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Bau- und Planungsrecht
Regeste: § 4 Abs. 2 GSW – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Privatstrasse  öffentlich zu erklären ist?Aus dem Sachverhalt: Die Korporation Zug ist Eigentümerin der Strasseng
Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
Regeste: § 4 Abs. 2 GSW – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Privatstrasse  öffentlich zu erklären ist?Aus dem Sachverhalt: Die Korporation Zug ist Eigentümerin der Strasseng
Personalrecht
Regeste: §§ 11 und 12 des Personalgesetzes – öffentliches ; nichtige Kündigung. Prüfung von Amtes wegen, ob eine Kündigung nichtig sei (Erw. 3.1.). Es ist unerheblich, ob das Amt Y und/oder die Dire
Verwaltungspraxis
Regeste: § 7 Abs. 1 GO RR und § 52 Verwaltungsrechtspflegegesetz – Einem Anzeiger kommen im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde nicht die Rechte einer Partei zu und er kann deshalb auch kein eigentlich
§ 52c Abs. 3 WAG
Regeste: – Die  Regel von § 52c Abs. 3 WAF, wonach eine Listengruppe nur an der Sitzverteilung teilnimmt, wenn ihre Listen wenigstens in einem Wahlkreis mindestens 5 % aller  Parteistimmen des b
Zivilrecht
Regeste: Art. 417 OR – Herabsetzung des Mäklerlohns. Bei der Beurteilung der Angemessenheit eines Mäklerlohns ist neben der Prozentvergütung auch ein vereinbarter Mehrerlös zu berücksichtigen (Erw.
Datenerhebungen durch die Spitex
Ausgangslage Eine Person, die wegen einer Querschnittlähmung auf den Rollstuhl angewiesen ist, wird durch die Spitex dreimal wöchentlich beim Duschen unterstützt. Alles Übrige erledigt die betroffen
§ 2 Abs. 1 Absenzenordnung für die Kantonsschule Zug
Regeste: § 2 Abs. 1 der Absenzenordnung für die Kantonsschule Zug – Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die obligatorischen Fächer, die obligatorischen Schulanlässe ausserhalb des Stunde
Schule, Kultur, Natur- und Heimatschutz, Kirche
Regeste: § 34 SchulG, Art. 301 ZGB und § 44 Abs. 2 EG ZGB – Die Rektorin, der Rektor der gemeindlichen Schule kann eine Schülerin oder einen Schüler einer Sonderschule zuweisen, wenn die entsprechen
Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
Regeste: § 45 VRG - Die Verwaltungsbeschwerde hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Erfordernis für den Entzug der aufschiebenden Wirkung (E. 4). – Interessenabwägung zwischen öffentlichem und pr

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