-
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
-
4 Er oder die von ihm bezeichnete Stelle ist insbesondere zuständig für den Vollzug a) der Freiheitsstrafen einschliesslich der Ersatzfreiheitsstrafen (Art. 74 ff. StGB); b) der gemeinnützigen Arbeit vom 19. März 20041). 1) SR 312.4 43 161.1 § 117 Kostenteilung 1 Die Kosten des Vollzugs von Freiheitsstrafen und Massnahmen trägt der Kanton. 2 Zur Deckung der Kosten von Massnahmen können Leistungen Dritter
-
1814.2 - Antwort des Regierungsrates
-
(Schweiz) AG für die kantonale Verwaltung beansprucht würden. Das kantonseigene Gaswerk- areal werde frei für eine weitere Verwendung. Andererseits herrsche in der Stadt ein akuter Mangel an Parkplätzen und
-
1775.05b - Synopse
-
Geplantes Gesetz nach 851.211 vom 27. Januar 2009 kommissionsrätlicher Beratung a) der Mietzins der frei werdenden und der neuen Woh- nung die Mietzinsobergrenze gemäss § 8 Abs. 1 für gleich grosse Wohnungen beanspruchte Nettowohnfläche um mindestens 20 % und ein Zimmer vermindert wird; c) die Mietdauer in der frei werdenden Wohnung mindes- tens zwei Jahre betragen hat. 2 An die Umzugskosten wird ein Pauschalbetrag
-
1775.06 - Antrag der vorberatenden Kommission
-
Klein- wohnung nicht rückzahlbare Beiträge an die Miet- und Umzugskosten, wenn: a) der Mietzins der frei werdenden und der neuen Wohnung die Mietzins- obergrenze gemäss § 8 Abs. 1 für gleich grosse Wohnungen beanspruchte Nettowohnfläche um mindestens 20 % und ein Zimmer vermindert wird; c) die Mietdauer in der frei werdendenWohnung mindestens zwei Jahre be- tragen hat. 2 An die Umzugskosten wird ein Pauschalbetrag
-
1740.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Die Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 20077 wiederum verpflichtet die Veranstaltenden von frei empfangbaren Fernseh- programmen, jugendgefährdende Sendungen akustisch anzukündigen oder während 3 der 5. und 6. Pri- marklasse ("Bedeutung und mögliche Auswirkungen der ICT auf Lern- und Freizeitverhalten sowie Gesellschaft erkennen") sowie im Grobziel 3 der 1. und 2. Klasse der Sekundarstufe I c. Die Fachstelle Suchtprävention (Drogen Forum Innerschweiz) und die Suchtpräventions- stelle Freiburg haben bereits 2005 eine umfassende Broschüre mit dem Titel "Zappen & Gamen", Informationsbroschüre
-
1741.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Die Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 20077 wiederum verpflichtet die Veranstaltenden von frei empfangbaren Fernseh- programmen, jugendgefährdende Sendungen akustisch anzukündigen oder während 3 der 5. und 6. Pri- marklasse ("Bedeutung und mögliche Auswirkungen der ICT auf Lern- und Freizeitverhalten sowie Gesellschaft erkennen") sowie im Grobziel 3 der 1. und 2. Klasse der Sekundarstufe I c. Die Fachstelle Suchtprävention (Drogen Forum Innerschweiz) und die Suchtpräventions- stelle Freiburg haben bereits 2005 eine umfassende Broschüre mit dem Titel "Zappen & Gamen", Informationsbroschüre
-
1830.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
die gesamte Bausumme 1,5 Mio. Franken übersteigt. Der Regierungsrat gibt den Kredit für Radstrecken frei (KRB über das Strassenbauprogramm 2004 - 2011, § 3 Abs. 1 und 2). Kantonsstrassen Der Kantonsrat hat Vorlage Nr. 1830.1 Laufnummer 13110 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Sanierung der Ebertswiler- strasse einschliesslich bergseitigem Radstreifen, Gemeinde Baar 2004 - 2011 vom 18. Dezember 2003; BGS 751.12) unterbreiten wir Ihnen nach- stehend das Begehren um Freigabe eines Objektkredites von 4,3 Mio. Franken für die Sanierung der Ebertswilerstrasse einschliesslich
-
1829.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
gesamte Bausumme 1,5 Mio. Franken übersteigt. Der Regierungs- rat gibt den Kredit für Radstrecken frei (KRB über das Strassenbauprogramm 2004 - 2011, § 3 Abs. 1 und 2). Kantonsstrassen Der Kantonsrat hat Vorlage Nr. 1829.1 Laufnummer 13108 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Sanierung Kantonsstrasse C, Chamerstrasse, Abschnitt Schlattbrücke - Bergstrasse, Gemeinde 2004 - 2011 vom 18. Dezember 2003; BGS 751.12) unterbreiten wir Ihnen nachstehend das Begehren um Freigabe eines Objektkredites von 2,5 Mio. Franken für die Sanierung der Kantonsstrasse C in Hünenberg. Die
-
1887.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
nach dem Grundsatz der Partnerschaftlichkeit, die den Einrichtungen grösstmögliche unternehmerische Freiheit gewähren soll. Die Erfahrung aus anderen Kantonen zeigt, dass u.a. die Koordination unter den E oder Jugendliche nach dem Schulobligatorium zu denken. Für behinderte Kinder ab Eintritt in den freiwilligen Kindergarten bis zum Abschluss der Sonderschulung liegt die Zuständigkeit bei der Direktion für insbesondere trifft dies auf Aufenthalte von Minderjährigen zu, da in den wenigsten Fällen von freiwilligen Eintritten in eine Einrich- tung ausgegangen werden kann. Auch bei Erwachsenen liegt die Fallführung
-
1874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Hingegen bleibt der Raum unter der Seite 6/12 1874.1 - 13244 Galerie auf der Längsseite des Grossraumes frei von Einbauten. Die Raumzonen unter und über der Galerie haben relativ geringe Raumhöhen (je ca. 2 acht fast fünf Meter hohen Gusssäulen bleiben von der Galerie losgelöst und in ihrer Origi- nalgrösse frei sichtbar. Durch den Einbau der Studienbibliothek bzw. der neuen Galerie mussten die unteren beiden Idee einer Mehrfachnutzung des Sockelgeschosses für kulturelle Veranstaltungen favorisierte für das freie Kulturschaffen anstelle des Zeughauses das Thei- lerhaus an der Hofstrasse 13, und zwar möglichst