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154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung, AZVO)
Arbeitszeitrahmens und unter Einhaltung der allgemeinen Grundsätze sind Arbeitsbeginn und Arbeitsende frei wählbar. 4 Der Zeitausgleich kann zusammenhängend bezogen werden. § 16 Jährlicher Saldoübertrag 1 Betriebsablauf verantwortlich. 3 Organisationseinheiten mit Publikumsverkehr sind mindestens montags bis freitags geöffnet von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, montags bis 18.00 Uhr. Im Interesse rahmen 1 Soweit keine festen Einsatzpläne bestehen, wird die Arbeit in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr geleistet. 2 An Samstagen und Sonntagen sowie ausserhalb des Ta
154.311 - Verordnung zum Gesetz über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassenverordnung)
sofort verzinst. § 21 Freiwillige Einlagen 1 Aktive Versicherte, die das 65. Altersjahr noch nicht vollendet haben, kön- nen sich höchstens zweimal pro Jahr mit einer freiwilligen Einlage einkau- fen, wenn 1 Barauszahlungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Freihandelsassoziation im Umfang des bis zum Austritt erworbenen Altersguthabens nach Art. 15 BVG können Versicherte vorher ein neues Vorsorgeverhältnis begründet, so ist die neue Vorsorgeeinrichtung zuständig. § 9 Freiwillige Weiterführung der Versicherung 1 Bei Vorliegen besonderer Umstände kann die Zuger Pensionskasse
632.1 - Steuergesetz
müssen; die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf Gewinne aus der konzessionierten Tätigkeit, die frei verfügbar sind; von der Steuerbefreiung ausgenommen sind jedoch Nebenbetriebe und Liegenschaften, en oder Lohnausweise und andere Beschei- nigungen Dritter zur Täuschung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine bedingte Strafe kann mit Busse bis zu 10'000 abgezogene Steu- ern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine be- dingte Strafe kann mit Busse bis zu 10'000
632.1 - Steuergesetz
müssen; die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf Gewinne aus der konzessionierten Tätigkeit, die frei verfügbar sind; von der Steuerbefreiung ausgenommen sind jedoch Nebenbetriebe und Liegenschaften, en oder Lohnausweise und andere Beschei- nigungen Dritter zur Täuschung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine bedingte Strafe kann mit Busse bis zu 10'000 abgezogene Steu- ern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine be- dingte Strafe kann mit Busse bis zu 10'000
2250.1 - Antwort des Regierungsrates
ht worden, dass schliesslich Regierungsrat, Kantonsrat bzw. das Stimmvolk in ihren Entscheidungen frei und an die Resultate der strategischen Zwi- schenphase in keiner Weise gebunden sind. 3. a) Entspricht Kommt hinzu, dass nicht zuletzt selbst der Kantonsrat mit dem Kantonsratsbeschluss b e- treffend Freigabe eines Objektkredites für die Erarbeitung des Generellen Projektes des Stadttunnels Zug, Bericht
1060.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Fussgängerverkehrs ist es vertretbar, den Gehweg mit einer Breite von 2 m für beide Verkehrsarten frei zu geben. Im Knotenbereich wird die Fahrbahnfläche gegenüber dem heutigen Zustand ver- breitert. Dadurch Grundlagen Allgemeines Der Kantonsrat gibt durch einfachen Beschluss aus den Rahmenkrediten die Kredite frei für Kantonsstrassen, für lokale Korrektionen und Massnahmen für Lärm- und Gewässerschutz sowie für Regime von Oberbösch nach Hünenberg wird der bestehende Gehweg so gestaltet, dass es dem Radverkehr freigestellt ist, ob er die- sen Gehweg benutzt oder die Fahrbahn der Strasse. Im Bereich des Knotens Bösch
2310.3a - Synopse
durch einfachen Beschluss aus den Rahmenkrediten die über 2.0 Millionen Franken liegenden Kredite frei für Ausbauten inklusive lokale Korrektionen, Lärmschutz, Kunstbauten und technische Einrichtungen Beschluss aus den Rahmenkrediten die über 1,5 Millionen Franken liegenden Kredite an Kantonsstrassen frei für Aus- bauten inklusive lokale Korrektionen, Lärmschutz, Kunstbauten und technische Einrichtungen
2228.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
durchgehenden Gleises zuwider laufen. Es macht Sinn, den Raum langfristig für ein durchgehendes Gleis 1 frei zu halten und somit das Gleis 1 im Richtplan als Zwischenergebnis zu belassen. Es ist nicht auszu langfristige Raumsicherung bei diesen Vorhaben ist jedoch weiterhin sicher- zustellen. Der Raum soll frei gehalten werden, bis klar ist, ob langfristig auf die einzelnen Vor- haben verzichtet werden kann 8 als Zwischenergebnis aufgenommene Doppelspurinsel in Oberwil diskutiert, für welche der Raum freigehalten wird. Die SBB hat dazu mitgeteilt, dass der Bedarf für eine Doppelspurinsel Ober- wil an die
1045.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Festgelegte Arbeitszeit: Sperrzeiten, Teamsitzungen, kantonale und gemeindli- che Weiterbildung usw. � Frei gestaltbare Arbeitszeit: Vor- und Nachbereitung, Planung und Auswertung, administrative Arbeiten, Belastungssituationen in sehr heterogenen Klassen. Die Schulleitungen können einerseits Lehrpersonen frei stellen für die örtliche Wei- terentwicklung/Planung laufender Projekte sowie für die Qualitätsentwicklung en freistellen für sehr zeitintensive Selektionsgespräche sowie Koordinations- und Ver- mittlungsaufgaben. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Über die definitive Gewährung von Freistellungen aus
1150.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Grundlagen Allgemeines Der Kantonsrat gibt durch einfachen Beschluss aus den Rahmenkrediten die Kredite frei für Kantonsstrassen, sofern die gesamte Bausumme eine Million Franken über- steigt. Der Regierungsrat des Hochwasserschutzes wird beim Einlauf des Durchlasses «Arbach» ein Grobrechen erstellt und das Freibord erhöht. Massnahmen in der Grundwasserschutzzone Talachertobel Die Ägeristrasse liegt im Bereich worden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Bruttokredit von Fr. 3'285'000.--. Seine Freigabe erfolgt mit einfachem Beschluss. Die Bauarbeiten sollen im Frühjahr 2004 beginnen und nehmen vo

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