse bis zu 10'000
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müssen; die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf Gewinne aus der konzessionierten Tätigkeit, die frei verfügbar sind; von der Steuerbefreiung ausgenommen sind jedoch Nebenbetriebe und Liegenschaften, en oder Lohnausweise und andere Beschei- nigungen Dritter zur Täuschung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine bedingte Strafe kann mit Busse bis zu 10'000 abgezogene Steu- ern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine be- dingte Strafe kann mit Busse bis zu 10'000
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Einhalten von Nutzungsverzichten. L 4.4 Wälder mit besonderer Erholungsfunktion L 4.4.1 Der Wald ist frei zugänglich und dient auch Freizeitnutzungen. Der Kanton richtet den grössten Teil des Waldes auf eine haft. Neben städtebaulichen Fragen (wo erhalten, wo umbauen, wo verdichten) sind Fragen der Freiraumplanung und der Erholung gemeinsam anzu- gehen. Die Quartiere sind bei den Diskussionen anzuhören. Der ebiet und an öffentlichen Gebäuden. E 15.7.2 Der Kanton und die Gemeinden unterstützen keine freistehenden Anlagen ausserhalb der Bauzonen. E 15.8 Seewasser und Grundwasser E 15.8.1 Der Kanton unterstützt
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Einhalten von Nutzungsverzichten. L 4.4 Wälder mit besonderer Erholungsfunktion L 4.4.1 Der Wald ist frei zugänglich und dient auch Freizeitnutzungen. Der Kanton richtet den grössten Teil des Waldes auf eine haft. Neben städtebaulichen Fragen (wo erhalten, wo umbauen, wo verdichten) sind Fragen der Freiraumplanung und der Erholung gemeinsam anzu- gehen. Die Quartiere sind bei den Diskussionen anzuhören. Der ebiet und an öffentlichen Gebäuden. E 15.7.2 Der Kanton und die Gemeinden unterstützen keine freistehenden Anlagen ausserhalb der Bauzonen. E 15.8 Seewasser und Grundwasser E 15.8.1 Der Kanton unterstützt
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Einhalten von Nutzungsverzichten. L 4.4 Wälder mit besonderer Erholungsfunktion L 4.4.1 Der Wald ist frei zugänglich und dient auch Freizeitnutzungen. Der Kanton richtet den grössten Teil des Waldes auf eine haft. Neben städtebaulichen Fragen (wo erhalten, wo umbauen, wo verdichten) sind Fragen der Freiraumplanung und der Erholung gemeinsam anzu- gehen. Die Quartiere sind bei den Diskussionen anzuhören. Der ebiet und an öffentlichen Gebäuden. E 15.7.2 Der Kanton und die Gemeinden unterstützen keine freistehenden Anlagen ausserhalb der Bauzonen. E 15.8 Seewasser und Grundwasser E 15.8.1 Der Kanton unterstützt
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1833.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Caroline Knupfer, "Steuern, Transfers und Einkommen in der Schweiz" (2007), ein unter- durchschnittliches frei verfügbares Einkommen und seit damit ebenfalls explizit armutsgefährdet. Oft werde darauf hingewiesen Auswirkungen der Sozi- altransfers und Abgaben auf Haushalte untersucht und nachgewiesen, dass das frei verfügbare Einkommen - nämlich das Einkommen unter Berücksichtigung aller Einnahmen abzüglich der Zug kommen die Studien bei den drei untersuchten Falltypen zu un- terschiedlichen Resultaten. Das frei verfügbare Einkommen des Falltyps "Allein erziehende Frau mit einem Kind und Erwerbseinkommen" ist