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#2: Li-Ionen Bootsbatterie geriet in Brand
Bei einer Reparaturwerkstatt geriet auf einem Vorplatz eine Batterie in einem Motorboot in Brand Thema Li-Ionen Bootsbatterie geriet in Brand Datum Mittwoch 8. Februar um 13:39 Uhr
5b. Journal ausgefüllt.pdf
Journal ausgefüllt
Direktionssekretariat
Das Direktionssekretariat ist eine Stabstelle der kantonalen Baudirektion Unter der Leitung des Generalsekretärs erfüllt das Direktionssekretariat Stabs-, Planungs-, Koordinations- und Beratungsfunkt
Ausbildung Agrarpraktiker/in EBA
Informationen zur Ausbildung   Mit der Ausbildung Agrarpraktiker/in erhalten schulisch schwächere Lernende die Möglichkeit, einen eidgenössisch anerkannten Lehrabschluss zu erreichen.   Allgem
Familienrecht
Regeste: §°4 Abs. 1 Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz – Die zuständige Gemeinde leistet die im richterlichen Entscheid oder im vormundschaftlich genehmigten Unterhaltsvertrag festgelegten Unte
§ 4 Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz und Art. 25 ZGB
Regeste: §°4 Abs. 1 Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz – Die zuständige Gemeinde leistet die im richterlichen Entscheid oder im vormundschaftlich genehmigten Unterhaltsvertrag festgelegten Unte
Zusammen führen. Zusammen gewinnen.
Chancen und Herausforderungen der Co-Leitung. Ganz konkret. Seit 2022 führen Géraldine Rossi und Olivia Bühler* gemeinsam den Schulpsychologischen Dienst. Höchste Zeit, um ihnen zur Co-Leitung etwas
Kinderdrittbetreuungskostenabzug
Von den Einkünften können die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens Fr. 10’100.– (Steuerperiode 2022) bzw. höchstens Fr. 25'000.– (Steuerperiode 2023) bzw. höchstens Fr. 25'500 (Steuerperiode 2024)
Direkte Bundessteuer (ab Steuerperiode 2023)
Von den Einkünften können die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens Fr. 10’100.– (Steuerperiode 2022) bzw. höchstens Fr. 25'000.– (Steuerperiode 2023) bzw. höchstens Fr. 25'500 (Steuerperiode 2024)
Kantonssteuer (ab Steuerperiode 2023)
Es können die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens Fr. 6’000.– (Steuerperiode 2022) bzw. höchstens Fr. 6'200.– (Steuerperiode 2023) bzw. höchstens Fr. 25'000.– (Steuerperiode 2024) für die Drittbet

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