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1346.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bei der Leh- rerschaft die Regel sind, konnte ein realitätsbezogenes Lohnentwicklungsmodell auf- grund der durchschnittlichen karrierebedingten Lohnentwicklung erarbeitet werden. Dieses ist in der Lage Villiger begründete seine Motion im Wesentlichen damit, dass die derzeitige Pensionskassenregelung auf Grund der zu grossen finanziellen Einbussen ein Hindernis für die vorzeitige Pensionierung darstelle. Die Organs muss mit Blick auf die gesetzlichen Verantwortlichkeitsnormen gestärkt werden. Aus die- sem Grund ist die administrative Unterstellung unter die Finanzdirektion aufzuheben. Für die Wahl des Gesch
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1395.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Teilrevision Die Teilrevision ist auf Grund der vorstehenden Ausführungen auf die folgenden Ziel- setzungen ausgerichtet: • Die bewährten gesetzlichen Grundlagen werden unter Berücksichtigung der Pos- Sozialversicherungswerke auf das letzte Netz der Sicherung erfolgen. Dass solche Befürchtungen nicht ohne Grund geäussert werden, zeigen die Mass- nahmen zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung mit der Verkürzung eit gewahrt wird und dass kein inner- kantonaler Sozialhilfetourismus entstehen kann. Aus diesem Grund wird in Absatz 2 1395.1 - 11911 17 neu ausdrücklich festgehalten, dass die Direktion des Inneren für
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1442.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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das Projekt flächendeckend in den Schulen des Kantons einzu- führen. Da jedoch auf Grund der gesetzlichen Grundlagen im Gleichstellungsgesetz Finanzhilfen nur für Projekte bewilligt werden können, welche Mainstreaming1 als geführten Prozess im Kanton Zug, wurden trotz der als grösser erwarteten Wirkung auf Grund der notwendigen markanten Budgeterhöhun- gen resp. finanziellen Unbekannten wieder verworfen. Die die Kommission zum Schluss, dass nach objektiver Abwägung aller weiteren Mög- lichkeiten und auf Grund der gemachten Erfahrungen an der bisherigen Organisa- tionsform der Kommission auch in Zukunft fe
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2985.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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/ weitere Bestimmungen als die kantonalen Datenschutzgesetze enthalten (müssen). Auch aus diesem Grund wurde für die Kantone (zur Orientierung) von der Konferenz der Kantonsre- Seite 12/35 2985.1 - 16094 Informationspflicht für Organe ohnehin von beschränkter Tragweite (siehe § 6b Abs. 1 Bst. b). Aus diesem Grund trifft bspw. auch die Einwohnerdienste/-kontrollen bei der Beschaffung von Personendaten keine In StPO). An der richterlichen Unabhängigkeit soll sich selbstverständlich nichts ändern. Aus diesem Grund werden Datenbearbeitungen durch Justi z- behörden im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit von der Aufsicht
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3333.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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nutzbare Erfahrung, Leistung, TREZ, historische Schwan- kungen bei den Beförderungssummen). Aus diesem Grund ist es nicht möglich, den Ausgleich des möglichen Lohnrückstands von bisherigen Mitarbeitenden, welche ist nicht möglich den Kostenverlauf über die weiteren Jahre genau zu prognostizieren. Aus diesem Grund wird die Annahme getroffen, dass es sich bei den ge- schätzten Beträgen um jährlich wiederkehrende den letzten zehn Jahren) auch künftig nur mit grösster Zurückhaltung eingesetzt werden. Aus diesem Grund ist vermerkt, dass die Marktzulage nur ausnahmsweise ausgerichtet wird. In Absatz 2 wurde der veraltete
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1135.2a - Beilage
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auf Grund von Eigentum oder eines unentgeltlichen Nutzungsrechtes für den Eigengebrauch zur Verfügung stehen. 1ter Bei Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen, welche den Steuerpflichtigen auf Grund von der Vorempfänge. 2 Der überlebende Ehegatte haftet mit seinem Erbteil und dem Betrag, den er auf Grund ehelichen Güterrechts vom Vorschlag oder Gesamtgut über den gesetzlichen Anteil nach schweizerischem Mietwert von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen im Privatvermögen, die den Steuerpflichtigen auf Grund von Eigentum oder eines unentgeltlichen Nut- zungsrechtes für den Eigengebrauch zur Verfügung stehen
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1149.1a - Beilage
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auf Grund von Eigentum oder eines unentgeltlichen Nutzungsrechtes für den Eigengebrauch zur Verfügung stehen. 1ter Bei Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen, welche den Steuerpflichtigen auf Grund von der Vorempfänge. 2 Der überlebende Ehegatte haftet mit seinem Erbteil und dem Betrag, den er auf Grund ehelichen Güterrechts vom Vorschlag oder Gesamtgut über den gesetzlichen Anteil nach schweizerischem Mietwert von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen im Privatvermögen, die den Steuerpflichtigen auf Grund von Eigentum oder eines unentgeltlichen Nut- zungsrechtes für den Eigengebrauch zur Verfügung stehen
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1083.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Benützungsrecht für nicht mehr geschütztes Archivgut – ein wichtiger Grund für die Benützung genannt werden müssen. Als wichtiger Grund gilt beispiels- weise die Durchführung eines Forschungsvorhabens, wobei Tatsache allein, dass Unterlagen besonders schützenswerte Personendaten enthal- ten, darf aber kein Grund sein, der die Entscheidungsfreiheit betreffend Archivwür- digkeit aufheben und quasi automatisch die aufgehoben. Gemäss § 22 des Archivgesetzes müssen die Archive von Fachpersonal betreut werden. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wird der Gemeindeschreiber oder die Gemeinde- schreiberin kaum im Stande
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1134.2a - Beilage
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auf Grund von Eigentum oder eines unentgeltlichen Nutzungsrechtes für den Eigengebrauch zur Verfügung stehen. 1ter Bei Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen, welche den Steuerpflichtigen auf Grund von der Vorempfänge. 2 Der überlebende Ehegatte haftet mit seinem Erbteil und dem Betrag, den er auf Grund ehelichen Güterrechts vom Vorschlag oder Gesamtgut über den gesetzlichen Anteil nach schweizerischem Mietwert von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen im Privatvermögen, die den Steuerpflichtigen auf Grund von Eigentum oder eines unentgeltlichen Nut- zungsrechtes für den Eigengebrauch zur Verfügung stehen
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222.1-1-1.de.pdf
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so wird auf Grund der vorhandenen Akten entschieden. 3 Können die tatsächlichen Verhältnisse nicht genügend klargestellt wer- den, so ist der Gesuchsteller, soweit nicht Verfügungen auf Grund des Zivil- ten des Schuldners sowie des Pfründers, betref- fend die Zulässigkeit einer neuen Betreibung auf Grund eines Verlust- scheines und auf Rückschaffung von Retentionsgegenständen am Orte der Betreibung; 2 des Verfahrens durch eine dem Richter und den Parteien zuzustellende Erklärung beitreten, die den Grund der Intervention und die Bezeichnung der Partei enthalten soll, neben welcher interveniert wird. 2