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2603.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorgaben. Als Ziele der Gleichstellung sind beispielhaft und stichwortartig folgende Aspekte anzuführen:  Gleichstellung im Recht;  Gleichstellung in der Familie;  Gleichstellung in der Erwerbsarbeit; Seite 2/17 2603.1 - 15128 Gleichstellungsgesetz zur Erfüllung des Gleichstellungsauftrags Der Regierungsrat erachtet es als wichtig und erforderlich, die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann zu v Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann Am 1. Juli 1996 ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Dieses bezweckt die Förde- rung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann (Art
1904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Antrag 1. In Kürze Kommission führt Gleichstellungsarbeit im Kanton Zug weiter Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die bisherige Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann unter dem neuen der Verwaltung verankert. Das heisst, die Wirkung der Gleichstellungsarbeit wird ver- stärkt, indem die Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung zu einer Sache von allen ge- macht wird. Der Ausschuss verbreitet, gut verständlich und wird auch bei der nationalen Gleichstellungsarbeit häufig verwendet. Die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann soll deshalb in die Kommission für Chancengleichheit
1442.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der Gleichstellung von Frau und Mann zu erarbeiten, Teilaufträge zur Förderung der Gleichstellung an geeignete Institutionen im Rahmen ihres Bud- gets zu erteilen, Stellung zu Gleichstellungsfragen zu nehmen betreffend Bildung einer Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann vom 26. November 1998 (BGS 216.51) hat der Kantonsrat die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann (nachfolgend “Kommission“) mehr bestehen. Die tatsächliche Gleichstellung ist verbunden mit einem unfassenden, langfristigen Wandlungsprozess. Die Umsetzungsphase für die tatsächliche Gleichstellung ist komplexer als bisher angenommen
3065.2 - Antwort des Regierungsrats
Bund in Fragen der Gleichstellung statt? b) Gibt es Treffen? c) Wenn ja, wie oft zu welchen Themen? Der Bund steht im Rahmen der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) in einem r das Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Vorlage Nr. 2603) nicht einzutreten. In der Folge hat der Regierungsrat a m 22. November 2016 die Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann öffentlichen Fachstellen und Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann des Bundes, der Kantone und Städte. Nebst dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und 1 Die Massnahmenpläne sind
1904.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
und sie wäre als Kompetenzzentum für jegliche Fragen der Gleichstellung zuständig. • Auf die 4. Variante, die Übernahme der Gleichstellungsaufgaben durch alle Direkti- onen wurde nicht eingegangen. • Variante Arbeit auf dem Gebiet der Gleichstellung strukturierter zu gestalten und die gesetzten Ziele zu überprüfen. Gegen ein Eintreten sprachen die Argumente, dass die Gleichstellungskommission in den letz- ten 12 Christine Blättler, Präsi- dentin der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann, Patrick Muff, Vizepräsident der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann, für Fragen zur Gleichstellungs-
2603.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Die Kompetenz zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrags liegt auf Gemeindeebene bei den Gemeinden. Sie bestimmen die Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann im Rahmen von § ausgeschlossen, dass der Gleichstellungsauftrag auch ohne gesetzgeberische Massnahmen umgesetzt werden kön- ne, etwa indem jede Direktion in ihrem Zuständigkeitsbereich für die Gleichstellung von Frau und Mann Vorlage Nr. 2603.4 Laufnummer 15241 Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG-ZG) Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 24. August 2016 Sehr geehrter
2145.2 - Antwort des Regierungsrates
Weiterführung der Tätigkeiten im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann entschieden. Mit dieser Organisationsform übe r- nimmt jede Direktion die Gleichstellungsaufgaben selbst. Eine verwaltungsinterne Fachgruppe verpflichtet ist, die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern. Im Wesentlichen stellte das Bundesgericht fest, dass das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung im Kanton Zug - wie auch in der Verfassungsauftrags zur Gleichstellung von Frau und Mann setzen? Der Regierungsrat hat mit seinem Bericht und Antrag vom 2. Februar 2010 ausgeführt, dass für die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann
2603.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Angelegenheiten in Bezug auf die Gleichstellung von Frau und Mann und für eine dezentrale Umsetzung in den einzelnen Direktionen. Für die Umsetzung wurde das Gleichstellungsgesetz erarbeitet, welches vorliegend Vorlage Nr. 2603.3 Laufnummer 15208 Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG-ZG) Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 16. Juni 2016 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die vorberatende Kommission betreffend Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann hat die Vorlage des Regierungsrates vom 22. März 2016 (Vorlage Nr. 2603.1 -
3333.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Tabelle 17: Gleichstellung der Kindergartenlehrpersonen Seite 44/56 3333.1 - 16781 Der Vergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass aktuell unterschiedli che Lösungen vorliegen, die Gleichstellung aber nach en (§ 55 PG) ....................................................................... 39 6.7. Gleichstellung der Kindergartenlehrpersonen (§ 6 Lehrerpersonalgesetz) ..................... 43 6.8. Einstufung den Projektumfang aufgenommen wurden: Nr. Prüfungsaufträge Wer Aufnahme in Projektum- fang 1 Gleichstellung der Kindergartenlehrpersonen mit den Primarlehrpersonen (Möglichkeit des 100%-Pensums für Ki
1442.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vordergrund. Die Gleichstellungskommission hat auch die Männerproblematik thematisiert und in ihren Projekten angesprochen. Es ist das Ziel der Kommission der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau Büros für Gleichstellung im Jahre 1995 ist aufgrund einer Motion der FDP-Fraktion die Einsetzung einer Kommission beantragt worden, welche die Umsetzung des Verfassungsauftrages betr. Gleichstellung von Mann 1442.3 (Laufnummer 12219) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND WEITERFÜHRUNG DER KOMMISSION FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAU UND MANN BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 6. SEPTEMBER 2006 Sehr

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