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Richtplankarte L 4 25 L 4.4 Wälder mit besonderer Erholungsfunktion L 4.4.1 Der Wald ist grundsätzlich frei zugänglich und die Freizeit- und Erholungsnutzung erfolgt scho- nend, ohne die anderen Waldfunktionen ungszonen. Die Nachbarkantone werden miteinbezogen. Nr. Vorhaben Stand Priorität Planquadrat 2 Freiverlad Bahnhofareal Rotkreuz (Risch) Festsetzung 2 O 4 Richtplankarte M 4.6 Richtplankarte M 4.7 43 M haft. Neben städtebaulichen Fragen (wo erhalten, wo umbauen, wo verdichten) sind Fragen der Freiraumplanung und der Erholung gemeinsam anzu- gehen. Die Quartiere sind bei den Diskussionen anzuhören. Der
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711.31-21-1.de.pdf
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Richtplankarte L 4 25 L 4.4 Wälder mit besonderer Erholungsfunktion L 4.4.1 Der Wald ist grundsätzlich frei zugänglich und die Freizeit- und Erholungsnutzung erfolgt scho- nend, ohne die anderen Waldfunktionen ungszonen. Die Nachbarkantone werden miteinbezogen. Nr. Vorhaben Stand Priorität Planquadrat 2 Freiverlad Bahnhofareal Rotkreuz (Risch) Festsetzung 2 O 4 Richtplankarte M 4.6 Richtplankarte M 4.7 43 M haft. Neben städtebaulichen Fragen (wo erhalten, wo umbauen, wo verdichten) sind Fragen der Freiraumplanung und der Erholung gemeinsam anzu- gehen. Die Quartiere sind bei den Diskussionen anzuhören. Der
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Richtplankarte L 4 25 L 4.4 Wälder mit besonderer Erholungsfunktion L 4.4.1 Der Wald ist grundsätzlich frei zugänglich und die Freizeit- und Erholungsnutzung erfolgt scho- nend, ohne die anderen Waldfunktionen ungszonen. Die Nachbarkantone werden miteinbezogen. Nr. Vorhaben Stand Priorität Planquadrat 2 Freiverlad Bahnhofareal Rotkreuz (Risch) Festsetzung 2 O 4 Richtplankarte M 4.6 Richtplankarte M 4.7 43 M haft. Neben städtebaulichen Fragen (wo erhalten, wo umbauen, wo verdichten) sind Fragen der Freiraumplanung und der Erholung gemeinsam anzu- gehen. Die Quartiere sind bei den Diskussionen anzuhören. Der
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257.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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alkoholhaltigen Getrunken im Rahmen der gesetzlichen Ordnung (z.B. Erlasse über den Wein handel) sollte frei ausgeübt werden können, weil die auf den Alkohol zurückzuführenden Probleme nur dort auftreten, wo 2 des Gesetzesentwurfs, wonach eine gast- gewerbliche Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Ordnung frei ausgeübt werden kann. Die Abgabe von Alkohol oder das Überlassen von Räumlichkeiten für den Konsum auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gastgewerbegesetzes ohne weiteres dahin, denn alkohol frei geführte Betriebe bedürfen gemäss neuem Gastgewerbege setz keiner Bewilligung. 4.10.4 Um der Rech
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2970.1a - Beilage Geschäftsbericht 2018
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wurde ausführlich geplant und der neue Geschäftssitz kann im Spätherbst 2019 bezogen werden. Für die frei werdende Poststras- se 10 ist die Planung für die weitere Nutzung im Gange. Zudem wurden im 2018 die Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen
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2989.2 - Antwort des Regierungsrats
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provelozug.ch/velophone ist als frei zugängliches Melde-system bereits heute im Einsatz. Die Meldungen laufen auf kurzen Wegen an die zuständigen Stellen der Verwaltung. Bei der frei zugänglichen Internetplattform Regierungsrat Anfang 2020 einen ersten Rohling des Mobilitätskonzepts. Schliesslich gibt er den Rohling frei für die Phase 3. Dabei soll der Rohling bei einem erweiterten Personenkreis in die Mitwirkung. Zu verschiedene Firmen verbesser-te Möglichkeiten (Leihvelos, Garderoben, Duschen etc.) für Velopendelnde freiwillig an. Der Aufbau des Programms «Stadtlandschaft = Velolandschaft» ab 2020 läuft parallel zum Mob
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2991.3a - Beilage Synopse Richtplan
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Baudirektion Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 53 00, F 041 728 53 09 www.zg.ch/baudirektionV 3.0 Bericht und Antrag der Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr Zu beachten: Änderungen in den Richtp
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711.31-23-1.de.pdf
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Richtplankarte L 4 25 L 4.4 Wälder mit besonderer Erholungsfunktion L 4.4.1 Der Wald ist grundsätzlich frei zugänglich und die Freizeit- und Erholungsnutzung erfolgt scho- nend, ohne die anderen Waldfunktionen ungszonen. Die Nachbarkantone werden miteinbezogen. Nr. Vorhaben Stand Priorität Planquadrat 2 Freiverlad Bahnhofareal Rotkreuz (Risch) Festsetzung 2 O 4 Richtplankarte M 4.6 Richtplankarte M 4.7 43 M haft. Neben städtebaulichen Fragen (wo erhalten, wo umbauen, wo verdichten) sind Fragen der Freiraumplanung und der Erholung gemeinsam anzu- gehen. Die Quartiere sind bei den Diskussionen anzuhören. Der
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3314.2 - Antwort des Regierungsrats
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ist ihm ein Anliegen, dass sich die Bevölkerung im öffentlichen Raum wohlfühlt und sich si- cher und frei bewegen kann. Die Mitmenschen und der genutzte Aussenraum müssen mit dem nötigen Respekt behandelt September sogenannte «Clean-Up- Days». Unternehmen, Schulklassen, Heime, Vereine usw. können sich freiwillig beim Abfall- sammeln engagieren und dabei kleine Preise gewinnen. Verschiedene Zuger Gemeinden
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3270.2 - Antwort des Regierungsrats
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muss für die Zufussgehenden ein mindestens 1,50 m breiter Raum frei bleiben. Abgestellte E-Trottinette auf Trottoirs sind somit bei Freihaltung dieses Raums legal. Die Realität zeigt zum Teil ein etwas anderes Fussgänger mindestens 1,50 Meter frei bleibt. Fakt ist aber, dass diese Fahrzeuge überall, kreuz und quer auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt wer- den und so die freie Benutzung dieser Verkehrsflächen