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162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG)
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Kanton Zug 162.1 Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen * (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG) Vom 1. April 1976 (Stand 8. November 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 A
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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4 Er oder die von ihm bezeichnete Stelle ist insbesondere zuständig für den Vollzug a) der Freiheitsstrafen einschliesslich der Ersatzfreiheitsstrafen (Art. 74 ff. StGB); b) * … c) der stationären th Vermögenswerte (TEVG) vom 19. März 200450). § 117 Kostenteilung 1 Die Kosten des Vollzugs von Freiheitsstrafen und Massnahmen trägt der Kanton. 2 Zur Deckung der Kosten von Massnahmen können Leistungen Dritter
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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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vom 9. Mai 1992 (SR 0.814.01); – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen vom 3. März 1973 (SR 0.453); – Übereinkommen über weiträumige grenzüb
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3132.2 - Antwort des Regierungsrats
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rweise davon aus, dass der Umfang der denkmalpflegerischen Massnahmen (Schutzumfang) nun gänzlich frei bestimmt werden kann. Jedoch müssen auch bei «einvernehmlichen» Unterschutzstellungen die Vorgaben
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3136.02 - Beschlüsse Kantonsrat
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weitere Bearbeitung Gleich 29 Freibäder und Bootsstationierungs- anlagen im Zugersee sind weitge- hend frei von Seegras Öffentlichkeit Beauftragte Seegrasschnitte ausgeführt Beauftragte Seegrasschnitte ausgeführt innert 1 Ar- beitstag; Durchsicht aller RR-Anträge bis Freitagmittag Korrespondenz innert 1 Ar- beitstag; Durchsicht aller RR-Anträge bis Freitagmittag Gleich Leistungsgruppe 2: Direktions-, Regierungsrats- in der Grund- und Weiterbildung für die Lern- und Begabtenförderung im Rah- men der Stütz- und Freikurse nach BBG Je 0,5 % der total gehaltenen Lektionen in der Grund- und Weiterbildung im Rahmen der
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3136.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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weitere Bearbeitung Gleich 29 Freibäder und Bootsstationie- rungsanlagen im Zugersee sind weitgehend frei von Seegras Öffentlichkeit Beauftragte Seegrasschnitte ausgeführt Beauftragte Seegrasschnitte ausgeführt innert 1 Ar- beitstag; Durchsicht aller RR-Anträge bis Freitagmittag Korrespondenz innert 1 Ar- beitstag; Durchsicht aller RR-Anträge bis Freitagmittag Gleich Leistungsgruppe 2: Direktions-, Regierungsrats- in der Grund- und Weiterbildung für die Lern- und Begabtenförderung im Rah- men der Stütz- und Freikurse nach BBG Je 0,5 % der total gehaltenen Lektionen in der Grund- und Weiterbildung im Rahmen der
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3016.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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bereits jetzt 17 teilweise sehr weit formulierten Betriebsarten offen, ihre Öffnungszeiten relativ frei zu wählen. Das Arbeitsgesetz und die Gesamtarbeitsverträge böten für die Arbeitnehmenden einen genügenden deuten die weitgehend freien Regelun- gen der meisten Nachbarkantone darauf hin, dass zumindest an zentralen Orten ein Bedürfnis der Kundschaft besteht, von Montag bis Freitag nach 19 Uhr und am Samstag , § 4 Abs. 1 des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes sei wie folgt zu ändern: «An Montagen bis Freitagen können die Verkaufslokale ab 6 Uhr bis längstens 20 Uhr, an Samstagen bis längstens 18 Uhr geöffnet
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3061.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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einer Wohnung nach der Verkleinerung des Haushalts verbleiben- den Personen dehnt sich häufig auf die frei gewordenen Räume aus, was sich auch im Um- stand zeigt, dass Mieterinnen und Mieter ihre Mietwohnungen
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3086.1a - Beilage 1 Gutachten
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Gemäss Art. 47 Abs. 2 BV beachtet der Bund die Organisationsautonomie der Kantone. Wenn die Kantone frei entscheiden können, ob sie sich als Träger an der Försterschule Maienfeld beteiligen oder eine blosse Universität Freiburg Tel. +41 (0) 26 300 81 25 Institut für Föderalismus Av. Beauregard 1 CH-1700 Freiburg www.federalism.ch Rechtsfragen betreffend Kündigung der Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb voraussichtlich notwendig.40 Eine abweichende finanzielle Regelung gemäss Art. 2 Abs. 3 HFSV kann nur freiwillig eingegangen wer- den. Sie muss zudem von zwei oder mehreren Kantonen vereinbart werden. Es reicht
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751.12 - Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm 2023–2030
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Kanton Zug 751.12 Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm 2023–2030 Vom 30. März 2023 (Stand 9. Juni 2023) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des