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1300.11 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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entscheidet das Los. 11 § 57 Ergänzungswahlen 1 Ergänzungswahlen für Sitze, die während der Amtsdauer frei geworden sind, werden vom Regierungsrat festgesetzt. Sie sind, wenn nicht besondere Verhältnisse eine Nachwahlen anzugeben. § 62 Ergänzungswahlen 1 Ergänzungswahlen für Sitze, die während der Amtsperiode frei gewor- den sind, werden vom Gemeinderat festgesetzt. Sie sind, wenn nicht beson- dere Verhältnisse Abstimmungslokal ausgehändigt wird. Das Stimmbüro ist dafür verantwortlich, dass die Stimm- abgabe frei und unbeeinflusst erfolgen kann und das Stimmgeheimnis ge- wahrt bleibt. 1) GS 22, 95 (BGS 171.1)
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1210.3b - Beilage 2
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weite- re wesentliche Verpflichtungen einzugehen, erlaubten es dem Kantonsrat, über den Zu- satzkredit frei zu befinden. Mit diesem Vorgehen waren insbesondere die Vorschriften des Finanzhaushaltsgesetzes beachtet damalige Projektleiter Peter Meier wenig Gefal- len an der Möglichkeit, einzelne Abteilungen oder Türen frei zu schalten, vorwiegend mit der Begründung, dass die Ausrüstung einer so grossen Anzahl von Türen nicht den neusten Standards entsprachen, wurden diese nach ei- ner Analyse durch den Experten Werner Frei durch ein anderes Modell ersetzt, welches den Sicherheits- und Brandschutzanforderungen standhielt
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1300.06 - Anträge der vorberatenden Kommission, Eventualvariante
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entscheidet das Los. § 53 Ergänzungswahlen 1 Ergänzungswahlen für Sitze, die während der Amtsdauer frei geworden sind, werden vom Regierungsrat festgesetzt. Sie sind, wenn nicht besondere Verhältnisse eine die Staatskanzlei. § 58 Ergänzungswahlen 1 Ergänzungswahlen für Sitze, die während der Amtsperiode frei gewor- den sind, werden vom Gemeinderat festgesetzt. Sie sind, wenn nicht beson- dere Verhältnisse Abstimmungslokal ausgehändigt wird. Das Zählbüro ist dafür verantwortlich, dass die Stimmab- gabe frei und unbeeinflusst erfolgen kann und das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt. § 8 Abs. 2 … gilt § 38 des
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1300.02 - Antrag des Regierungsrates
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entscheidet das Los. § 53 Ergänzungswahlen 1 Ergänzungswahlen für Sitze, die während der Amtsdauer frei geworden sind, werden vom Regierungsrat festgesetzt. Sie sind, wenn nicht besondere 10 Verhältnisse die Staatskanzlei. § 58 Ergänzungswahlen 1 Ergänzungswahlen für Sitze, die während der Amtsperiode frei gewor- den sind, werden vom Gemeinderat festgesetzt. Sie sind, wenn nicht beson- dere Verhältnisse Abstimmungslokal ausgehändigt wird. Das Zählbüro ist dafür verantwortlich, dass die Stimmab- gabe frei und unbeeinflusst erfolgen kann und das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt. § 8 Abs. 2 … gilt § 38 des
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2177.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Mediothekerweiterung soll neu auf Trakt 1 ein Klassenzimmer für Informatik (ca. 80m2) erstellt werden. Die frei werdende Räume im Trakt 2 werden wieder ihrem ursprünglich vorgesehenen Zweck (Unterrichts- und G der Mediothek. Es sind keine Umbauarbeiten notwen- dig. Die Ausbildung FAGE/EBA/EB sollen neu die frei werdenden Räume im 3. OG in den Trakten 3 und 4 (gleiches Geschoss wie FAGE-Klassenzimmer und Nebenräume 95 m2 Sitzung/Lehrpersonen G1 32 m2 351 m2 Büro/Leitung G0 22 m2 22 m2 Total 1446 m2 * (*ohne die frei werdenden Räume für das KBA im Trakt 1) 4.8. Bauprojekt / Baubeschrieb (Beilage 2) Die bestehende
