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1224.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Verkehr (MIV) steht ebenfalls im Zusammenhang mit der Strassenver- kehrssteuergesetzgebung. Aus diesem Grund beschloss der Regierungsrat, zu allen vier Motionen in der gleichen Vorlage dem Kantonsrat Bericht weisen eine starke Motorisierung mit überdurch- schnittlichem Treibstoffverbrauch auf. Aus diesem Grund ist nach ersten groben Schätzungen mit einem Steuermehrertrag von ca. 20 Prozent zu rechnen. Geht 2005 von rund 25.1 Mio. Franken aus, wird sich - bei einem geschätzten Mehrertrag von 20 Prozent auf Grund der neuen Steueransätze und einem geschätzten jährlichen Mehrertrag von 0.5 Mio. Franken5 bedingt
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1306.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Verkehr (MIV) steht ebenfalls im Zusammenhang mit der Strassenver- kehrssteuergesetzgebung. Aus diesem Grund beschloss der Regierungsrat, zu allen vier Motionen in der gleichen Vorlage dem Kantonsrat Bericht weisen eine starke Motorisierung mit überdurch- schnittlichem Treibstoffverbrauch auf. Aus diesem Grund ist nach ersten groben Schätzungen mit einem Steuermehrertrag von ca. 20 Prozent zu rechnen. Geht 2005 von rund 25.1 Mio. Franken aus, wird sich - bei einem geschätzten Mehrertrag von 20 Prozent auf Grund der neuen Steueransätze und einem geschätzten jährlichen Mehrertrag von 0.5 Mio. Franken5 bedingt
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1300.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Dokumente vor: Gesetzesvorlage mit Nationalratspro- porz, Mandatsverteilung im Nationalratsproporz auf Grund der Wahlergebnisse 2002, Zwischenbericht des Bundes zur Vote électronique in der Pilotphase, Mandatsver- bereits im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Totalrevision des WAG thematisiert worden.) Auf Grund von § 39 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Kantons- rates vom 1. Dezember 1932 (BGS 141.1) hat die die Kantone dafür sorgen, dass auch stim- men kann, wer „wegen Invalidität oder aus einem anderen Grund dauernd unfähig ist, die für die Stimmabgabe nötigen Handlungen selbst vorzunehmen“. § 15 (Elektronische
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2274.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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historischen Altstadt, die zwischen Zugerberg und Zugersee gewissermassen einge- klemmt ist. Aus diesem Grund muss sich der gesamte Nord-Süd-Verkehr durch das Nadelöhr der Neugasse zwängen. Eine nah gelegene Regierungsrat erfüllt - mit Ausnahme der Kosten - die Stoss- richtung der Motionäre ebenfalls. Aus diesem Grund kann die Motion teilweise erheblich erklärt und in der Folge abgeschrieben werden. 2274.1 - 14392 mehr notwendig ist, um den Verkehrsfluss im unterirdi- schen Kreisel sicherzustellen. Aus diesem Grund wurde auf den Halbanschluss Industriestras- se verzichtet und das Portal Gotthardstrasse in einen
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1426.1 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Verkehr (MIV) steht ebenfalls im Zusammenhang mit der Strassenver- kehrssteuergesetzgebung. Aus diesem Grund beschloss der Regierungsrat, zu allen vier Motionen in der gleichen Vorlage dem Kantonsrat Bericht weisen eine starke Motorisierung mit überdurch- schnittlichem Treibstoffverbrauch auf. Aus diesem Grund ist nach ersten groben Schätzungen mit einem Steuermehrertrag von ca. 20 Prozent zu rechnen. Geht 2005 von rund 25.1 Mio. Franken aus, wird sich - bei einem geschätzten Mehrertrag von 20 Prozent auf Grund der neuen Steueransätze und einem geschätzten jährlichen Mehrertrag von 0.5 Mio. Franken5 bedingt
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2165.07a - Beilage 1
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Untersu- chungsverfahrens in Frage stellt. 2 Sie hält den Grund für die Einschränkung der In- formationspflicht gemäss Absatz 1 fest. 3 Sobald der Grund der Verweigerung, Einschrän- kung oder Aufschiebung wegfällt (Laufnummer 14117) Ergebnis der vorberatenden Kommission; Vorlage Nr. 2165.7 (Laufnummer 14372) kein Grund für eine Einschränkung der Informations- pflicht vorliegt. 3 Der betroffenen Person sind mindestens aufge- führten Bestimmung sie die Auskunft verweigert, einschränkt oder aufschiebt. 3 Sobald der Grund für die Verweigerung, Einschrän- kung oder Aufschiebung der Auskunft wegfällt, muss die Polizei die
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2165.02 - Antrag des Regierungsrates
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Untersuchungs verfahrens in Frage stellt. 2 Sie hält den Grund für die Einschränkung der Informationspflicht ge- mäss Absatz 1 fest. 3 Sobald der Grund der Verweigerung, Einschränkung oder Aufschiebung wegfällt Information hat zu erfolgen, sobald der Zweck, wofür die Daten er- hoben wurden, dies zulässt und kein Grund für eine Einschränkung der In- formationspflicht vorliegt. 3 Der betroffenen Person sind mindestens 1 aufgeführten Bestimmung sie die Auskunft verweigert, einschränkt oder aufschiebt. 3 Sobald der Grund für die Verweigerung, Einschränkung oder Aufschie- bung der Auskunft wegfällt, muss die Polizei die
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2192.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ein Satz von 3.5% zu- grunde liegt. Trotz eines technischen Zinssatzes von 3.0% liegt der Deckungsgrad mit 93.6% über den in der Jahresrechnung 2011 ausgewiesenen 92.2%. Der Grund dafür ist, dass eine r- Festlegung der Leistungen oder der Finanzierung) Aufgaben zwingend dem Vorstand auferlegt. Aus diesem Grund ist das Pensionskassengesetz einer Totalrevision zu unterziehen. 5.2. Strukturreform In seinen Sitzungen in diesem Fall erreicht diese Person ein Leistungsziel von 59% (im Jahr 2007) bzw. von 61% (neu). Grund für die Abnahme des Leistungsziels mit steigendem Alter ist, dass die Arbeitne h- menden insbesondere
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3015.2 - Antrag des Regierungsrats
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Bei Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes innerhalb der Schweiz besteht die Steuerpflicht auf Grund persönlicher Zugehörigkeit für die laufende Steuerpe- riode im Kanton, in welchem die steuerpflichtige Bei Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes innerhalb der Schweiz besteht die Steuerpflicht auf Grund persönlicher Zugehörigkeit für die laufende Steuerpe- riode im Kanton, in welchem die steuerpflichtige n das Besteuerungsrecht im Ver- hältnis zur Dauer der Steuerpflicht zu. 4 Eine Steuerpflicht auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in einem andern Kanton als demjenigen des steuerrechtlichen Wohnsitzes
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2855.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Juni 1979 (RPG, SR 700) bedürfen Vor- haben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt einer Grund lage im Richtplan. Die Planung sowie der Bau und Betrieb eines überkommunalen Busdepots in der Grösse die Projekte Neubau HSP ZVB und Neubau RDZ/Verwaltung weiter verfolgt werden sollten. Aus diesem Grund werde der Regierungsrat dem Kantonsrat auf Basis der überarbeiteten Vorprojekte eine entsprechende ten Aktuell benutzt die ZVB mit der bestehenden Infrastruktur alte, abgeschriebene Gebäude. Auf- grund des geplanten Neubaus hat die ZVB in den vergangenen Jahren auch die Unterhaltsa r- beiten an den