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1483.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Arbeitszeit sowie die gestaltbare Arbeitszeit, welche die Lehrperson zu Hause oder im Schulzimmer frei gestalten und einteilen kann. Nachdem für die Finanzierung der gemeindlichen Schulen Schülerpauschalen diskutiert hat die Kommission die Bestimmung, ob es in Zukunft den Ge- meinden durch die Kann-Formulierung frei gestellt wird, Lehrpersonen nach einer 12- jährigen Unterrichtszeit und nach 24 Jahren eine Inten 3 - 12385 19 Allerdings kann bei dringenden Heimeinweisungen (beispielsweise fürsorgerischer Freiheitsentzug usw.) als Ausnahme eine nachträgliche Kostengutsprache nicht aus- geschlossen werden, solche
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1446.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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Stellvertreters: Absatz 1: Die Staatsanwaltschaft handelt als Strafverfolgungsbehörde grundsätzlich frei von Weisungen anderer Justiz- oder Verwaltungsbehörden. Das Obergericht ver- fügt gegenüber der S Leistung gemeinnüt- ziger Arbeit oder eine Busse als angemessen hält. Die Grenze für Freiheitsstrafen von sechs Monaten wird voraussichtlich auch in der neuen Schweizerischen Straf- prozessordnung verankert werden Staatsanwaltschaft hinreichend geklärt ist und wenn der zuständige Staatsanwalt gleichzeitig eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sechs Monaten, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen, die Leistung
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1463.1 - Antwort des Regierungsrates
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13. Juni 2006 an die Amtsleiterinnen und -leiter darauf hingewiesen, dass bei der Ausschreibung von frei gewordenen Stellen darauf zu achten ist, die Teilzeit- arbeit und damit die Vereinbarkeit von Beruf vor. Die aufgrund der Altersentlastung notwendi- gen zusätzlichen Lehrpersonen sind aufgrund der frei werdenden Lektionen meist Teilzeitlehrpersonen. Schliesslich sind die Gemeinden aus organisatorischen auch deshalb, weil Lehrpersonen für Spezialaufgaben zeitweise für einige Lektionen vom Unterricht freigestellt werden müssen (z.B. Media- toren, Aufgaben, die durch Entlastungen im Bereich des Schulbetriebs-
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1392.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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1 - 11886 3 Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Kredit von Fr. 7'170'000.--. Seine Freigabe erfolgt mit einfachem Beschluss aus den mit dem Strassenbauprogramm 2004 - 2011 gesprochenen Ra
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2274.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Strassen erreicht werden. Innerhalb dieser Kammern soll der Verkehr möglichst ohne weitere Massnahmen frei fliessen können , und jede Liegen- schaft und jedes Geschäft ist erreichbar. Dies gilt für sämtliche der Sicherheitsaspekte durch Dritte Die Einsatzkräfte von Stadt und Kanton Zug (Zuger Polizei, Freiwillige Feuerwehr, Rettungs- dienst und Gebäudeversicherung) wurden in die Planung einbezogen. Zu spezifischen ausgelöst werden können. Die Be- dürfnisse der Zuger Polizei, des Rettungsdienstes Zug und der Freiwilligen Feuerwehr Zug sind in die Anforderungen zum VM eingeflossen. Die Betriebsmittel bedürfen zu deren
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2337.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2337.2 Laufnummer 14623 Interpellation von Franz Peter Iten und Pirmin Frei betreffend Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (Vorlage Nr. 2337.1 - 14544) Antwort des Regierungsrates vom 4. 4/9 2337.2 - 14623 KESB. Rückbehalt in einer Klinik bei freiwilligem Eintritt einer Person: Gemäss Art. 427 ZGB kann eine Person, die freiwillig in eine Einrichtung eingetreten ist, von der ärztlichen
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2337.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2337.1 Laufnummer 14544 Interpellation von Franz Peter Iten und Pirmin Frei betreffend Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz vom 19. Dezember 2013 Die Kantonsräte Franz Peter Iten, Unterägeri
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2235.01 - Schreiben an die Bundesversammlung
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Begehren einzureichen, die Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101) so zu ändern, dass die Kantone frei sind in der Ausgestaltung ihres Wahlrechts. Begründung: Der Grundsatz, wonach Bundesrecht kantonalem politischen Rechte. Diese Bestimmung ist allerdings allge- mein gehalten, indem der Verfassungsschutz die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe beinhaltet. Daraus hat das Bundesgericht im Laufe
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1341.03 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
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publiziert) steht ebenfalls eine Abschaffung der Kapitalsteuern zur Diskus- sion, indem es den Kantonen frei gestellt werden soll, die Kapitalsteuer an die Gewinnsteuer anzurechnen (bzw. umgekehrt). Die in vielen Der Zuger Gesetzgeber kann daher die Höhe der Kapitalsteuer für Holdinggesellschaften prak- tisch frei und ohne Blick auf bundesrechtliche Vorgaben festsetzen. 1341.3 - 11818 11 8. Antrag Gestützt auf
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1406.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1406.1 (Laufnummer 11944) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BEWILLIGUNG VON PERSONALSTELLEN FÜR DIE ZIVIL- UND STRAFRECHTSPFLEGE FÜR DIE JAHRE 2007 BIS 2012 BERICHT UND ANTRAG DES