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154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung)
Arbeitszeitrahmens und unter Einhaltung der allgemeinen Grundsätze sind Arbeitsbeginn und Arbeitsende frei wählbar. 4 Der Zeitausgleich kann zusammenhängend bezogen werden. § 16 Jährlicher Saldoübertrag 1 21 GS 31, 301 1 154.214 3 Organisationseinheiten mit Publikumsverkehr sind mindestens montags bis freitags geöffnet von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, montags bis 18.00 Uhr. Im Interesse rahmen 1 Soweit keine festen Einsatzpläne bestehen, wird die Arbeit in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr geleistet. 2 An Samstagen und Sonntagen sowie ausserhalb des Ta
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
die Landwirtschaft, die Weilerzonen, die Zonen des öf- fentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung sowie die Übrigen Zonen mit speziellen Vorschriften. Diese Zonen sind keine Bauzonen; c) * die
1962.1a - Beilage
die Landwirtschaft, die Weiler- zonen, die Zonen des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung sowie die Übrigen Zonen mit speziellen Vorschriften. Diese Zonen sind keine Bauzonen; c) die S
2043.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2043.2 Laufnummer 13818 Motion von Pirmin Frei betreffend kein Zuger Dach ohne Sonnenenergie-Nutzung (Vorlage Nr. 2043.1 - 13749) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 7. Juni 2011 Sehr namentlich Baubewilligungsverfahren, überein. 3. Antrag Wir stellen den Antrag, die Motion von Pirmin Frei betreffend kein Zuger Dach ohne Sonnenenergie-Nutzung vom 20. April 2011, Vorlage Nr. 2043.1 - 13749
2050.1a - Beilage
n- be st uh lu ng Anlie ferun g Anlie ferun g An lie fe ru ng 5P P S itz el em en t m it B äu m en Frei trep pe Anlie feru ng 3. G le is 3.5m 3.0m 3.5m N ot fa lls pu r R D Z Zu fa hr t ZV B /R D Z B au Kapitel 3.4 Freiraumkonzeption umschrieben. Entlang der westlichen Arealkante verläuft der Schleifedamm. Dieser Damm ist ein städtebaulich wichtiger Zeitzeuge und soll als Freiraumelement erhalten bleiben Eine klare, freiraumtypologische Glie- derung des Aussenraums scheint wichtig zu sein. Entlang der General-Guisan-Strasse soll eine Promenade entstehen, welche die angrenzenden Freiraumstrukturen aufnimmt
2050.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wenn auf diesen Tausch eingegangen wird. Mit dem Erwerb des GS 216 von der Stadt Zug wird der Weg frei für die Realisierung des Verwaltungszentrums 3 zusammen mit dem ZVB-Hauptstützpunkt. Ein Einbezug Aabachstrasse und wieder zurück bis zum Schlei- fedamm geführt werden. 6.2 Freiraumkonzept Das Konzept sieht eine klare freiraumtypologische Gliederung des Aussenraums vor. So ent- steht entlang der General-G ZVB 5.4 Nutzungsverteilung Drittnutzungen 6 ERSCHLIESSUNGS- UND FREIRAUMKONZEPT Seite 23 6.1 Erschliessungskonzept 6.2 Freiraumkonzept 7. ETAPPIERUNGSKONZEPT Seite 24 7.1 Etappierung 7.2 Provisorien und
1775.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
diesen Mietzinsbeiträgen eine "Büchse der Pandora" à la Krankenkassenprämienverbilligung zu öffnen. Die frei werdenden Mittel von 7,7 Mio. Franken sollten für mehr Darlehen eingesetzt werden. 4.3 Beiträge zur befürchten einige Gemeinden, dass der politische Auftrag kaum umsetzbar sei, da in ihren Gemeinden kein freies Bauland vorhan- den sei. 4.6 Neue Beiträge für Mietzinsvergünstigungen, Förderung mit Darlehen und Wohnraumförderungsgesetzes. Die Gemein- den müssen jedoch nicht mitfinanzieren, sie können dies freiwillig tun. Dieser Aufgabenteilung entspricht die Zuger Finanz- und Aufgabenteilung (ZFA). Es werden klare
1886.01 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Justizbehörden ab (bei Gerichten ebenfalls in Art. 30 BV verankert). Mitglieder von Justizbehörden sollen frei von Beeinflussungsversuchen bleiben. Die Pflicht zur Meldung von Beeinflussungsversuchen dient ei- Einzelrich- ter zu verteidigen ist (notwendige Verteidigung), wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 12 Mona- ten oder eine freiheitsentziehende Massnahme droht (Art. 130 lit. b StPO) oder wenn der Staats- anwalt gewichtige Gründe entgegen. Im Bereich des Sozialversicherungsrechts und des fürsorgerischen Freiheitsentzugs ist die Veröffentlichung zudem teilweise vom Bundesrecht ausgeschlossen. Es muss auch vermieden
2018.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gesamte Bausumme 1,5 Mio. Franken übersteigt. Der Regie- rungsrat gibt den Kredit für Radstrecken frei (KRB über das Strassenbauprogramm 2004 - 2014, § 3 Abs. 1 und 2). Kantonsstrassen Der Kantonsrat hat Vorlage Nr. 2018.1 Laufnummer 13686 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Sanierung und Ausbau der Hauptstrasse (KS 381), Abschnitt Knoten Alte Landstrasse/Lutisbachweg 2004 - 2014 vom 18. Dezember 2003; BGS 751.12) unterbreiten wir Ihnen nachstehend das Begehren um Freigabe eines Objektkredites von 2,05 Mio. Franken für die Sanierung und den Ausbau der Hauptstrasse ei
2036.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
einer Berufsbeistandschaft auf Gemeindeebene könnten die Gemeinden die Organisationsform frei wählen. Es würde ihnen frei stehen, diese Aufgabe in einem Verbund zu lösen. Das Ge- meindegesetz sieht die Möglichkeit Brandenberg Manuel, Zug Brunner Philip C., Zug Christen Hans, Zug Dübendorfer Christen Maja, Baar Frei Pirmin, Baar Haas Esher, Cham Landtwing Alice, Zug Meienberg Eugen, Steinhausen Villiger Werner, Zug

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