Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

10579 Inhalte gefunden
Gerichtspraxis
anwendbar sei, nicht erfüllen. Es handle sich nicht um eine Grundversicherungsleistung gemäss Krankenversicherungsgesetz. Aus diesem Grund könne die Militärversicherung die Kosten nicht übernehmen. Eine in die verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte auf persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV) und Versammlungsfreiheit (Art. 22 BV) dar. Aus diesem Grund erweist sich der Miteinbezug von Fussballspielen erreichen. Artikel 2 Abs. 2 des Konkordats erfasst im Übrigen auch die An- und Heimreise; auch aus diesem Grund steht fest, dass jedenfalls in den unter diesen Absatz fallenden Fällen – und nach Inkrafttreten der
Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsamer Durchführung der Grund-, Kader- und Spezialistenausbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
ldung werden auf den Ausbildungszentren in Sempach, Schwyz und Cham durchgeführt. 2 Für die Grundausbildung gehen in der Regel die Kursteilnehmer des Kantons Luzern nach Sempach, die Kursteilnehmer der beschlossen, gleiche Preise auf der Basis der durch- schnittlichen Gesamtkosten zu bilden (Variante d). Grundlage hierfür sind die Berechnun- gen im Bericht «Zusammenarbeit im Bereich Ausbildung Zivilschutz XXI vier Jahre der Kosten- und Teuerungs- entwicklung angepasst, erstmals per 1. Januar 2009. 2 Als Grundlage für die Anpassung dienen die effektiven Kosten. Diese wer- den analog zu den Kalkulationen im Bericht
Gerichtspraxis
angesetzte Frist kann erstreckt werden, wenn vor Fristablauf ein Gesuch gestellt und ein ausreichender Grund glaubhaft gemacht wird (§ 11 Abs. 2 VRG). Eine versäumte Frist kann wiederhergestellt werden, wenn angesetzte Frist erstreckt werden, wenn vor Fristablauf ein Gesuch gestellt und ein ausreichender Grund glaubhaft gemacht wird. Bei der Frist zur Bezahlung eines Kostenvorschusses handelt es sich um eine IGW auch effektiv eingehalten würden. Die Höhe der IGW wird aber nirgends erwähnt. Schon aus diesem Grund entspricht die Baubewilligung Art. 37a Abs. 1 LSV nicht. (...) An der Referentenaudienz sagte der
Vernehmlassungsvorlage - Bericht und Antrag des Regierungsrates, Anhang 1: Vergleich: Kindergarten - 1./2. Primarklasse - Grund- oder Basisstufe
Änderung des Schulgesetzes, des Lehrpersonalgesetzes und des Gesetzes über die kantonalen Schulen
Staats- und Verwaltungsrecht
öffentlichem Grund keine weiteren Plakatständer bewilligt wurden und dass politische Akteure zwar ausserorts entlang der Kantonsstrassen frei plakatieren durften, dass solche Plakate aber im privaten Grund verankert Ende April 2016 zu, nachdem er sich nach Erhalt der Rechnung der Rekursgegnerin bei dieser nach dem Grund für die Rechnung erkundigte. Die relative Verjährungsfrist beträgt – wie erwähnt – fünf Jahre, d.h verschiedenen Standorten die kostenlose Plakatierung auf mobilen Plakatständern auf öffentlichem Grund zur Verfügung. Auch könne auf verschiedenen Werbeflächen der APG kostenlos plakatiert werden. Ver
Gerichtspraxis
die Entschädigung auch nicht auf Grund des ortsüblichen Anfangslohns im betreffenden Beruf (Art. 4 Abs. 2 Satz 2 EOV) berechnet werden. 6. In diesem Fall bildet Grundlage für die Bemessung der Entschädigung ches Erkenntnisinteresse vorhanden ist. Der wissenschaftliche Wert der erfassten Gegenstände als Grund für die Unterschutzstellung beschränkt sich also nicht auf die Abwehr von Eingriffen, sondern setzt n am Augenschein ausführte, könnten die nicht tragenden Wände entfernt werden und sei aus diesem Grund der Schutzumfang im Innern des Hauses relativ offen formuliert worden. Dies lässt einen «Verhandl
531.17 - Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsame Durchführung der Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung sowie der Weiterbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
Kostenpauschalen werden alle vier Jahre der Kosten- und Teuerungs- entwicklung angepasst. * 2 Als Grundlage für die Anpassung dienen die effektiven Kosten. Der aus der Nachkalkulation resultierende Betrag Teilnehmerzahl der nächsten Phase anzupassen. Der Landesindex der Konsumentenpreise bildet die Grundlage für die Be- rechnung der Teuerung. * 3 Die Kostenberechnung wird von der AGI und in Zusammenarbeit
531.17 - Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsame Durchführung der Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung sowie der Weiterbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
Kostenpauschalen werden alle vier Jahre der Kosten- und Teuerungs- entwicklung angepasst. * 2 Als Grundlage für die Anpassung dienen die effektiven Kosten. Der aus der Nachkalkulation resultierende Betrag Teilnehmerzahl der nächsten Phase anzupassen. Der Landesindex der Konsumentenpreise bildet die Grundlage für die Be- rechnung der Teuerung. * 3 Die Kostenberechnung wird von der AGI und in Zusammenarbeit
Staats- und Verwaltungsrecht
anwendbar sei, nicht erfüllen. Es handle sich nicht um eine Grundversicherungsleistung gemäss Krankenversicherungsgesetz. Aus diesem Grund könne die Militärversicherung die Kosten nicht übernehmen. Eine in die verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte auf persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV) und Versammlungsfreiheit (Art. 22 BV) dar. Aus diesem Grund erweist sich der Miteinbezug von Fussballspielen erreichen. Artikel 2 Abs. 2 des Konkordats erfasst im Übrigen auch die An- und Heimreise; auch aus diesem Grund steht fest, dass jedenfalls in den unter diesen Absatz fallenden Fällen – und nach Inkrafttreten der
Basiselement
Grund-Ausbildung Feuerwehr Steinhausen Basiselement 1 Leiter allgemeiner FeuerwehrdienstBasiselement 2 Leiter Bagatellgruppe / FUST-GruppeBasiselement 3 Leiterin Jugendfeuerwehr jasmin.uebelhart@stei

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch