-
2191.0 - gedruckter Bericht
-
Schulleitung, Freistellung Lehrpersonen und Freikurse sowie Durchschnittszahlen Schwerpunkt- und Ergänzungs- fächer eingehalten Pools Schulleitung, Freistellung Lehrpersonen und Freikurse sowie Durchsc Schulleitung, Freistellung Lehrpersonen und Freikurse sowie Durchschnittszahlen Schwerpunkt- und Ergän- zungsfächer eingehalten Pools Schulleitung, Freistel- lung Lehrpersonen und Freikurse sowie Durch- Steuerzahler Pools Schulleitung, Frei- stellung Lehrpersonen und Freikurse eingehalten Pools Schulleitung, Frei- stellung Lehrpersonen und Freikurse eingehalten Gleich L11c Schulraumplanung Mittelschulen Schülerinnen
-
2215.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
erte Arbeitsplatzbedarf (2020) der beiden Ämter im 5. Stock abgedeckt werden. Auf der im 3. Stock frei werdenden Fläche kann der Wachstum des Direktionssekretariat der Volkswirtschaftsdirektion, des Amtes mittelfristig prognostizierte Arbeitsplatzbedarf (2020) des Hochbauamtes abgedeckt werden. In den frei werdenden Rä u- men im 2. Stock können zusätzliche Arbeitsplätze für das Handelsregister - und Konkursamt t- zungskommission und des Amtes für Brückenangebote (ABA) im ehemaligen Personalhaus. Die noch freien restlichen sechs Geschosse sollen ab Frühling 2015 einerseits dem Tiefbauamt mit 40 Arbeitsplätzen
-
2098.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
dass ab Abs. 3 neu, die Absätze nachnummeriert werden (vgl. Synopse). Der Kommissionspräsident Pirmin Frei stellt fest, dass damit die Detailberatung abgeschlossen ist. Ein Kommissionsmitglied wünscht eine März 2012 Mit vorzüglicher Hochachtung Im Namen der vorberatenden Kommission Der Präsident: Pirmin Frei Beilage: - Synopse Seite 8/8 2098.3 - 14040 Kommissionsmitglieder: Pirmin Frei, Baar, Präsident Monika
-
2161.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates, des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes
-
und Gewissensfreiheit ist vorerst ein persönliches Individualrecht. Es garantiert die Freiheit des Einzelnen, frei von jeglichem Rechtsnachteil sein Verhältnis zur Religion g e- stalten zu können, sei in Z ukunft bezüglich bestehenden und neuen Kreuzen vorzugehen ist. Dabei können alle drei Behörden frei und unabhängig voneinander entscheiden, ob, allenfalls wann wo Kreuze aufzuhängen sind. 2161.2 - 14394 würdig aus. Die zentrale Frage lautet: Ist die Konfrontation mit dem Kreuz vom Grundsatz der Freiwilligkeit ge- prägt und sind für Andersdenkende zumutbare, nicht diskriminierende Ausweichmöglichke iten
-
2176.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
-
drei hängigen parlamentarischen Vorstössen zu befassen. In erster Linie war es die Motion von Pirmin Frei betreffend kein Zuger Dach ohne Sonnenenergie-Nutzung vom 20. April 2011 (Vorlage Nr. 2043.1 - Laufnummer 2176.2 - 14146 zuzu- stimmen; 2. folgende Vorstösse als erledigt abzuscheiben: a) Motion von Pirmin Frei betreffend kein Zuger Dach ohne Sonnenenergie-Nutzung vom 20. April 2011 (Vorlage Nr. 2043.1 - Laufnummer
-
1483.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Arbeitszeit (in Ergänzung zur gesetzlich festgelegten Unter- richtszeit und zur von der Lehrperson frei gestaltbaren Arbeitszeit) maximal 150 Stunden betragen darf. Grundlage für diese Stundenzahl ist der Beförderung der Lehrpersonen im geltenden Lehrerbesoldungsgesetz wird zugunsten einer grösseren Freiheit der Gemeinden und der Berücksichtigung indivi- dueller Kriterien durch den Arbeitgeber reduziert icht ist in der Jahreswo- chenstundenpauschale nicht enthalten. Der Regierungsrat hält an der freiwilligen Führung der Musikschule als zusätzliches gemeindliches Schulangebot fest. Eine Änderung der geltenden
-
1464.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
bereits erwähnt - nirgends eine Vollstelle mit den Belangen des Ortsverkehr beschäftigt ist, können die frei wer- denden personellen Kapazitäten für andere Aufgaben eingesetzt werden. Wir ver- weisen dabei zum Fahrten im Einkaufs- und Freizeitverkehr ihren Anfangs- und Endpunkt in den Wohn- und Arbeitsgebieten haben. Nach Auffassung des Regie- rungsrats ist der Einkaufs- und Freizeitverkehr daher mit der Formulierung Forderung vorgebracht, der öffentliche Verkehr habe auch die Erschliessung von grösseren Freizeiteinrichtungen und Einkaufszentren zu gewährleisten und eine gewisse touristische Grundversor- gung im Kanton
-
1346.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
aufwand verbunden ist, obliegt der diesbezügliche Entscheid der Kasse. Die Zuger Pensionskasse wird freilich ein solches zusätzliches Angebot nur offerieren, wenn der damit verbundene administrative Zusatzaufwand erhalten. In der Tat findet eine Umlagerung von den aktiv Versicherten zu den Rentenbezügern statt. Freilich wird die Kasse alles daran setzen, auch künftig die Teuerung durch Mehrer- träge auf dem Deckungskapital te Die Wurzeln der Kasse gehen bis ins Jahr 1858 zurück. Der Lehrerverein gründete damals auf freiwilliger Basis eine Unterstützungskasse. 1904 erfolgte unter Mitwir- kung des Kantons die Errichtung einer
-
1404.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Seit Inkrafttreten des geänderten Art. 970a ZGB am 1. Januar 2005 können die 2 1404.1 - 11940 Kantone frei darüber entscheiden, ob Handänderungen publiziert werden müssen oder nicht. Verschiedene Kantone haben getreten ist, ist Art. 970a ZGB erneut geändert worden. Die Neuerung besteht darin, dass die Kantone frei darüber bestimmen können, ob eine Publikation erfolgen muss oder nicht. Den Anstoss für die Abschaffung auszunützen, steht nach geltendem kantonalem Recht dem Regierungsrat zu. Nachdem die Kantone nun aber frei dar- über bestimmen können, ob eine Publikation erfolgen muss oder nicht und auch be- züglich der
-
2335.1a - Beilage
-
ftszone zwischen Schule und Aula, die Gegensätzlichkeit von architektonisch gefassten Plätzen und frei angelegten Wegstrukturen, eine kompakte Schulanlage mit Klassenzimmerturm so- wie einen Sockelbau he Anlage mit ihrer Grosszü- gigkeit des Aussenraumes und dem Wechselspiel zwischen gefassten und frei angelegten Wegstruk- turen ist erhaltenswert. Vorläufi g ist die Anlage noch nicht im Inventar der baulichen Ensemble und dem Aussen- raumkonzept die gebührende Sorgfalt zu erweisen. Freiraumkonzept Das ursprüngliche Freiraumkonzept mit den Aus- senanlagen für Erschliessung, Aufenthalt und Sportplätzen hat in