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1904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nach einer emotional geführten Debatte das Ende des Gleichstellungsbüros beschlossen. Als Haupt- grund für die Nichtweiterführung des Gleichstellungsbüros wurde die mangelnde Veranke- rung aufgeführt. junge Frauen ihren Beruf auswählen, deutlich kleiner als dasjenige der jungen Män- ner. Aus diesem Grund arbeitet die Kommission bei der vom Gewerbeverband des Kantons Zug initiierten Veranstaltungsreihe n, sie aber keine direkte Ansprechperson bzw. Anlauf- stelle für ihre Anliegen haben. Aus diesem Grund beteiligte sich die Kommission zusam- men mit der allgemeinen Weiterbildungskommission an der Recherche
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2891.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Gesetz genannt wird. Im Übrigen braucht es die Formulierung «zuständige Direktion» aus einem anderen Grund nicht: Gemäss § 1 Abs. 1 Bst. a des Kantonsratsbeschlusses betreffend Änderung der namen t- lichen Gemeinderätinnen und Gemeinde- räten, da auch sie im Majorzverfahren gewählt werden. 34 Aus diesem Grund drängte sich in § 7 Abs. 3 eine analoge Lösung zu Abs. 2 auf, wobei in diesem Fall der Regierungsrat Einzig die Inbetriebnahme des Antennenstandortes Neuheim war zu diesem Zeitpunkt noch ausstehend. Grund für diese Verzögerung war eine Einsprache gegen das Baugesuch für den ersten geplanten Standort der
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1412.02 - Antrag des Regierungsrates
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Arbeiten oder die rechtmäs- sige Benützung des öffentlichen Grundes behindern oder gefährden, und Fahrzeuge, die vorschriftswidrig auf öffentlichem Grund abgestellt sind, kann die Polizei wegschaffen oder wegschaffen vorsieht. 2 Erfolgt die Personennachforschung mittels Ausschreibung, wird diese widerrufen, sobald der Grund entfällt. 3 Für die erfolgreiche Mitwirkung Privater bei der Personennachfor- schung kann die Polizei informiert die in Gewahrsam genommene Person unverzüg- lich in einer ihr verständlichen Sprache über den Grund des Gewahrsams, über die zulässige Höchstdauer des Freiheitsentzugs und weist sie darauf hin, dass
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1412.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Arbeiten oder die rechtmäs- sige Benützung des öffentlichen Grundes behindern oder gefährden, und Fahrzeuge, die vorschriftswidrig auf öffentlichem Grund abgestellt sind, kann die Polizei wegschaffen oder wegschaffen vorsieht. 2 Erfolgt die Personennachforschung mittels Ausschreibung, wird diese widerrufen, sobald der Grund entfällt. 3 Für die erfolgreiche Mitwirkung Privater bei der Personennachfor- schung kann die Polizei informiert die in Gewahrsam genommene Person unverzüg- lich in einer ihr verständlichen Sprache über den Grund des Gewahrsams, über die zulässige Höchstdauer des Freiheitsentzugs und weist sie darauf hin, dass
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1412.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Arbeiten oder die rechtmäs- sige Benützung des öffentlichen Grundes behindern oder gefährden, und Fahrzeuge, die vorschriftswidrig auf öffentlichem Grund abgestellt sind, kann die Polizei wegschaffen oder wegschaffen vorsieht. 2 Erfolgt die Personennachforschung mittels Ausschreibung, wird diese widerrufen, sobald der Grund entfällt. 3 Für die erfolgreiche Mitwirkung Privater bei der Personennachfor- schung kann die Polizei informiert die in Gewahrsam genommene Person unverzüg- lich in einer ihr verständlichen Sprache über den Grund des Gewahrsams, über die zulässige Höchstdauer des Freiheitsentzugs und weist sie darauf hin, dass
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1412.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
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Arbeiten oder die rechtmäs- sige Benützung des öffentlichen Grundes behindern oder gefährden, und Fahrzeuge, die vorschriftswidrig auf öffentlichem Grund abgestellt sind, kann die Polizei wegschaffen oder wegschaffen vorsieht. 2 Erfolgt die Personennachforschung mittels Ausschreibung, wird diese widerrufen, sobald der Grund entfällt. 3 Für die erfolgreiche Mitwirkung Privater bei der Personennachfor- schung kann die Polizei informiert die in Gewahrsam genommene Person unverzüg- lich in einer ihr verständlichen Sprache über den Grund des Gewahrsams, über die zulässige Höchstdauer des Freiheitsentzugs und weist sie darauf hin, dass
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257.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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bei schweren Wi derhandlungen gegen Vorschriften und legt die Patentabgaben fest. Der wichtigste Grund für diese Konzentration der Kompe tenzen beim Kanton ist die Bedürfnisklausel, die einen zent— ralen mitarbeitenden Familienangehörigen, insbesondere bei Alkohol- krankheit oder bei Rauschgiftsucht, Grund für eine Patentver weigerung. Auch in dieser Frage ist es nicht Sache des Staa tes zu prüfen, ob ein Abschaffung aus, die übrigen Gemeinden heissen das Konzept des Revisionsentwurfs grundstz1ich gut. Grund der beiden gemeindlichen Stellungnahmen für die Beibehaltung des Fhigkeitsausweises ist die Sorge
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222.1-1-1.de.pdf
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so wird auf Grund der vorhandenen Akten entschieden. 3 Können die tatsächlichen Verhältnisse nicht genügend klargestellt wer- den, so ist der Gesuchsteller, soweit nicht Verfügungen auf Grund des Zivil- ten des Schuldners sowie des Pfründers, betref- fend die Zulässigkeit einer neuen Betreibung auf Grund eines Verlust- scheines und auf Rückschaffung von Retentionsgegenständen am Orte der Betreibung; 2 des Verfahrens durch eine dem Richter und den Parteien zuzustellende Erklärung beitreten, die den Grund der Intervention und die Bezeichnung der Partei enthalten soll, neben welcher interveniert wird. 2
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1084.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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rten Wettbewerbspro- jekts während der parlamentarischen Beratung dieser Kantonsratsvorlage. Auf Grund dieses Beschlusses startete die Baudirektion Anfang Mai 2001 das Pro- jektierungsverfahren in Form Grundstücksfläche auf ca. 15'000 m2 geschätzt. Das Geometer- und Ingenieurbüro Gätzi AG, Baar, hat auf Grund des vorliegenden Bauprojekts «VITALE» die Grundstückfläche mit ca. 14'700 m2 berechnet: Der Kanton Totalunternehmergemeinschaft für die Um- gebungsarbeiten beträgt Fr. 6'249'062.--. Davon entfallen auf Grund der Umgebungsflächenanteile 1/5 bzw. 1,25 Mio. Franken auf das Pflegezent- rum und 4/5 bzw. rund 5
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Schulgesetz (SchulG)
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c) für voraussehbare Absenzen um Bewilligung nachzusuchen und für eine sonstige Abwesenheit den Grund mitzuteilen. 8 412.11 § 22 * Rechte der Schüler 1 Die Schüler sind entsprechend ihren Fähigkeiten Schulischen Heilpädagogen entschie den, über die Anordnung von laufbahnbestimmenden Massnahmen auf grund einer Stellungnahme des Schulpsychologischen Dienstes. * 5 Es gelten besondere Bestimmungen1). * 1) * 5. Allgemeine Weiterbildung * § 80 * Grundsatz 1 Die Allgemeine Weiterbildung bietet Gelegenheit, ausserhalb der schuli schen und beruflichen Grundausbildung Kenntnisse und Fähigkeiten zu er werben