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2014.1a - Beilage
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Einhalten von Nutzungsverzichten. L 4.4 Wälder mit besonderer Erholungsfunkti- on L 4.4.1 Der Wald ist frei zugänglich und dient auch Freizeit- nutzungen. Der Kanton richtet den grössten Teil des Waldes auf Einhalten von Nutzungsverzichten. L 4.4 Wälder mit besonderer Erholungsfunkti- on L 4.4.1 Der Wald ist frei zugänglich und dient auch Freizeit- nutzungen. Der Kanton richtet den grössten Teil des Waldes auf Waldentwicklungsplan. L 4.3.2 Der Kanton legt mit den Waldeigentümern und Wald- eigentümerinnen auf freiwilliger Basis die notwendi- gen Massnahmen in Verträgen fest. Dazu gehören u.a.: • Erhalten von Alt- und
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2027.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und Nutzer in der Wahl des Empfangsgerätes für digita- le Fernsehprogramme frei sein sollen. Mit dem Erzwingen einer freien Wahl des Empfangsge- rätes wird jedoch der Wettbewerb zwischen verschiedenen ändern, dass die Nutzerinnen und Nutzer in der Wahl des Empfangsgerätes für digitale Fernsehprogramme frei sind und nicht zwingend die proprietären Set-Top-Boxen ihrer Fernmeldedienstanbieterinnen und -anbieter zu mieten oder zu kaufen. Die Motion hat das Ziel, dass künftig die proprietäre Verschlüsselung von frei empfangbaren Fernsehkanälen verhindert wird. Ebenso soll die erwähnte Koppelungsproblematik beseitigt
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2678.1 - gedruckter Bericht
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nde Indikatoren und Zielgrössen 2016 Indikatoren und Zielgrössen 2017 Tendenz 2018–20 21 Wald ist frei von unbewilligten Bauten und Anlagen Öffentlichkeit Forstdienst meldet entdeckte, nicht bewilligte Ziele 1, 2 und 3: Personalstellenstopp bei gleichzeitiger Bevölkerungszunahme hat die Abnahme der frei verfügbaren Personalressourcen zur Folge Ziel 4: Noch stärkerer Ressourceneinsatz bei der Einbruc Gleich 4 Freiwilligenarbeit ausbauen und konsolidieren Asylsuchende, vorläufig Auf- genommene, anerkannte Flüchtlinge Mit neuen Freiwilligen (ca. 5) Eintrittsgespräch führen Mit allen Freiwilligen (ca. 15)
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2511.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts (gedruckter Bericht)
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, Zug Flückiger Lorenz, Fürsprecher, Oberwil b. Zug ∗ Flückiger Lukas, MLaw, Zug ∗ Frei Dominik, lic. iur., Zug Frei Nina J., Dr. iur., Zug ∗ Frey Carmela, MLaw, Zug ∗ Frigo Jost M., lic. iur., Zug Furler Schregenberger Rita, lic. iur., Kanton Zug (öffentliche Hand) 92 Vertretung der Arbeitnehmerseite Frei Roland, lic. iur., Staatspersonalverband (öffentliche Hand) Frank Daniela, Gemeinde Hünenberg (öffentli- and Beranek Zanon Nicole, lic. iur., Rechtsanwäl- tin Camenzind Matthias, lic. iur., Rechtsanwalt Frei Roland, lic. iur. Moos Cyrill, lic. iur. von Rotz Bea, lic. iur. Vertreter Hauseigentümerverband Moos
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2569.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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können die übrigen Kontrollschilder wie bisher innerhalb eines Jahres gegen Bezahlung einer Gebühr frei von einer Fahrzeughalte- rin/einem Fahrzeughalter auf eine andere Fahrzeughalterin/einen anderen sehr beliebt und wird entsprechend rege genutzt. So werden jedes Jahr über 1000 Kontrollschilder frei übertragen. Die damit verbundenen Gebühreneinnahmen des Strassenverkehrsamts belaufen sich auf zirka der konzessionierten Schifffahr ts- unternehmen (Art. 61 Abs. 5 BSG). Daraus folgt, dass die Kantone frei sind, weitere Ausnah- men von der Steuerpflicht vorzusehen. Da in erster Linie die Benutzung der Seefläche
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1590.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gesetz die Kompetenz erteilt wird, den Tätigkeitsbereich der- jenigen Behandlungen zu umschreiben, die frei ausgeübt werden dürfen (§ 8). Die Gesundheitsdirektion kann bestimmten Personen die Ausübung dieser nicht unter die Bewilligungspflicht gemäss § 6 fallen, können wie bis anhin im ganzen Kantonsgebiet frei ausgeübt werden (vgl. § 27 Pbis P GesG 1970). Allerdings unterstehen diese Tätigkeiten der Aufsicht Clubs, nicht öffentliche Veranstaltungen, nur Mitgliedern zugängliche Vereinslokale usw.) weiterhin frei entscheiden, ob sie das Rauchen erlauben oder verbieten wollen. PTP 1 PT ) P Krebs H., Keller, R.
