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2093.1a - Beilage
oder ein Finanzierungskonkordat zur Diskussion gestellt. Der Kon- 1 Ein weiterer, weniger wichtiger Grund für eine Überprüfung der Strukturen liegt in der Mehrwert- steuerthematik. Aufgrund einer Ausnahmeregelung Entwicklung (F&E) selbsttragend finanziert werden kann, konnte nicht umge- setzt werden. Das aus diesem Grund vom Konkordatsrat eingeführte Instrument der Sockel- finanzierung für F&E bewährt sich zwar und wird operativen Führungs- verantwortung. Wie sie sich zusammensetzt und welche Kompetenzen sie hat, wird auf- grund der Organisationsautonomie der Fachhochschule durch den Fachhochschulrat im Sta- tut geregelt. Art
2214.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
dort stattfinden soll, wo die Infrastrukturanlagen und die Erschliessung vorhanden sind. Aus diesem Grund befinden sich die im Richtplan vorgesehenen Verdichtungsgebiete mit grossem Wachs- tumspotenzial vor ng mit wirtschaftlichem Wohnsitz" unterschieden. Diese Bevölkerungszahlen var iieren. Aus diesem Grund wird diesem Bericht eine Übersicht über die Entwicklung der Wohnbevölkerung des Kantons Zug beigelegt werden kann. Diese Zahl gilt damit nicht als absolut, sondern sie ist nur eine Richtgrösse. Aus diesem Grund stellt die Raumplanungskommission einstimmig den Antrag, dass das Wort "maximal" in G 1.1.4 zu streichen
2177.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Die Planung der Mittelschulen des Kantons Zug weist verschiedene Abhängigkeiten auf. Aus diesem Grund werden sich die Standortevaluation und ein allfälliger Kantonsschulstandort E n- netsee auf verschiedene wäre, den Trakt 1 um ein bzw. zwei Geschosse aufzustocken und die zwei Wohnungen umzubauen. Auf Grund der Machbarkeitsstudie wird diese Var iante favorisiert; sie wird nun für den Raumbedarf des KBA genutzt Hochbauamt und die GIBZ zusätzliche personelle Ressourcen. Die diesbezügl i- chen Kosten werden auf Grund der Betriebskonzepte, der zusätzlichen Betriebskosten und der Seite 26/29 2177.1 - 14147 zusätzlich
2165.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Untersuchungsverfahrens in Frage stellt. 2 Sie hält den Grund für die Einschränkung der Informationspflicht gemäss Abs. 1 fest. 3 Sobald der Grund der Verweigerung, Einschränkung oder Aufschiebung wegfällt Information hat zu erfolgen, sobald der Zweck, wofür die Daten erho- ben wurden, dies zulässt und kein Grund für eine Einschränkung der In- formationspflicht vorliegt. 3 Der betroffenen Person sind mindestens aufgeführten Bestim- mung sie die Auskunft verweigert, einschränkt oder aufschiebt. 3 Sobald der Grund für die Verweigerung, Einschränkung oder Aufschie- bung der Auskunft wegfällt, muss die Polizei die
1344.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Stellen 957.36 801.04 Gesamttotal Stellen 1758.40 1) auf Grund der Lohnsumme auf Vollstellen umgerechnet mit Fr. 70'000 pro Stelle 2) auf Grund der Lohnsumme auf Vollstellen umgerechnet mit Fr. 100’000 aus als budgetiert. Auch das Vermessungsamt schliesst um 550'000 Franken besser ab als budgetiert. Grund dafür sind insbesondere zusätzliche Dienstleistungen, welche für Dritte erbracht worden sind. Beim Vorjahr beträgt die Reduktion sogar 5.6 Mio. Franken (minus 14.0%). Beim Direktionssekretariat sind auf Grund hoher Nachfrage die Beiträge für Minergieförderung bei Gebäudesanierungen um 487'000 Franken höher
