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2373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
rag- te bzw. den Datenschutzbeauftragten sowie die Ombudsperson zu vereinheitlichen, um eine Gleichstellung zu erreichen. An seiner Sitzung vom 31. Oktober 2013 hat der Kantonsrat die Motion an den Re ftragte bzw. den Datenschutzbeauftragten sowie die Ombudsperson zu vereinheitlichen, um eine Gleichstellung zu erreichen. 2.1. Motion der vorberatenden Kommission zum Pensionskassengesetz vom 16. April Regierungsrates auf dem Pensionskassen gesetz be- ruht und zur vollständigen vorsorgerechtlichen Gleichstellung mit dem Staatspersonal führt. Modell «Ruhegehalt» heisst, dass die Vorsorge für die Mitglieder
2303.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
rag- te bzw. den Datenschutzbeauftragten sowie die Ombudsperson zu vereinheitlichen, um eine Gleichstellung zu erreichen. An seiner Sitzung vom 31. Oktober 2013 hat der Kantonsrat die Motion an den Re ftragte bzw. den Datenschutzbeauftragten sowie die Ombudsperson zu vereinheitlichen, um eine Gleichstellung zu erreichen. 2.1. Motion der vorberatenden Kommission zum Pensionskassengesetz vom 16. April Regierungsrates auf dem Pensionskassen gesetz be- ruht und zur vollständigen vorsorgerechtlichen Gleichstellung mit dem Staatspersonal führt. Modell «Ruhegehalt» heisst, dass die Vorsorge für die Mitglieder
1145.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
grundlegenden Spannung zwischen Integration und Besonderheit. Integration bedeute Entdiskriminierung, Gleichstellung und Anerkennung. Sie übertünche aber auch das Anderssein, verlange Anpassung an (vielleicht eingereicht, hingegen gibt es in der laufenden Totalrevision der Kantonsverfassung Bestrebungen, die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare zu verankern. Alle Kantone, die sich mit diesem Thema beschäftigen (Aus- standspflicht, Zeugnisverweigerungsrecht), Kantonale Pensionskasse. Erwähnt wird auch die Gleichstellung von eingetragenen mit verheirateten Paaren beim Vollzug von Bundesrecht. Zu allfälligen kantonalen
2744.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Gemeinderechts, des Bürgerrechts sowie des Wahl- und Abstimmungsrechts. Gleichstellung von Frau und Mann Beim Entwurf des Gleichstellungsgesetzes hatte die vorberatende Kommission Nichteintreten auf die Vorlage Nichtüberweisung 5 2610 Motion von Cornelia Stocker und Daniel Abt betreffend verfahrens- technische Gleichstellung von Interpellationen mit Motionen und Postulaten Büro des Kantonsrats 10.11.2016: Nicht-Erhe en (Inkrafttreten am 10.12.2016, Aufnahme in GS 2016/048; BGS 171.1) 81 2603 Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann Direktion des Innern 29.09.2016: Nichteintreten 17 Jahresbericht des Regie
2584.2 - Antwort des Regierungsrats
t kann beim Bund auch durch Kontrollen von staatlichen Behörden (Eidg e- nössisches Büro für Gleichstellung von Frau und Mann) oder durch Lohnanalysen von Drittfi r- men erfolgen. Für den Aufwand zum Nachweis Situation beim Bund ist insofern eine andere als im Kanton Zug, weil der Bund mit dem Bü- ro für Gleichstellung von Frau und Mann über eine staatliche Stelle verfügt, welche solche Lohnkontrollen vornehmen Stellungnahme vom 23. Februar 2016 zum Entwurf betreffend Änderung des Bundesg e- setzes über die Gleichstellung von Frau und Mann hat sich der Regierungsrat zur gleichen Fragestellung wie folgt geäussert:
2786.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Bereich Gleichstellung von Frau und Mann umsetzen Regierungsrat, Direktionen, Mitarbeitende Erfragung Stand der Umsetzung in allen Direktionen erfolgt Gleich A Massnahmen im Bereich Gleichstellung von Frau Mitberichten und Stellungnahmen – Erarbeitung von Verfügungen und Verträgen – Massnahmenplan Gleichstellung und Umsetzung Leistungsgruppe 2: Rechtsdienst – Auskunftserteilung an Dritte insbesondere zu wesen (Kantonale Zivilstandsverordnung) vom 28. April 1981 (BGS 212.1) – Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleich- stellungsverordnung) vom 22. November 2016 (BGS 132.11) 2 Zielsetzungen
2866.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Erwachsenenschutz wahr. Gleichstellung Das Bundesgericht hat die bestehende Verordnung zur Gleichstellung und den Massnahmenplan als ungenügend beurteilt. Die Arbeitsgruppe Gleichstellung unter Leitung des wurde im Fall einer Interpellations- beantwortung um vier Tage verfehlt B Massnahmen im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann erarbeiten und umsetzen Umsetzung Massnahmenplan C Revision Sozialhilfegesetz
2961.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und schulergänzende Kinderbetreuung sowie Wahlen und Abstimmungen bearbeitet. Gleichstellung Der Massnahmenplan Gleichstellung wurde überprüft und die Ziele für die Jahre 2019–2022 wurden leicht modifiziert Massnahmen im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann umsetzen Erfragung Stand der Umsetzung in allen Direktionen erfolgt B Wirksamkeitsprüfung Massnahmenplan 2015-2018 im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann plan 2015-2018 liegt dem Regierungsrat vor C Erarbeitung Massnahmenplan 2019-2022 im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann Massnahmenplan 2019-2022 liegt dem Regierungsrat vor D Revision Sozialhilfegesetz
2987.1 - Petitionstext
ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Der Gleichstellungsartikel verpflichtet den Gesetzgeber, für rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zu sorgen, und enthält ein direkt durchsetzbares I Widereinführung des kantonalen Gleichstellungsbüros wie auch der Gleichstellungskommission 2010 wurden diese für die Erfüllung der Gleichstellung wichtige Institution abgeschafft. Dies können wir nicht hinnehmen verpflichtet ist die Gleichstellung zu fördern. Doch bis jetzt ist nichts geschehen, dabei gibt es reichlich Handlungsbedarf. 2. Lohngleichheit und höhere Frauen*löhne Die Gleichstellung von Frau und Mann
2986.0 - Geschäftsbericht der KESB ab Seite 106 der Vorlage 2961
und schulergänzende Kinderbetreuung sowie Wahlen und Abstimmungen bearbeitet. Gleichstellung Der Massnahmenplan Gleichstellung wurde überprüft und die Ziele für die Jahre 2019–2022 wurden leicht modifiziert Massnahmen im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann umsetzen Erfragung Stand der Umsetzung in allen Direktionen erfolgt B Wirksamkeitsprüfung Massnahmenplan 2015-2018 im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann plan 2015-2018 liegt dem Regierungsrat vor C Erarbeitung Massnahmenplan 2019-2022 im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann Massnahmenplan 2019-2022 liegt dem Regierungsrat vor D Revision Sozialhilfegesetz

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