-
Art. 8 AVIG i.V.m. Art. 15 AVIG
-
Regeste:
Art. 8 AVIG i.V.m. Art. 15 AVIG – Eine anderweitige Disposition während laufender Rahmenfrist kann erst ab dem Zeitpunkt, an dem sie getroffen wurde, einen Einfluss auf die Vermittlungsfä
-
Art. 146 Abs. 1 StGB
-
Regeste:
– arglistige Täuschung der IV-Stelle. Da psychische Beschwerden nicht auf objektiven Befunden beruhen, wird zur Diagnosestellung im Rentenverfahren weitgehend auf die Angaben des Explor
-
Art. 311 ZPO
-
Regeste:
- Die Berufungsschrift hat Anträge und eine Begründung zu enthalten. Ein hinlänglich bestimmtes Rechtsbegehren bzw. konkrete Anträge sind als ungeschriebenes, aber selbstverständliches
-
§ 8 VESBV; Art. 16 FZV
-
Regeste:
– Voraussetzungen der Berücksichtigung von Freizügigkeitsguthaben bei der Vermögensermittlung im Sinne von § 8 Abs. 3 VESBV.Aus dem Sachverhalt:
Mit Entscheid vom 5. Mai 2015 genehmig
-
Anwaltsrecht
-
Regeste:
§ 14 Abs. 1 lit e und h EG BGFA i.V.m. § 14 Abs. 2 EG BGFA – Die Tätigkeit eines Anwalts als Erbschaftsverwalter fällt weder unter das anwaltliche Berufsgeheimnis noch handelt es sich dab
-
§§ 4 lit. d und 8 Abs. 2 DSG
-
Regeste:
– Eine politische Partei mit Sitz im Kanton Zug kann die Herausgabe bestimmter Einwohnerdaten von «Jungen» und «Neuzugezogenen» verlangen, um damit vor Wahlen Wahlwerbung zu betreiben. Die
-
Heilmittelgesetz
-
Regeste:
Art. 33 Abs. 1 HMG, Art. 11 Abs. 1 AWV – Die Strafbehörde hat den Beweis zu erbringen, dass die den an einem Workshop teilnehmenden Ärzten geleistete Entschädigung übermässig ist und daher
-
Aus der Praxis der Datenschutzstelle
-
Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28.
-
Personalrecht
-
Regeste:
§§ 10 und 13 PG – Die ordentliche Kündigung im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis bedarf eines sachlichen Grundes, der mit der Anstellung direkt im Zusammenhang stehen und von einer
-
Art. 134 ZGB, Art. 298 ZGB, Art. 308 ZGB
-
Regeste:
– Verfahren betreffend Abänderung des Scheidungsentscheids . Keine Änderung der Obhut(E. 3). Partieller Entzug der elterlichen Sorge bei Uneinigkeit der Eltern über ärztlich empfohlene R