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1645.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ZH Freiberufliches Notariat : AG, BE, BS, FR, GE, NE, JU, TI, UR, VD, VS Mischformen: AI, BL, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, ZG Quelle Darstellung: www.notariate.zh.ch (2005) I. Das freiberufliche Notariat Notariat. Dabei sollten auch Personen ohne Anwaltspatent die Möglichkeit haben, als freiberufliche Notarin oder als freiberuflicher Notar tätig zu sein. III. Advokatenverein Für den Advokatenverein ist die Ge Beschränkung wird de lege fe- renda beibehalten. § 15 Sachliche Zuständigkeit freiberuflicher Notarinnen und Notare Freiberufliche Notarinnen und Notare können in Zukunft ebenfalls alle öffentlichen Beurkundungen
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1624.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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frei. Nachdem der Kantonsrat bereits mit seinem Beschluss selber vorerst sofort 91,8 Mio. Franken freigegeben hat, stehen noch 11,7 Mio. Franken zur Verfügung, die der Regierungsrat nun abrufen will. Dieser Franken, wovon der Kantonsrat mit einfachem Beschluss Objektkredite freigibt. Vorerst erfolgte die Freigabe sofort im Umfang von 91,8 Mio. Franken. Die Nordzufahrt ist im Bau und wesentliche Teile der Arbeiten Projektes mit Ergänzung des Teilrichtplanes Verkehr, des Rahmenkredites von 103,5 Mio. Franken und der Freigabe des Objektkredites von 91,8 Mio. Franken - Vergabe der Ingenieurarbeiten durch den Regierungsrat
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1689.1 - Gedruckter Bericht
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Zug Fischer Markus D., lic. iur., Zug Flückiger Lorenz, Fürsprecher, Oberägeri * Frei Dominik D., lic. iur., Zug * Frei Pirmin, Dr. iur., Baar * Frigo Jost M., lic. iur., Zug * Frigo Markus, Dr. iur., 2007. Gerichtsschreiberin Andrea Senn wurde per 1. November 2007 zu seiner Nachfolgerin gewählt. Die frei gewordene Gerichtsschreiberstelle wurde ebenfalls per 1. November 2007 mit Laurent Rossé (Teilzeitpensum) Einzelrichter Alex Briner wurde auf diesen Zeitpunkt zum vollamtlichen Jugendanwalt bestimmt. Die frei gewordene Einzelrichter- stelle wurde befristet auf ein Jahr mit Jörg Lötscher besetzt. Das Pensum
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581.10b - Beilage 2
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weite- re wesentliche Verpflichtungen einzugehen, erlaubten es dem Kantonsrat, über den Zu- satzkredit frei zu befinden. Mit diesem Vorgehen waren insbesondere die Vorschriften des Finanzhaushaltsgesetzes beachtet damalige Projektleiter Peter Meier wenig Gefal- len an der Möglichkeit, einzelne Abteilungen oder Türen frei zu schalten, vorwiegend mit der Begründung, dass die Ausrüstung einer so grossen Anzahl von Türen nicht den neusten Standards entsprachen, wurden diese nach ei- ner Analyse durch den Experten Werner Frei durch ein anderes Modell ersetzt, welches den Sicherheits- und Brandschutzanforderungen standhielt