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2336.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Erweiterungsbauten für die Zuger Mittelschulen zu sistieren und die Standorte neu zu evaluieren. Grund für diese Massnahme war die unverhoffte Offerte eines Grundeigentümers, dem Kanton den Allmendhof Baudirektion ein breit abgestütztes Verfahren durch, bei dem alle möglichen Standortoptionen nochmals von Grund auf neu evaluiert wurden. Aus- gehend von den Empfehlungen der Arbeitsgruppe entschied sich der R eingeführt, wobei mit 3 Kurzzeitgymnasiums-Klassen pro Jahrgangsstufe gerechnet wird. Aus demselben Grund wird das Kurzzeitgymnasium des kgm per Schuljahr 2015/16 um ein Langzeitgymnasium ergänzt, d.h. 2
1421.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der Zentralschweizer Kantone haben ein Grundlagenpapier über die Abgeltung von Standortvorteilen verabschiedet. Dieses stellt für ins- künftige Projekte die Grundlage der Verhandlungen über die Bemessung lichen Vollkosten. Für die Berücksichtigung von Standortvorteilen haben die Regierungen ein Grundlagenpapier verabschie- det, das die Grundsätze der IRV konkretisiert. Die Information und die Berichter- kantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich zu regeln. Die Kantone ihrer- seits sollten die Grundprinzipien der interkantonalen Zusammenarbeit sowie die Grundsätze und Verfahren des Lastenausgleichs in
1386.2 - Antwort des Regierungsrates
muss jedoch nur dann zusätzliche Kosten auf sich nehmen, wenn er mutwillig, d.h. ohne einsichtigen Grund Einsprache erhoben hat. Ist der Entschluss, Einsprache zu erheben, durchaus verständlich und jedenfalls Gegenstand einer Einsprache geworden ist, wohl überlegt getroffen und muss ihn einspracheweise nicht von Grund auf neu erarbeiten. An § 23 und § 26 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes ist daher nichts zu ändern Art. 103 lit. a OG strenger. Dies wird auch im Kanton Zug zu einer strengeren Praxis führen. Der Grund für diese Gesetzesänderung liegt darin, dass die bis- herige Praxis das Beschwerderecht Dritter g
2133.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
realisiert wer- den können. Der Ausgang einer solchen Volksabstimmung kann aus heutiger Sicht auf- grund der diversen Unsicherheiten nicht abgeschätzt werden. 2. Als zweite Möglichkeit kann der Kantonsrat Die Planung der Mittelschulen des Kantons Zug weist verschiedene Abhängigkeiten auf. Aus diesem Grund werden sich die Standortevaluation und ein allfälliger Kantonsschul- standort Ennetsee auf verschiedene Menzingen bleiben oder nicht, damit der aktuelle Schulbetrieb aufrecht er- halten werden kann. Aus diesem Grund ist die Planung und Realisierung der Provisorien an den Standorten kgm Menzingen und Luegeten, Zug
2134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
realisiert wer- den können. Der Ausgang einer solchen Volksabstimmung kann aus heutiger Sicht auf- grund der diversen Unsicherheiten nicht abgeschätzt werden. 2. Als zweite Möglichkeit kann der Kantonsrat Die Planung der Mittelschulen des Kantons Zug weist verschiedene Abhängigkeiten auf. Aus diesem Grund werden sich die Standortevaluation und ein allfälliger Kantonsschul- standort Ennetsee auf verschiedene Menzingen bleiben oder nicht, damit der aktuelle Schulbetrieb aufrecht er- halten werden kann. Aus diesem Grund ist die Planung und Realisierung der Provisorien an den Standorten kgm Menzingen und Luegeten, Zug
2131.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ren ins Gewicht: − die steigenden Anforderungen an den schulischen Teil der Berufsausbildung auf- grund der eidg. Bildungsverordnungen; − der weitere Aufbau der zweijährigen Attestausbildungen; Seite 8/39 wäre, den Trakt 1 um ein bzw. zwei Geschosse aufzustocken und die zwei Wohnungen umzubauen. Auf Grund der Machbarkeitsstudie wird diese Vari- ante favorisiert; sie wird nun für den Raumbedarf des KBA Hochbauamt und die GIBZ zusätz- liche personelle Ressourcen. Die diesbezüglichen Kosten werden auf Grund der Be- triebskonzepte, der zusätzlichen Betriebskosten und der zusätzlich benötigten perso- nellen
2163.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
auf, streckenweise fehlt ein Trottoir und für Radfahrende fehlt der notwendige Schutz. Aus diesem Grund muss die ganze Strasse in den nächsten Jahren saniert und ausgebaut werden. Geologie Die Strasse P Ausnahmetransporte. Jedoch wurde sie in der Vergangenheit mehrmals als Ausweichroute genutzt. Aus diesem Grund wird auf der Kantonsstrasse P das Lichtraumprofil Typ III (lichte Breite = 6.00 m, lichte Höhe = 5 igkeit von 60 km/h zu erfüllen, ohne einen unverhältnismässigen Aufwand zu betreiben. Aus diesem Grund wird die für die Strecke Sihlbrugg–Neuheim geforderte Ausbaugeschwindigkeit im Bereich der Laubaukurve
2163.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
Das Sanierungs- und Ausbauprojekt sieht vor, dass die Laubaukurve gestreckt werden soll. Aus diesem Grund muss die Kurve bergseits verschoben werden, was den Bau einer Stützkon- struktion als Hangsicherung stellt bis heute aufgrund der Wende- und Parkmanöver jedoch keinen Unfall- schwerpunkt dar. Aus diesem Grund liess sich die Baudirektion aufgrund der Intervention eini- ger Kommissionsmitglieder dazu bewegen basiert aber jeweils nur auf einer Momentaufnahme, wes- halb die Daten ungenau sind. Aus diesem Grund will der Kanton - wie übrigens auch der Bund bei seinen Nationalstrassen - ein Netz mit fixen Ver
3188.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
«Abgabe, welche die vom Staate dazu befähigten öffentlich -rechtli- chen Religionsgemeinschaften auf Grund ihrer territorialen Hoheit von ihren Mitgliedern und oft auch von den juristischen Personen zur Deckung Steuerge- setzes Steuern wie der Kanton (Abs. 1). Die juristischen Personen entrichten die Steuern auf- grund der Ergebnisse der letzten Volkszählung im Verhältnis der im Gebiet einer katholischen Kirchgemeinde angehören wollen und entsprechend der Kirchensteuerpflicht unterstellt sind oder nicht. Dies hat seinen Grund jedoch nicht in einer Diskriminierung der juristischen Personen, sondern darin, dass sie mangels Glaubens
3185.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
kontrollierenden Gebäude und gebäudetechnischen Anlagen prüfen dürfen – indessen lediglich nur, wenn Grund zur Annahme besteht, dass gegen das EnG-ZG oder die dazugehörende V EnG-ZG verstossen wird. Die für eine klare gesetzliche Grundlage im kantonalen Recht geschaffen werden. Exkurs: Nationale Energie- und Klimapolitik Die nationale Energiepolitik hat in den letzten Jahren grundlegende Änderungen erfahren die planerischen Grundlagen für die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien erarbeitet. Entsprechende Arbeiten sind im Gange. Im Rahmen der nächsten Richtplanrevision wird dieser Grundsatz überprüft und falls

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