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#2: Li-Ionen Bootsbatterie geriet in Brand
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Bei einer Reparaturwerkstatt geriet auf einem Vorplatz eine Batterie in einem Motorboot in Brand Thema
Li-Ionen Bootsbatterie geriet in Brand
Datum
Mittwoch 8. Februar um 13:39 Uhr
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5b. Journal ausgefüllt.pdf
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Journal ausgefüllt
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Direktionssekretariat
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Das Direktionssekretariat ist eine Stabstelle der kantonalen Baudirektion Unter der Leitung des Generalsekretärs erfüllt das Direktionssekretariat Stabs-, Planungs-, Koordinations- und Beratungsfunkt
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Ausbildung Agrarpraktiker/in EBA
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Informationen zur Ausbildung
Mit der Ausbildung Agrarpraktiker/in erhalten schulisch schwächere Lernende die Möglichkeit, einen eidgenössisch anerkannten Lehrabschluss zu erreichen.
Allgem
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Familienrecht
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Regeste:
§°4 Abs. 1 Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz – Die zuständige Gemeinde leistet die im richterlichen Entscheid oder im vormundschaftlich genehmigten Unterhaltsvertrag festgelegten Unte
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§ 4 Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz und Art. 25 ZGB
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Regeste:
§°4 Abs. 1 Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz – Die zuständige Gemeinde leistet die im richterlichen Entscheid oder im vormundschaftlich genehmigten Unterhaltsvertrag festgelegten Unte
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Zusammen führen. Zusammen gewinnen.
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Chancen und Herausforderungen der Co-Leitung. Ganz konkret. Seit 2022 führen Géraldine Rossi und Olivia Bühler* gemeinsam den Schulpsychologischen Dienst. Höchste Zeit, um ihnen zur Co-Leitung etwas
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Kinderdrittbetreuungskostenabzug
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Von den Einkünften können die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens Fr. 10’100.– (Steuerperiode 2022) bzw. höchstens Fr. 25'000.– (Steuerperiode 2023) bzw. höchstens Fr. 25'500 (Steuerperiode 2024)
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Direkte Bundessteuer (ab Steuerperiode 2023)
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Von den Einkünften können die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens Fr. 10’100.– (Steuerperiode 2022) bzw. höchstens Fr. 25'000.– (Steuerperiode 2023) bzw. höchstens Fr. 25'500 (Steuerperiode 2024)
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Kantonssteuer (ab Steuerperiode 2023)
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Es können die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens Fr. 6’000.– (Steuerperiode 2022) bzw. höchstens Fr. 6'200.– (Steuerperiode 2023) bzw. höchstens Fr. 25'000.– (Steuerperiode 2024) für die Drittbet