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2065.4 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kreditbegehren von 4 Millionen Franken gegangen. Man habe dann beschlossen, 3 Millionen Franken sofort frei zu geben. Weiter wur- de der Regierungsrat ermächtigt, auf Antrag der Direktion des Innern die vierte glieder: Jans Markus, Cham, Präsident Brunner Philip C., Zug Christen Hans, Zug Diehm Peter, Cham Frei Pirmin, Baar Hotz Silvan, Baar Ingold Gabriela, Unterägeri Iten Franz Peter, Unterägeri Kupper Gregor im Verlaufe der Projektumsetzung begründet und nachvollziehbar zeigt, dass die vom Kantonsrat freigegebene Kredittranche nicht genügen soll- te. § 2 Der Regierungsrat wird ermächtigt, nach Massgabe des
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1451.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
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Auffassung und seine allfällige Kritik an den Ausführungen und Schlussfolge- rungen des Berichterstatters frei und öffentlich zu äussern. In den kantonalen Pro- zessordnungen stellt sie die Ausnahme dar, im m Meinung (dissenting opinion) im Rahmen des Urteils, das den Parteien zugestellt oder publiziert wird, frei zu äussern. In diesen Fällen ist das Schweigen des Gesetzes ein Qualifiziertes, d. h. eine dissenting Grösse ist und gesellschaftlichen und politischen Einflüssen unterliegt. „Kein Richter wird restlos frei von .... Einflüssen sein .... Das wäre nicht einmal wünschbar, denn vom Richter werden mit Recht
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1114.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sprachen und Koordination mit dem Schulischen Heilpädagogen mit einer Zeit- einheit vom Unterricht frei gestellt. 2.4. Bericht von Prof. Bless Nach Vorliegen der Schlussberichte zu den Schulversuchen hat Vorausset- zungen und Rahmenbedingungen als stimmig erachtet werden. Auch soll es jeder Gemeinde frei stehen, die integrative Schulungsform neben Kleinklassen und Werkschulen führen zu dürfen. Insbesondere rats, wonach den Gemeinden die Wahl des Modells einer integrativen oder separativen Schulungsform frei steht. 4 Ge- meinden sowie der Lehrerinnen- und Lehrerverein schlagen sogar vor, dass inner- halb
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1367.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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pro Jahr zu belasten. Es gilt in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Legislative nicht völlig frei ist, über die Änderung oder Strei- chung bestimmter Ausgaben zu entscheiden. Es gibt Budgetpositionen abgedeckt wer- den soll, wird im Gesetz keine Vorgabe gemacht. Es soll den betroffenen Insti- tutionen freigestellt sein, einen ihren Bedürfnissen entsprechenden Zeitraum festzulegen. - Beim Finanzplan gemäss § Bericht und Antrag zu stellen über die Umwandlung des zweckgebundenen Eigenkapitals (Reserven) in freies Eigenkapital.» Zu a) und b): Diese Forderungen hat der ehemalige Kantonsrat Armin Jans noch an der
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2131.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Mediothekerweiterung soll neu auf Trakt 1 ein Klassenzimmer für Informatik (ca. 80m2) erstellt werden. Die frei werdende Räume im Trakt 2 werden wieder ihrem ursprünglich vorgesehenen Zweck (Unterrichts- und G bei der Mediothek. Es sind keine Umbauarbeiten notwendig. Die Ausbildung FAGE/EBA/EB sollen neu die frei werdenden Räume im 3. OG in den Trakten 3 und 4 (gleiches Geschoss wie FAGE-Klassenzimmer und Nebenräume G1 95m2 Sitzung/Lehrpersonen G1 32m2 351 m2 Büro/Leitung G0 22 m2 22 m2 Total 1446 m2 * (*ohne die frei werdenden Räume für das KBA im Trakt 1) 5.8. Bauprojekt / Baubeschrieb (Beilage 3) Die bestehende