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211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
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2 ZGB im Grundbuch angemerkt wird, soll dies auf Grund einer vom Betrei- bungsamt unter Zuzug von Sachverständigen vorzunehmenden Schätzung geschehen. 2.5.3. Beschränkung des Grundeigentums § 94 * … 2 dritten Grad verwandt oder verschwägert ist, b) oder wenn es aus einem anderen sachlich vertretbaren Grund als be- fangen erscheint. 10) § 8 VRG, GS 20, 693 (BGS 162.1) 10 211.1 2 Ein Behördenmitglied kann 2.5.6. Grundpfandrecht § 135 * … § 136 * … § 137 Gesetzliche Grundpfandrechte – Art. 836 * § 138 Gesetzliche Grundpfandrechte mit Grundbucheintragung * § 138a * Öffentlich-rechtliche Grundlasten – Art.
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821.18 - Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO)
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oder für deren Ent- zug c. Verwarnungen mit Grund und Datum des Entscheids d. Verweise mit Grund und Datum des Entscheids e. die Erteilung von Bussen mit Grund und Datum des Entscheids sowie die Höhe der fachlicher Verant- wortung mit Grund und Datum des Entscheids sowie Beginn und En- de des Verbots g. definitive Verbote der Berufsausübung in eigener fachlicher Verant- wortung mit Grund und Datum des Entscheids Entscheids h. andere aufsichtsrechtliche Massnahmen mit Grund und Datum des Entscheids 3 Sie melden dem SRK ohne Verzug das Todesdatum einer Gesundheits- fachperson. * Art. 6 AHV-Versichertennummer 1 Die Zentrale
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211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
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2 ZGB im Grundbuch angemerkt wird, soll dies auf Grund einer vom Betrei- bungsamt unter Zuzug von Sachverständigen vorzunehmenden Schätzung geschehen. 2.5.3. Beschränkung des Grundeigentums § 94 * … 2 dritten Grad verwandt oder verschwägert ist, b) oder wenn es aus einem anderen sachlich vertretbaren Grund als be- fangen erscheint. 10) § 8 VRG, GS 20, 693 (BGS 162.1) 10 211.1 2 Ein Behördenmitglied kann 2.5.6. Grundpfandrecht § 135 * … § 136 * … § 137 Gesetzliche Grundpfandrechte – Art. 836 * § 138 Gesetzliche Grundpfandrechte mit Grundbucheintragung * § 138a * Öffentlich-rechtliche Grundlasten – Art.
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1105.2 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
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hat ihren Grund aber nicht im Wortlaut der geltenden Rege- lung von § 55 VRG, denn aus diesem Wortlaut liess sich zwanglos das Gegenteil ableiten. Vielmehr hat diese Feststellung ihren Grund in der Tatsache n in einem Fall, in welchem ein Verwaltungsrichter eine Partei vertreten würde, allein schon auf Grund dieses Umstandes dazu tendieren könnten, den Anträgen dieser Partei unter Umständen vermehrt Beachtung Bezogen auf das Anliegen der Motion Heinz Tännler ist demnach festzuhalten, dass im Prinzip der grundrechtliche Anspruch auf ein unabhängiges Gericht nicht verletzt würde, wenn ein als Verwaltungsrichter tätiger
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1084.03 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
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Pflegezentrums in Baar) in der Juli-Sitzung im Kantonsrat beraten wird. Vorgesehen ist alsdann auf- grund des vom Regierungsrat beantragten Behördenreferendums, dass das Ge- schäft (wie auch jenes betreffend interessiert, warum gerade im Personal- bereich eine erhebliche Kostensteigerung veranschlagt wird. Der Grund liegt darin, dass der abgeschlossene Gesamtarbeitsvertrag (GAV) eine Kostensteigerung prä- judiziert g nehmen kann. Dies steht in der Kompetenz der Regierung bzw. der Baudirektion. Auch ist es im Grundsatz nicht üblich, dass sich Kommissionen in Vertragsverhandlungen und Vertragsunterlagen „einmischen“
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1144.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Anpassungen von unterge- ordneter räumlicher Bedeutung sein. Ob eine Anpassung klein ist, kann nicht auf- grund abstrakter Kriterien entschieden werden. Vielmehr sind die konkreten Aus- wirkungen eines Vorhabens Insbesondere die Leitungsinhaber betonen, dass sie über rechtmässige Leitungen verfügten und keinen Grund sähen, Geld in Verlegungen zu investieren. Dezidiert anders sehen dies verschiedene Organisationen Gliederung der Siedlung erhalten bleiben. Ebenso bleiben Räume für die Naherholung frei. Ein weiterer Grund für die Aus- scheidung sind landschaftliche Anliegen. Die elf Gemeinden erarbeiteten mit dem Kanton
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1161.3 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
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würden nur noch zwei Kantone kennen. Die praktische Erfahrung zeige, dass auf Grund dieses Kriteriums der Anspruch auf Grund des höheren Einkommens an den Mann gehe. Problematisch sei dieser Fall dann, Änderung des Gesetzes über die Kinderzulagen, nachdem im verwaltungsinternen Mitberichts- verfahren auf Grund eines Versehens keine Stellungnahme der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann eingeholt vom 3. November 2003 wandte sich die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann, die auf Grund eines verwaltungsinternen Versehens nicht zum Mitbe- richt eingeladen worden war, an den Präsidenten
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1090.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gesetzliche Grundlage der Gebühren. Immer wieder wurden der Gebührenrahmen und die Kriterien für die Festlegung der einzelnen Gebühren innerhalb dieses Rahmens in Frage gestellt. Aus diesem Grund wird nun Energie noch die Ablesung der Messeinrichtungen notwendig sind. Die Belastung erfolgt lediglich auf Grund der maximalen Pumpenleistung bzw. Wärme- oder Kühlleistung. Damit der Verwaltungsaufwand in Grenzen dem Schutz der Gartenanlagen privater Hinterlieger dienen. Dieser Schutz könnte auch auf privatem Grund gewährleistet werden. Liegen Wellenbrecher, Vorwehre und dergleichen aber im öffentlichen Interesse
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Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz)
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an die Lehrpersonen folgende Besoldun- gen auszurichten: * 1. Jahresgehalt, bestehend aus: a) Grundgehalt (12/13 des Jahresgehaltes) b) 13. Monatsgehalt (1/13 des Jahresgehaltes) 2. Teuerungszulage 3.
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1938.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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rund 2000 unter den von der früheren Stadtpolizei geltend gemachten 19'085 Stunden. Dies hat seinen Grund darin, dass in den letzten Jahren die ursprünglich für die Präsenzaufgaben bestimmten personellen fallen nach Be- rücksichtigung der Minderaufwendungen auf dem Abschnitt Walterswil - Sihlbrugg auf- grund der Einsatzerfahrungen zusätzliche Arbeiten im Umfang von 0.25 Personaleinhei- ten an. 2. Die meisten