Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

2633 Inhalte gefunden
Art. 309 lit. a ZPO in Verbindung mit Art. 319 lit. a ZPO und Art. 327a ZPO
Regeste: – Gemäss Art. 335 Abs. 3 ZPO richten sich die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung ausländischer Entscheide nach dem Kapitel «Vollstreckung von Entscheiden» der ZPO, sowei
Verfahrensrecht
Regeste: Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 8 Abs. 1, 29 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 26 Abs. 1 RPG, § 3 Abs. 2, § 42 Abs. 1 und 2 PBG, § 36 PersG, § 12 PersV, § 11 i.V.m. § 13 GO des Regierungsrates
Art. 21 IVG, Art. 2 HVI
Regeste: – Die Teilnahme am Schwimmunterricht wird durch eine für gewisse Lichtverhältnisse etwas zu dunkle Schwimmbrille weder verunmöglicht noch erheblich erschwert; somit erweist sich eine zweit
Verwaltungspraxis
Regeste: §§ 11 und 12 des Personalgesetzes – öffentliches Personalrecht; nichtige Kündigung. Prüfung von Amtes wegen, ob eine Kündigung nichtig sei (Erw. 3.1.). Es ist unerheblich, ob das Amt Y und/
Art. 8 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 1 IVG
Regeste: – Kein  Anspruch auf  Umschulung zur Naturheilpraktikerin tibetische Heilkunde; das Erfordernis der Gleichwertigkeit verlangt insbesondere, dass bei Berufen mit tiefen Löhnen, neben de
Art. 41c Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV, SR 814.201)
Regeste: – Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Erstellung eines Gebäudes im Gewässerraum. Im vorliegenden Fall stehen einer Ausnahmebewilligung überwiegende öffentli
Art. 731b OR und Art. 131 Abs. 2 SchKG
Regeste: Art. 731b OR – Ansprüche aus Art. 731b OR werden von einer Prozessstandschaft gemäss Art. 131 Abs. 2 SchKG nicht erfasst. Die Organisationsklage nach Art. 731b OR dient nicht dazu, die Ei
Zivilrechtspflege
Regeste: Art. 5 ZPO – Domainnamen als solche sind kein Gegenstand geistigen Eigentums im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. a ZPO. Für ein aus dem Namensrecht abgeleiteten Anspruch wäre eine Zuständigkeit
§ 25 WAG
Regeste: - Eine kleinere Partei hat einen Rechtsanspruch darauf, ihre vom Gemeinderat erheblich abweichende Auffassung in den amtlichen, gemeindlichen Abstimmungserläuterungen darlegen zu dürfen. D
Art. 1 und 13 f. OHG – Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 23. März 2007 (OHG, SR 312.5)
Regeste: – Die auf das Opferhilfegesetz gestützte Leistungspflicht des Staates ist subsidiär gegenüber der Leistungspflicht Dritter (Erw. 2). Im vorliegenden Fall besteht kein Anspruch auf Opferhil

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch