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2314.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
verfügen von den ca. 250 Sportvereinen viele kleinere Clubs über keine eige- nen Fahrzeuge. Aus diesem Grund könnten nur wenige Zuger Sportvereine vom vorgeschlage- nen Steuerrabatt profitieren. Zudem würde die Freude an der Bewegung bzw. an verschiedenen sportlichen Aktivitäten zu vermitteln. Aus diesem Grund trägt der Kanton im Rahmen des Bun- desgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportf einseitig Sportorganisationen gegenüber anderen Vereinigungen, ohne dass ein ausreichender sachlicher Grund vorliegt, der eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen würde. Als zuständige Vollzugsbehörde
2373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Entschädigungen auszuzahlen. Dies insbesondere, weil es sich um Aufgaben handle, die zu den Grundaufgaben eines vollamtlich angestellten Regierungsratsmitglieds g e- hörten. Seite 4/29 2243.2 /2303.2/2373 Sitzungsentschädigungen gestrichen werden.» Zur Begründung wurde angeführt, es gehöre heute zu den Grundaufgaben von Regierung s- ratsmitgliedern, in interkantonalen Gremien mitzuwirken. Dies sei Teil ihrer Februar 1990 folgende Motion eingereicht: «Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine grundlegende Analyse über die An- stellungsbedingungen der Zuger Regierung zu unterbreiten und allfällige
2303.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Entschädigungen auszuzahlen. Dies insbesondere, weil es sich um Aufgaben handle, die zu den Grundaufgaben eines vollamtlich angestellten Regierungsratsmitglieds g e- hörten. Seite 4/29 2243.2 /2303.2/2373 Sitzungsentschädigungen gestrichen werden.» Zur Begründung wurde angeführt, es gehöre heute zu den Grundaufgaben von Regierung s- ratsmitgliedern, in interkantonalen Gremien mitzuwirken. Dies sei Teil ihrer Februar 1990 folgende Motion eingereicht: «Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine grundlegende Analyse über die An- stellungsbedingungen der Zuger Regierung zu unterbreiten und allfällige
2301.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
2,3 % Die Mehrjahresbetrachtung zeigt, dass die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten auf- grund der finanzstrategischen Vorgaben tendenziell abnehmen beziehungsweise nicht markant zunehmen. 2.5 ausführen zu lassen. Je nach dem erfolgt die Verbuchung dann im Personal- oder im Sachaufwand. Aus diesem Grund beachtet der Regierungsrat bei der finanziellen Steuerung neben dem Personalaufwand auch andere A Beschäftigten (beziehungsweise die Arbeitsplätze) Aufwand für die kantonale Verwaltung. Aus diesem Grund gehen wir nachfolgend sowohl auf die Bevölkerungs- als auch auf die Be- schäftigungsprognosen ein
1019.2 - Antwort des Regierungsrates
allenfalls sogar zur Nachahmung animiert würden. Dies sei mit aller Macht zu verhindern. Aus diesem Grund ersucht der Interpellant den Regierungsrat zu prüfen, ob gegebenenfalls folgende Massnahmen in Erwägung Entwicklung von Kindern und Jugendlichen haben und dadurch - mindestens zu einem gewissen Grad - mit ein Grund sein können, warum es zu Gewalttätigkeiten unter Jugendlichen kommen kann. Es wäre jedoch verfehlt gesetzlichen Bestimmungen von Art. 135 und Art. 197 StGB im Bereich In- ternet. Das Internet, das auf Grund seiner globalen Vernetzung einen Informations- austausch über alle Landesgrenzen hinweg ermöglicht
1016.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Unter- scheidungen trifft, für die ein vernünftiger Grund nicht ersichtlich sei. Es sei auch unzulässig, Unterscheidungen zu unterlassen, die sich auf Grund der Verhältnisse aufdrängen. Ein Erlass sei dann Genehmigung des Gemeindereglementes diesen Entscheid geschützt. Das Gemeindereglement verletze keine Grundrechte der Bundes- oder der Kantonsverfassung. Es beruhe auf einer gesetzlichen Grundlage, läge im öf rechten im öffentlichen Interesse und verhältnismässig sein müssen. Zudem sei der Kerngehalt der Grundrechte unantastbar. Der Gesetzgeber darf somit aufgrund der obigen Bestimmungen nur differenzierte Regelungen
1139.2 - Antwort des Regierungsrates
Kenntnis gesetzt wird. Die Offizialdelikte im Bereich Gewaltdelinquenz werden von der Zuger Polizei auf Grund der gesetzlichen Vorgaben an die zuständige Untersuchungs- oder Ge- richtsbehörde zur Beurteilung haben, auf die Strasse zu gehen. Rein zahlenmässig kommen Pöbeleien und Angriffe auf öffentlichem Grund sehr selten vor. Im Einzelfall - solche lassen sich nicht absolut verhindern - können solche Vorkommnisse Militanz und Gewaltbe- reitschaft zugenommen, bleibt aber auf einen kleinen Kreis beschränkt. Aus diesem Grund ist nicht die öffentliche Sicherheit als Ganzes gefährdet. Viel- mehr sind es exponierte Repräsentanten
1143.2 - Antwort des Regierungsrates
Kenntnis gesetzt wird. Die Offizialdelikte im Bereich Gewaltdelinquenz werden von der Zuger Polizei auf Grund der gesetzlichen Vorgaben an die zuständige Untersuchungs- oder Ge- richtsbehörde zur Beurteilung haben, auf die Strasse zu gehen. Rein zahlenmässig kommen Pöbeleien und Angriffe auf öffentlichem Grund sehr selten vor. Im Einzelfall - solche lassen sich nicht absolut verhindern - können solche Vorkommnisse Militanz und Gewaltbe- reitschaft zugenommen, bleibt aber auf einen kleinen Kreis beschränkt. Aus diesem Grund ist nicht die öffentliche Sicherheit als Ganzes gefährdet. Viel- mehr sind es exponierte Repräsentanten
1199.2 - Antwort des Regierungsrates
Kenntnis gesetzt wird. Die Offizialdelikte im Bereich Gewaltdelinquenz werden von der Zuger Polizei auf Grund der gesetzlichen Vorgaben an die zuständige Untersuchungs- oder Ge- richtsbehörde zur Beurteilung haben, auf die Strasse zu gehen. Rein zahlenmässig kommen Pöbeleien und Angriffe auf öffentlichem Grund sehr selten vor. Im Einzelfall - solche lassen sich nicht absolut verhindern - können solche Vorkommnisse Militanz und Gewaltbe- reitschaft zugenommen, bleibt aber auf einen kleinen Kreis beschränkt. Aus diesem Grund ist nicht die öffentliche Sicherheit als Ganzes gefährdet. Viel- mehr sind es exponierte Repräsentanten
Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
endes Studiengeld zu bezah- len, soweit dieses nicht auf Grund einer Vereinbarung mit der Hochschule von ihrem Kanton übernommen oder auf Grund internationaler Abkommen abgegolten wird. 4 Für Nachdiplomstudien insbesondere bestritten: 1. durch die jährlichen Beiträge der Trägerkantone, die leistungsbezogen, auf Grund des Voranschlages, in der Regel pauschalisiert, nach der Anzahl der Studierenden und unter Berück nicht unmittelbar belangen. § 40 Der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters 1 Der Hochschule, die auf Grund dieser Vereinbarung oder nach anderen Vorschriften Ersatz geleistet hat, steht der Rückgriff auf die

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