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Art. 4 Abs. 1 IVG
Regeste: : Ob bei somatoformen Schmerzstörungen ausnahmsweise auf Invalidität erkannt werden kann, ist anhand der vom Bundesgericht als hierfür massgebend erklärten Foerster-Kriterien zu beurteilen
Art. 8 BV
Regeste: - Die Statutenbestimmung einer Korporationsgemeinde, welche die Vererbung des Genossenrechts durch Personen, die nicht durch Geburt, Abstammung oder Adoption Korporationsbürger geworden si
Zivilrechtspflege
Regeste: Art. 223 Abs. 2 und Art. 229 ZPO – Wird im Verfahren mit Dispositionsmaxime nach Ausbleiben der Klageantwort eine Hauptverhandlung durchgeführt, ist die Position der beklagten Partei durch
Strafrechtspflege
Regeste: Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO –  Entschädigung der Auwendungen für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte.Aus den Erwägungen: (...) 3.1 Unter diesem Titel sind primär die Kosten
Bürgerrecht
Regeste: § 5 Abs. 1 kant. BüG, § 12 VRG - Die ungenügende Abklärung der Einbürgerungsvoraussetzungen gemäss kantonalem sgesetz (i.c. Nachweis geordneter finanzieller Verhältnisse) verletzt den Unter
§ 5 Bürgerrechtsgesetz
Regeste: : Bei selbständigen Einbürgerungsgesuchen von Minderjährigen und jungen Erwachsenen ohne eigenes regelmässiges Einkommen und ohne Vermögen, hat die Einbürgerungsbehörde zu prüfen, ob deren
§ 26 lit. i der Submissionsverordnung vom 20. September 2005 (SubV, BGS 721.53)
Regeste: – Ein Anbieter, der das Hauptangebot nicht vollständig und ohne jede Veränderung von Text und Ausmass ausfüllt und der bei allen Eventual- bzw. per-Positionen keine Einheitspreise einsetzt
Strafrechtspflege
Regeste: Art. 255 Abs. 1 lit. a StPO, Art. 260 Abs. 1 StPO – Voraussetzungen zur Durchführung erkennungsdienstlicher Massnahmen (Entnahme einer DNA-Probe, Erstellen eines DNA-Profils, erkennungsdien
SIA Normen
Regeste: § 8 BO der Gemeinde X, Anwendbarkeit der SIA Norm 358 Fenster und Brüstungen bei der Renovation von MehrfamilienhäusernAus den Erwägungen: 2. Die Beschwerdeführenden machen zunächst gelte
Art. 43, 51 Abs. 2, 61 Abs. 2, 62 lit. b, 63 Abs. 1 lit. b, Abs. 2, 96 AuG, Art. 79, 80 lit. a VZAE, Art. 13 Abs. 1 BV, Art. 8 EMRK, Art. 27 VRG
Regeste: – Die  Niederlassungsbewilligung erlischt von Gesetzes wegen, wenn sich eine ausländische Person mehr als sechs Monate lang im Ausland aufhält. Sie kann widerrufen werden, wenn der Auslä

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