1393.05 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
soll insbesondere die Entflechtung des Langsamverkehrs vom Motorfahrzeugverkehr bringen. Aus diesem Grund geht das Generelle Projekt von einem "Hochkreisel" für den Lang- samverkehr aus. Bei der Erarbeitung Ökologie hat sich gegen den Bau eines Weges und einer Per- sonenunterführung ausgesprochen. Aus diesem Grund weist der Durch- lass nur eine Höhe von rund 1.80 m auf. Demgegenüber hat sich die Ge- meinde Cham Nur mit der Kammer A kann das Zentrum von Cham verkehrsmässig spürbar entlastet werden. Aus diesem Grund soll in einer sehr frühen Phase des Projektes entschieden werden, ob das gesamte Konzept mit den Kammern
1412.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Gewahrsam hat die Kommission diskutiert, wie schnell die Polizei ihre Abklärungen vornehmen müsse, um den Grund des Gewahrsams zu bestätigen oder zu beseitigen. Die Kommission hat sich mehr- heitlich dafür entschieden generell und in § 4 des Polizeigesetzes ausdrücklich geregelt, immer verhältnismässig sein. Auf privatem Grund allerdings kann ein Privater die polizeiliche Abschleppung nur ausnahmsweise veranlassen, nämlich sind (vgl. auch den Bericht des Regierungsrates zum Poli- zeigesetz, Seite 33). Auf öffentlichem Grund werden korrekt abgestellte Fahrzeuge dann abgeschleppt, wenn sie zum Beispiel für die Feuerwehr oder
1478.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
vermochte, während es bei anderen Optimierungen weiter an seiner Position festhielt. Vor diesem Hinter- grund lud der Regierungsrat den Verwaltungsrat und die Direktion der Zuger Kan- tonsspital AG zu einem Gespräch Fluchtreppe beansprucht. Für die Realisierung der Personalgarderobe in der GOPS ist deshalb (auf Grund einer Kostenschätzung) ein Zusatzkredit von Fr. 820'000.-- erforderlich. 4. Verbesserung der inneren stechni- schen Gründen elektronisch gesteuert, überwacht und mit Badges versehen werden, was auf Grund einer Kostenschätzung Zusatzkosten von Fr. 90'000.-- verursacht. 5. Labor, Leitungen Schnittstellen
1413.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Gewahrsam hat die Kommission diskutiert, wie schnell die Polizei ihre Abklärungen vornehmen müsse, um den Grund des Gewahrsams zu bestätigen oder zu beseitigen. Die Kommission hat sich mehr- heitlich dafür entschieden generell und in § 4 des Polizeigesetzes ausdrücklich geregelt, immer verhältnismässig sein. Auf privatem Grund allerdings kann ein Privater die polizeiliche Abschleppung nur ausnahmsweise veranlassen, nämlich sind (vgl. auch den Bericht des Regierungsrates zum Poli- zeigesetz, Seite 33). Auf öffentlichem Grund werden korrekt abgestellte Fahrzeuge dann abgeschleppt, wenn sie zum Beispiel für die Feuerwehr oder
2266.2 - Antwort des Regierungsrates
Fahrtrichtung Walterswil befinden sich nicht auf der Kantonsstras- senparzelle GS Nr. 2415, sondern auf Grund und Boden der Korporation Baar-Dorf (GS Nr. 2370). Auf diesen Flächen besteht ein privatrechtliches entlang der Sihlbruggstrasse ist nicht signalisiert. Entsprechend besteht kein Parkverbot. Aus diesem Grund ist an dieser Stelle das Abstellen von Fahrzeugen, namentlich von Lastwagen und/oder Anhängern, zulässig Sihlbruggstrasse keine Signalisation, welche das Abstel- len von Fahrzeugen untersagen würde. Aus diesem Grund ist es zulässig, einen Lastwagen an dieser Stelle über einen längeren Zeitraum zu parkieren. Eine

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