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1662.4 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
rund 2000 unter den von der früheren Stadtpolizei geltend gemachten 19'085 Stunden. Dies hat seinen Grund darin, dass in den letzten Jahren die ursprünglich für die Präsenzaufgaben bestimmten personellen fallen nach Be- rücksichtigung der Minderaufwendungen auf dem Abschnitt Walterswil - Sihlbrugg auf- grund der Einsatzerfahrungen zusätzliche Arbeiten im Umfang von 0.25 Personaleinhei- ten an. 2. Die meisten
1642.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Verwaltungsgerichtes
Person bei Rechtsstreitigkeiten, uner- heblich in welchen Rechtsgebieten diese Streitigkeiten ihren Grund haben, den grundsätzlichen Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde, was aller- dings z wird jedoch im Rahmen der laufenden Teilrevision des Feuerschutz- gesetzes behoben. Aus diesem Grund wird hier das Feuerschutzgesetz nicht als anpassungsbe- dürftig erwähnt. 1642.1 - 12630 15 Band 4 rechtfertigt sich aber bei dieser Gelegenheit, den Verwaltungsbehörden und dem Verwaltungsgericht auf- grund der Erfahrungen in der Praxis die Möglichkeit einzuräumen, über die bisherige Regelung hinaus auf
2599.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
(Total: 69) 21 % Die Zahlen in den Klammern stellen das Total aller Lernenden in der betreffenden Grundbi ldung dar. 1 Inklusive Attest Gesundheit und Soziales sowie Anteil flankierende Schulungsmassnahmen Franken). 2599.1 - 15122 Seite 5/8 6.2. Lernfördermassnahmen im Gastro-Bereich und weiteren Grundbildungsformaten Für die Lernförderung ist eine Raumeinheit (130 m 2 ) mit zusätzlichem Gruppenraum vorgese- Zusammenhang mit den zunehmenden Integrationsaufgaben für Lernende im Gastro-Bereich und der Grundbildungsformate EBA (eidgenössisches Berufsattest) und EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) (geschätzte
2602.3 - Bericht und Antrag der Kommission
die Nutzungen des Unte r- grunds ist der Kanton zuständig, d.h. der Regierungsrat erteilt Konzessionen und die zuständ i- ge Direktion entsprechende Bewilligungen. Der Grund liegt darin, dass es sich bei Bestimmungen als die entsprechenden Gesetze anderer Kantone. Eine Kommissionsminderheit sieht keinen Grund zum jetzigen Zeitpunkt ein Gesetz für die Nut- zung des Untergrunds zu erlassen. Das Gesetz kommt die Technologie sei nicht marktreif. Es gebe momentan einen Energieüberschuss, weshalb es ke i- nen Grund gebe, Risiken für neue Technologien einzugehen. Gebäude könnten heute mit Wärmepumpen und Solarenergie
2378.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
sind in der Grafik 1 als Schätzwerte angegeben (i.d.R. Anzahl Schulwochen x 5 Unterrichtstage). Auf- grund der Feiertage, Brückentage, Schulentwicklungstage, Weiterbildungstage u.Ä. ergeben sich Schwankungen haben. Eine Erhöhung des Schulleitungs-Pools im Kanton Zug um 10% (110 Wochenlektionen) ist auf- grund der kontinuierlich gestiegenen Aufgaben für Schulleitungen notwendig. Die Schullei tun- gen tragen Änderungen einge- gangen, welche nicht Gegenstand der vorliegenden Kantonsratsvorlage sind. Aus diesem Grund werden Anträge, welche eine weitergehende materielle Änderung des Lehrpersonalge- setzes verlangen
823.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
e ein wichtiges Informations-, Aufsichts- und Steuerungsmittel des Regierungsrates. Ein weiterer Grund für die Beibehaltung der verwaltungsinternen Rechtspflege liegt in seiner Kostengünstigkeit; ferner gerichte. Sie werden - sieht man von der verwaltungsgerichtlichen Klage ab (§§ 80 ff. VRG) - auf Grund von Verwaltungsge- richtsbeschwerden im Sinne der §§ 61 ff. VRG tätig. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde cht, S. 347) erwähnen die Neigung der Verwaltungsbehörden zur internen Solidarität als möglichen Grund der Beeinträchtigung der Unparteilichkeit des Entscheides; die übergeordnete Behörde desavouiere die
2377.9a - Beilage Synopse
Direktion für Bildung und Kultur 2377-9-14913_Synopse_Schulgesetz.DocSynopse Änderung Schulgesetz § 12 10 3 2015_Eida (2).Doc Kantonsratsvorlage 2377 § 12 Absatz 1a Schulgesetz (BGS, 412.11); Synopse
2904.5 - Ergebnis der 1. Lesung
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1723) [M13] Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 11. April 2019; inkl. Änderungen der Redaktionskommission; Vorlage Nr. 2904.5 (Laufnummer 16046) Steuergesetz Ände
2904.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. September 2019
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1723) [M16] Ablauf der Referendumsfrist: 3. September 2019; Vorlage Nr. 2904.6 (Laufnummer 16107) Steuergesetz Änderung vom 27. Juni 2019 Von diesem Geschäft tangierte
1316.08 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zum Antrag der vorberatenden Kommission des Kantonsrates
Wertungsfrage. Andererseits wirkt sich die Antwort direkt auf den Gebührenertrag aus. Aus diesem Grund darf durchaus auch das vom Regierungsrat postulierte Ziel der Ertragsneutralität wieder aufgenommen auf Daten des Grundbuches zu gewäh- ren, die in öffentlichen Datennetzen jedermann zur Verfügung gestellt werden. Der Entwurf sieht in § 6 für bestimmte Tätigkeiten des Grundbuchpersonals ei- ne Gebühr Paragraf 15 Abs. 3 des Kommissionsentwurfs zeigt, dass für jede Handlung des Grundbuchpersonals und jede Dienstleistung des Grundbuches eine Verwaltungsge- bühr zu leisten ist. Der Hinweis dient der Klarheit

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