-
1446.2 - Antrag des Obergerichtes
-
Friedensrichter leitet in allen Zivilstreitigkeiten die Vermittlungs- verhandlung, sofern nicht auf Grund der Gesetze oder einer Übereinkunft der Parteien davon Umgang genommen wird. 2 unverändert § 14 1 wenn sich nach Eingang der polizeilichen Akten, der Anzeige oder der Privatklage offensichtlich kein Grund für eine Strafuntersuchung ergibt. 2 Inhalt, Genehmigung und Eröffnung der Nichtanhandnahmeverfügung mündliche Verhandlung verzichten, so kann der Haftrichter in einem schrift- lichen Verfahren auf Grund des Haftbefehls, der Akten der Staatsanwaltschaft sowie der Äusserungen und Eingaben des Beschuldigten
-
1341.06 - Anträge der vorberatenden Kommission
-
Bei Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes innerhalb der Schweiz besteht die Steuerpflicht auf Grund persönlicher Zugehörigkeit für die lau- fende Steuerperiode im Kanton, in welchem die steuerpflichtige vom 17. Mai 2005 Anträge der vorberatenden Kommission vom 24. Oktober 2005 4 Eine Steuerpflicht auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in einem andern Kanton als demjenigen des steuerrechtlichen Wohnsitzes
-
1341.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
Bei Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes innerhalb der Schweiz besteht die Steuerpflicht auf Grund persönlicher Zugehörigkeit für die lau- fende Steuerperiode im Kanton, in welchem die steuerpflichtige (Laufnummer 11 938) Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 26. Januar 2006 1 4 Eine Steuerpflicht auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in einem andern Kanton als demjenigen des steuerrechtlichen Wohnsitzes
-
1341.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juni 2006
-
Bei Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes innerhalb der Schweiz besteht die Steuerpflicht auf Grund persönlicher Zugehörigkeit für die lau- fende Steuerperiode im Kanton, in welchem die steuerpflichtige 1341.11 (Laufnummer 11 992) Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juni 2006 1 4 Eine Steuerpflicht auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in einem andern Kanton als demjenigen des steuerrechtlichen Wohnsitzes
-
2328.3a - Synopse
-
ZGB); e) Aufgehoben. f) Ersatz der Unterschrift (Art. 15 OR); f) Aufgehoben. g) Beurkundungen auf Grund vertraglicher Abma- chung (Art. 16 OR); g) Aufgehoben. h) Entkräftung eines Schuldscheines und Tilgung bis 500 93. (neu) Feststellungsurkunden betreffend Trust: 300 bis 4000 94. (neu) Beurkundung auf Grund einer vertraglichen Abmachung: 300 bis 4000 95. (neu) Ersatz der Unterschrift: 100 bis 300 - 26 -
-
1341.02 - Antrag des Regierungsrates
-
Bei Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes innerhalb der Schweiz besteht die Steuerpflicht auf Grund persönlicher Zugehörigkeit für die lau- fende Steuerperiode im Kanton, in welchem die steuerpflichtige 1341.2 (Laufnummer 11 743) Antrag des Regierungsrates vom 17. Mai 2005 4 Eine Steuerpflicht auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in einem andern Kanton als demjenigen des steuerrechtlichen Wohnsitzes
-
1446.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
-
Friedensrichter leitet in allen Zivilstreitigkeiten die Vermittlungs- verhandlung, sofern nicht auf Grund der Gesetze oder einer Übereinkunft der Parteien davon Umgang genommen wird. 2 unverändert § 14 1 wenn sich nach Eingang der polizeilichen Akten, der Anzeige oder der Privatklage offensichtlich kein Grund für eine Strafuntersuchung ergibt. 2 Inhalt, Genehmigung und Eröffnung der Nichtanhandnahmeverfügung mündliche Verhandlung verzichten, so kann der Haftrichter in einem schrift- lichen Verfahren auf Grund des Haftbefehls, der Akten der Staatsanwaltschaft sowie der Äusserungen und Eingaben des Beschuldigten
-
1446.4 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
-
Friedensrichter leitet in allen Zivilstreitigkeiten die Vermittlungs- verhandlung, sofern nicht auf Grund der Gesetze oder einer Übereinkunft der Parteien davon Umgang genommen wird. 2 unverändert § 14 1 wenn sich nach Eingang der polizeilichen Akten, der Anzeige oder der Privatklage offensichtlich kein Grund für eine Strafuntersuchung ergibt. 2 Inhalt, Genehmigung und Eröffnung der Nichtanhandnahmeverfügung mündliche Verhandlung verzichten, so kann der Haftrichter in einem schrift- lichen Verfahren auf Grund des Haftbefehls, der Akten der Staatsanwaltschaft sowie der Äusserungen und Eingaben des Beschuldigten
-
1446.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
Friedensrichter leitet in allen Zivilstreitigkeiten die Vermittlungs- verhandlung, sofern nicht auf Grund der Gesetze oder einer Übereinkunft der Parteien davon Umgang genommen wird. 2 unverändert § 14 1 wenn sich nach Eingang der polizeilichen Akten, der Anzeige oder der Privatklage offensichtlich kein Grund für eine Strafuntersuchung ergibt. 2 Inhalt, Genehmigung und Eröffnung der Nichtanhandnahmeverfügung mündliche Verhandlung verzichten, so kann der Haftrichter in einem schrift- lichen Verfahren auf Grund des Haftbefehls, der Akten der Staatsanwaltschaft sowie der Äusserungen und Eingaben des Beschuldigten
-
2996.1a - Beilage Bericht GSK
-
genügen, sofern eine explizite und konkrete Delegationsnorm besteht. 13 Nicht zuletzt aus diesem Grund werden die im Konkordatstext vorzunehmenden Anpassungen nicht explizit als „Änderungen“ im Korrekturmodus und Streitigkeiten betreffend die konkreten Anforderungen für eine Ausstandspflicht. Aus diesem Grund wurden die Anforde- rungen in Art. 41 konkretisiert. Die Bestimmung orientiert sich an der Aussta nicht ohne weiteres in dieses System einfügen, weder materiell noch verfahrensrechtlich. Aus diesem Grund werden in den Abs. 2 von Art. 44 GSK für die GESPA einige vom Verantwortlichkeitsgesetz des Bundes