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412.11 - Schulgesetz (SchulG)
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11 c) für voraussehbare Absenzen um Bewilligung nachzusuchen und für eine sonstige Abwesenheit den Grund mitzuteilen. § 22 * Rechte der Schüler 1 Die Schüler sind entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen Schulischen Heilpädagogen entschie- den, über die Anordnung von laufbahnbestimmenden Massnahmen auf- grund einer Stellungnahme des Schulpsychologischen Dienstes. * 5 Es gelten besondere Bestimmungen1). * § 11 5. Allgemeine Weiterbildung * § 80 * Grundsatz 1 Die Allgemeine Weiterbildung bietet Gelegenheit, ausserhalb der schuli- schen und beruflichen Grundausbildung Kenntnisse und Fähigkeiten zu er- werben
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2050.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Verwaltung des Kantons Zug findet seit geraumer Zeit eine räumli- che Dezentralisierung statt. Grund sind die prekären Platzverhältnisse in den meisten Kantons- gebäuden. Sie haben den Regierungsrat ngen) sind unterstützenswert. Die Machbarkeit von ZVB, Verwaltung, Wohnen und Drittnutzungen auf Grund des Flächenbedarfs wurde in Studien nachgewiesen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Standorte Gaswerk-Areal und ZVB-Areal einander gegenübergestellt, so überzeugt das ZVB-Areal auf Grund der Synergien (ZVB, Verwaltung, Wohnen, Dienstleistun- gen, usw.) und der räumlichen Nähe der kantonalen
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1775.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ausreicht, den preisgünstigen Wohnungsbau im erforderlichen Mass zu fördern. Er prüft aus diesem Grund parallel zu den erwähnten Instru- menten ergänzend weitere flankierende, bodenpolitische Massnahmen beteiligten Kantone und Gemeinden voraus. Die Regierungen der in Frage kommenden Kantone sind aus diesem Grund im Rahmen einer brieflichen Konsultation über ihre Einschätzung zu den Überlegungen einer Ausdehnung Hauptaufgabe der Beschaffung von geeig- netem Bauland das wichtigste Anliegen. Er kann sich aus diesem Grund mit der Einschränkung des Handlungsspielraums auf den Erwerb von Bauland einverstanden erklären. Eine
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2720.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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erst 2020 realisiert. Im Gegensatz dazu kann das Projekt «Sparpaket 2018» schnell umgesetzt werden. Grund dafür ist, dass die einzelnen Massnahmen bereits im Paket 2 des Entlastungsprogramms 2015–2018 integriert Bereich nicht möglich, da es ein breit abge- stütztes Vernehmlassungsverfahren braucht. Aus diesem Grund soll dieses Thema im Projekt Finanzen 2019 mit weiteren Massnahmen koordiniert vorgelegt werden und 3 Bst. g (neu) Verursacht eine Person einen Verkehrsunfall, nimmt sie nicht nur den öffentlichen Grund übe r- gebührlich in Anspruch, sondern es werden dadurch auch polizeiliche Einsatzkräfte gebunden
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2762.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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entmündigt» ist. Diese Terminologie ist veraltet und entspricht dem geltenden Recht nicht mehr. Der Grund dafür liegt darin, dass am 1. Januar 2013 das neue E r- wachsenenschutzrecht in Kraft getreten ist des Schweizeri- schen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907, ZGB; SR 210) getreten. Aus diesem Grund ist in § 1 Abs. 1 Bst. a der Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz vom 29. April 2008 (Wahl- Personenwah- len», Majorzinitiative) ist in den Exekutivbehörden ein Nachrücken nicht mehr möglich. Auf- grund eines gesetzgeberischen Versehens ist § 51 Abs. 1 Satz 1 WAG bei der damaligen Ä n- derung nicht angepasst
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1716.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die Ein- passung in das Siedlungsgebiet führen und darum diese Variante weiter verfolgt wird. Auf Grund der Studien und eines Workshops kam man zum Schluss, dass die gewählte Variante 3(+) am meisten Vorteile schwierige Anbindung ans übergeordnete Strassennetz im Gebiet Metalli) und sehr teuer. Aus diesem Grund bleibt der Anschluss Industriestrasse im Richtplan. Flankierende Massnahmen sind auf jeden Fall nötig sind schon mehrheitlich eingeflossen, diejenigen zur Landschaft und Erholung jedoch noch kaum. Der Grund dafür findet sich in der Art der Inhalte zur Landschaft, da sich diese stärker im Bereich der Konzepte
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2602.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Abgrenzung der Nutzungsbefugnisse ergibt sich aus Art. 667 Abs. 1 ZGB, wonach sich das Eigentum an Grund und Boden nur soweit in den Luf t- raum und in das Erdinnere erstreckt, als der Eigentümer ein Ausübungs Restrisiko, das auch bei Weiterentwicklung der Technologie nie ganz vermieden werden kann. Aus diesem Grund wird den Konzessionärinnen bzw. Konzessionären und den Bewilligungsnehmerinnen und Bewilligungsnehmern für die geologischen Begleitmassnahmen (Bst. c), die bei den verschiedenen Eingriffen in den Unter- grund anzuordnen sind. Schliesslich hat der Regierungsrat in der Verordnung die Einzelheiten für die Ve
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2844.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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schätzbaren Blöcke bedingt: NFA-Zahlungen, Steuererträge und Umsetzung von Sparmass- nahmen. Aus diesem Grund wird ein pragmatischer Ansatz gewählt: Es wird der Frage nac h- gegangen, in welchem Umfang Entla absorbiert wurde. Eine transparente und offene Kommunikation begleitet «Finanzen 2019». Aus diesem Grund wurde die Massnahmenliste 3 im Internet veröffentlicht. In der Liste ist in der sechsten Spalte t 18 Millionen Franken und erst 2021 im vollen Umfang von 32 Millionen Franken ansteigen. Aus diesem Grund betragen die Mas s- nahmen von «Finanzen 2019» im Jahr 2020 36 Millionen Franken und erst 2021 50
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2165.08a - Synopse
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Vorlage Nr. 2165.8 (Laufnummer 14373) 2 Sie hält den Grund für die Einschränkung der In- formationspflicht gemäss Absatz 1 fest. 3 Sobald der Grund der Verweigerung, Einschrän- kung oder Aufschiebung wegfällt Information hat zu erfolgen, sobald der Zweck, wofür die Daten erhoben wurden, dies zulässt und kein Grund für eine Einschränkung der Informations- pflicht vorliegt. 3 Der betroffenen Person sind mindestens aufge- führten Bestimmung sie die Auskunft verweigert, ein- schränkt oder aufschiebt. 3 Sobald der Grund für die Verweigerung, Einschrän- kung oder Aufschiebung der Auskunft wegfällt, muss die Polizei die
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1446.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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schon Haftgericht in Ausländersachen im Sinne von Artikel 13c Absatz 2 ANAG. Verworfen wurde auf Grund des im Kanton Zug zu kleinen Mengengerüsts (d.h. der zu kleinen Anzahl an Fällen von Haftanordnung schwierig. Die veränderten Ar- beitslasten der neuen und der bestehenden Justizbehörden, die auf Grund neuer 10 1446.1 - 12071 Zuständigkeiten entstehen werden, konnten nur abgeschätzt werden. Es wurde e hinsichtlich der Einheitlichkeit der Strafzumessung si- chergestellt werden. § 37 bis § 39 Auf Grund der neuen Aufbau- und Ablauforganisation muss teilweise auch die An- klageerhebung neu geregelt werden