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3040.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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die Innenstadt von Zug gut zu erreichen (Casino, Postplatz). Die S2 verfügt zukünftig über mehr freie Kapazitäten, da die zusätzlichen Fernverkehrszüge und das Schwyzer Busnetz die S2 entlasten. Mit der
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3039.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3039.2 Laufnummer 16459 Laufnummer Nr. Motion von Heinz Achermann, Anna Bieri, Rita Hofer, Hubert Schuler, Martin Schuler und Beat Unternährer betreffend Interpellationsrecht an Gemeindeve
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2981.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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bietet die Digitalisierung e inen Vorteil. Denn anders als an Hochschulen, wo die Studierenden völlig frei in der Gestaltung ihres Lernens sind, müssen an einer Höheren Fachschule die Absolventinnen und A Informatik und Elektronik besteht die Möglichkeit, ausgewählte Module der HF-Lehrgänge im Rahmen von Freikursen bereits wäh- rend der Lehrzeit zu besuchen; hierzu wird die Zustimmung des Lehrbetriebs vorausgesetzt Bei der Ausbildung soll die Praxis zentral sein: Der Schulbesuch findet voraussichtlich jeweils freitags und samstags statt. Somit ist der Mitarbeitende 80 Prozent im Betrieb. Die Ausbildung wird in Modulen
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3011.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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16151 Lock-up Periode: 100% der Aktien bei Aktionären 51% bei Aktionären (Mindestbeteiligung) 49% frei veräusserbar (mit Vorhandrechten) 8 Jahre (Vertragsdauer ABV) 5 Jahre (Dauer Lock-up Periode) 5 Jahre von 51% kann mit Quorum von über 50% der Aktien und min. 5 Vertragsparteien geändert werden … 49% frei veräusserbar (mit Vorhandrechten) 51% bei Aktionären (Mindestbeteiligung) … 7. Weitere Dokumente: treten heu- te bereits teilweise bei der Versorgung von Grosskunden als Konkurrenten auf. Mit der freien Lieferantenwahl für Elektrizitätsversorgungsunternehmen (Gemeindewerke, Kantonswerke, usw.) und
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3011.2b - Beilage Aktionärbindungsvertrag
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ausübt, können von der verkaufswilligen Partei binnen 24 Monaten seit Nichtausübung des Vorhand- rechts frei veräussert werden, soweit diese Aktien nicht zum Bestand der indivi- duellen Mindestbeteiligung gehören nach Ablauf der Lock-up Periode ............................................................ 10 7.4 Freie Veräusserung von Aktien ..................................... 10 8 Vorhandrecht ................. % und der Zustimmung von mindestens fünf Vertragsparteien abgeändert oder aufgehoben werden. 7.4 Freie Veräusserung von Aktien Nach Ablauf der Lock-up Periode gemäss Ziffer 7.1 dieses Vertrages und unter
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3066.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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steigt. • Negative Folge des neuen Angebots ist, dass die Haltestellen Tal und Sarbach von Montag bis Freitag zwischen 08.30 Uhr und 16.30 Uhr unbedient sind. Die Fahrgastzählungen zeig- ten, dass in diesem
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3086.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der IFM und der Försterschule Lyss können die Studie- renden frei wählen, an welcher Schule sie die Ausbildung zum Förster bzw. zur Försterin ab- solvieren möchten zu klären, beauftragte die Direktion des Innern das Institut für Föderalismus der Univer- sität Freiburg mit der Erstellung eines Kurzgutachtens. Das Kurzgutachten kommt zusammen- gefasst zum Schluss,
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3015.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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gestellt, die Freigrenze von 5000 auf 8000 Franken zu erhö- hen. Begründet wurde dieser Antrag damit, dass es immer schwieriger sei, Milizfeuerwehrleute zu rekrutieren. Eine höhere Freigrenze sei ein guter keitsspiels noch eines Kleinspiels erfüllen. Für diese beiden Kategorien soll der steuerliche Freibetrag je 1,0 Million Franken betragen. Wenn also jemand 1,5 Millionen Franken gewonnen hat, muss er 500
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3185.3b - Beilage Ergebnis Abklärungsaufträge
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Zusammenschlüssen zum Ei- genverbrauch (ZEV) erlaubt. «2 Die Art der Eigenstromerzeugung ist bei Neubauten frei wählbar, soweit sie im, am, auf dem Gebäude oder dem dazugehörigen Grundstück erfolgt.» Abklärungsauftrag neue Fenster, Wärmedämmung Damit die Anforderung nach § 4c als erfüllt gilt, muss mindestens eine frei wählbare Standard- lösung umgesetzt werden. Ebenfalls als erfüllt gilt sie, wenn ein Minergie -Zertifikat Anpassungen und Verschiebung der Detailreglung auf Verordnungsstufe. § 4i Heizungen im Freien Modul 3: Heizungen im Freien und Freiluftbäder Verzicht auf die Ausnahmenre- gelung; der Regierungsrat regelt die
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3185.5a - Synopse
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Neubauten frei wählbar, soweit sie im, am oder auf dem Gebäu- de erfolgt. Die zu installierende Leistung bemisst sich nach der Energiebezugsfläche. 2 Die Art der Eigenstromerzeugung ist bei Neubauten frei wählbar Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten in der Verordnung. § 4i (neu) Heizungen im Freien 1 Heizungen im Freien (Terrassen, Rampen, Rinnen, Sitzplätze und dgl.) sind ausschliesslich mit erneuer- barer