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1446.2 - Antrag des Obergerichtes
Friedensrichter leitet in allen Zivilstreitigkeiten die Vermittlungs- verhandlung, sofern nicht auf Grund der Gesetze oder einer Übereinkunft der Parteien davon Umgang genommen wird. 2 unverändert § 14 1 wenn sich nach Eingang der polizeilichen Akten, der Anzeige oder der Privatklage offensichtlich kein Grund für eine Strafuntersuchung ergibt. 2 Inhalt, Genehmigung und Eröffnung der Nichtanhandnahmeverfügung mündliche Verhandlung verzichten, so kann der Haftrichter in einem schrift- lichen Verfahren auf Grund des Haftbefehls, der Akten der Staatsanwaltschaft sowie der Äusserungen und Eingaben des Beschuldigten
1341.06 - Anträge der vorberatenden Kommission
Bei Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes innerhalb der Schweiz besteht die Steuerpflicht auf Grund persönlicher Zugehörigkeit für die lau- fende Steuerperiode im Kanton, in welchem die steuerpflichtige vom 17. Mai 2005 Anträge der vorberatenden Kommission vom 24. Oktober 2005 4 Eine Steuerpflicht auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in einem andern Kanton als demjenigen des steuerrechtlichen Wohnsitzes
1341.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Bei Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes innerhalb der Schweiz besteht die Steuerpflicht auf Grund persönlicher Zugehörigkeit für die lau- fende Steuerperiode im Kanton, in welchem die steuerpflichtige (Laufnummer 11 938) Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 26. Januar 2006 1 4 Eine Steuerpflicht auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in einem andern Kanton als demjenigen des steuerrechtlichen Wohnsitzes
1341.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juni 2006
Bei Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes innerhalb der Schweiz besteht die Steuerpflicht auf Grund persönlicher Zugehörigkeit für die lau- fende Steuerperiode im Kanton, in welchem die steuerpflichtige 1341.11 (Laufnummer 11 992) Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juni 2006 1 4 Eine Steuerpflicht auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in einem andern Kanton als demjenigen des steuerrechtlichen Wohnsitzes
2328.3a - Synopse
ZGB); e) Aufgehoben. f) Ersatz der Unterschrift (Art. 15 OR); f) Aufgehoben. g) Beurkundungen auf Grund vertraglicher Abma- chung (Art. 16 OR); g) Aufgehoben. h) Entkräftung eines Schuldscheines und Tilgung bis 500 93. (neu) Feststellungsurkunden betreffend Trust: 300 bis 4000 94. (neu) Beurkundung auf Grund einer vertraglichen Abmachung: 300 bis 4000 95. (neu) Ersatz der Unterschrift: 100 bis 300 - 26 -
1341.02 - Antrag des Regierungsrates
Bei Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes innerhalb der Schweiz besteht die Steuerpflicht auf Grund persönlicher Zugehörigkeit für die lau- fende Steuerperiode im Kanton, in welchem die steuerpflichtige 1341.2 (Laufnummer 11 743) Antrag des Regierungsrates vom 17. Mai 2005 4 Eine Steuerpflicht auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in einem andern Kanton als demjenigen des steuerrechtlichen Wohnsitzes
1446.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
Friedensrichter leitet in allen Zivilstreitigkeiten die Vermittlungs- verhandlung, sofern nicht auf Grund der Gesetze oder einer Übereinkunft der Parteien davon Umgang genommen wird. 2 unverändert § 14 1 wenn sich nach Eingang der polizeilichen Akten, der Anzeige oder der Privatklage offensichtlich kein Grund für eine Strafuntersuchung ergibt. 2 Inhalt, Genehmigung und Eröffnung der Nichtanhandnahmeverfügung mündliche Verhandlung verzichten, so kann der Haftrichter in einem schrift- lichen Verfahren auf Grund des Haftbefehls, der Akten der Staatsanwaltschaft sowie der Äusserungen und Eingaben des Beschuldigten
1446.4 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
Friedensrichter leitet in allen Zivilstreitigkeiten die Vermittlungs- verhandlung, sofern nicht auf Grund der Gesetze oder einer Übereinkunft der Parteien davon Umgang genommen wird. 2 unverändert § 14 1 wenn sich nach Eingang der polizeilichen Akten, der Anzeige oder der Privatklage offensichtlich kein Grund für eine Strafuntersuchung ergibt. 2 Inhalt, Genehmigung und Eröffnung der Nichtanhandnahmeverfügung mündliche Verhandlung verzichten, so kann der Haftrichter in einem schrift- lichen Verfahren auf Grund des Haftbefehls, der Akten der Staatsanwaltschaft sowie der Äusserungen und Eingaben des Beschuldigten
1446.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Friedensrichter leitet in allen Zivilstreitigkeiten die Vermittlungs- verhandlung, sofern nicht auf Grund der Gesetze oder einer Übereinkunft der Parteien davon Umgang genommen wird. 2 unverändert § 14 1 wenn sich nach Eingang der polizeilichen Akten, der Anzeige oder der Privatklage offensichtlich kein Grund für eine Strafuntersuchung ergibt. 2 Inhalt, Genehmigung und Eröffnung der Nichtanhandnahmeverfügung mündliche Verhandlung verzichten, so kann der Haftrichter in einem schrift- lichen Verfahren auf Grund des Haftbefehls, der Akten der Staatsanwaltschaft sowie der Äusserungen und Eingaben des Beschuldigten
2996.1a - Beilage Bericht GSK
genügen, sofern eine explizite und konkrete Delegationsnorm besteht. 13 Nicht zuletzt aus diesem Grund werden die im Konkordatstext vorzunehmenden Anpassungen nicht explizit als „Änderungen“ im Korrekturmodus und Streitigkeiten betreffend die konkreten Anforderungen für eine Ausstandspflicht. Aus diesem Grund wurden die Anforde- rungen in Art. 41 konkretisiert. Die Bestimmung orientiert sich an der Aussta nicht ohne weiteres in dieses System einfügen, weder materiell noch verfahrensrechtlich. Aus diesem Grund werden in den Abs. 2 von Art. 44 GSK für die GESPA einige vom Verantwortlichkeitsgesetz des Bundes

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