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721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
merinnen und Grundeigentümer; c) das Verzeichnis der eingetragenen Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechte sowie der Vormerkungen und Anmerkungen; d) die Bestimmung der Grundsätze für die Verteilung Zug hin- terlegt. 26 721.111 2 Werden Grundpfandverschreibungen und Schuldbriefe vollständig ge- löscht, lässt die Schätzungskommission durch das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) bei der Verteilung Abwasserbeseitigung; 18 721.111 b) Projektpläne im Massstab von mindestens 1:100, bestehend aus den Grundrissen aller Geschosse, sämtlichen Fassaden, der Dachaufsicht bei Flachdachgebäuden, allen zum Verständnis
213.2 - Verordnung über das Vormundschaftswesen (Vormundschaftsverordnung, VormV)
Bevormundende das Mündigkeitsalter erreicht hat. 2 Der Rat entscheidet über die Entmündigung auf Grund der Akten. § 23 1 Sofern zur Zeit der Entmündigung die Eltern oder ein Elternteil noch leben, tritt Entmündigung tritt nicht schon mit der Verurteilung, sondern erst mit Antritt der Freiheitsstrafe auf Grund des Entmündigungsbeschlusses ein. 3 Die Ernennung des Vormundes ist sofort der Strafvollzugsbehörde und zwar sowohl die Mitwirkungs- als auch die Verwal- tungsbeiratschaft, ist aufzuheben, sobald der Grund für die Beschränkung der Handlungsfähigkeit weggefallen ist. Die Aufhebung erfolgt durch Be- schluss
732.22 - Reglement über die Abfallbewirtschaftung des Zeba
verboten. § 12 Ablagerung und Littering 1 Das Ablagern von Abfällen auf öffentlichem und privatem Grund und Lit- tering ist verboten. 2 Öffentliche Abfallkörbe dienen der Aufnahme des üblicherweise mitge- mehrere Strassenzüge kann ein zentraler Bereit- stellungsort bezeichnet werden. 2 Auf öffentlichem Grund darf das Sammelgut erst am Abfuhrtag bereitge- stellt werden. Container sind nach dem Entleeren so Zeba oder Personen, die im Auftrag des Zeba handeln, ist der Zutritt zur Sammelstelle auf privatem Grund zu gewähren. * § 16c * Erstellungs- und Betriebskosten 1 Die Unterfluranlagen für Hauskehricht werden
2212.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
Unterhalt geht. Die betroffenen Landwirte betreten mit diesem Renaturierungsprojekt Neu- land. Aus diesem Grund wollten sie Sicherheit, dass sie sich auf dem langen Abschnitt der zweiten Etappe nicht auf ein Abenteuer mitzumachen und sich auf eine neue Situation einzulassen. Es sollte aber etappiert geschehen. Aus diesem Grund wird vorab der Bibersee erstellt und als erstes der un- tere Teil des Projektabschnitts renaturiert erst in rund fünf Jahren nach Abschluss der Renaturierung quantifizieren. Dies ist mitunter auch der Grund für die Etappierung der Tobelbach-Renaturierung. Die Baudirektion hat diesbezüglich mit der Boden-
2310.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Erarbeitung des neuen Programms wurden die Bedürfnisse neu zusammengetragen, die Kosten geschätzt und auf Grund der Erfahrungen und der Einschät- zung, was in der achtjährigen Periode umgesetzt werden kann, festgelegt bereits um Nettokredite. Bei der unter «Anteil am Rahmenkredit xy» fixierten Zahl handelt es sich auf Grund der Erfahrung und der Einschätzung, was in der achtjährigen Periode umgesetzt werden kann, um einen Kommissionsberichtes ist jedoch klar ersichtlich, dass dies nicht so be- schlossen worden ist. Aus diesem Grund ist es für die Stawiko klar, dass im Antrag der Kommission für Tiefba u- ten in Abs. 1 die «allgemeinen
2261.2 - Antwort des Regierungsrates
Volkswirt- schaftsdirektion «verwiesen» werden. Wird ein Grundstückerwerb im Grundbuch angemeldet und hat die Grundbuchverwalterin Zweifel, dass es sich bei der Käuferin um eine schweizerisch beherrschte Tagebuch des Grundbuchs angemerkt und wird nach Vorliegen der Feststel- lungsverfügung betreffend Nichtbewilligungspflicht bzw. allenfalls der Erteilung einer Bewilli- gung rückwirkend im Grundbuch eingetragen
1090.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
. Wird das Brauchwasser nicht mehr zurückgeführt, bleibt es dem Grundwasser entzogen. Aus diesem Grund rechtfertigt sich eine höhere Gebühr für die Brauchwassernutzung 4 1090.7 - 11367 ohne Rückführung , bleibt es ihm entzogen und der Wasserstand des Gewässers nimmt ab. Der Kantonsrat hat diesen Grundsatz mit der in erster Lesung beschlossenen Änderung umgestossen, indem er die Brauchwassernutzung ohne
1144.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
grundsätzlich befürwortet, weil der Bund die Kosten übernimmt. Ein weiterer wichtiger Grund für die positive Grundhaltung der Kommission war, dass der Kanton Zug bei der Frage der zukünftigen Gestaltung/Nutzung Dieses Problem kann nur mit einer Änderung der NIS-Verordnung des Bundes gelöst werden. Aus diesem Grund wurde von der Kommission mit einem Stimmenverhältnis von 9 : 0 Stimmen und 1 Enthaltung die neue einem Hochhaus ab 35 m Höhe notwendig sein. Die Kommission sprach sich ohne Gegenstimme für diesen Grundsatz aus. Die Kommission erachtet es hingegen als sinnvoll, für Häuser ab 25 m Höhe bereits einen Be
1171.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
20-Minutentakt mehr. Beispiel: Linie 4. e) Längere Hauptverkehrszeiten und längere Fahrzeiten Auf Grund der veränderten Nachfrage der letzten Jahre mussten die Hauptverkehrs- zeiten am Morgen und Abend Beteiligung zwingend im Gesetz über den öffentlichen Verkehr vorgeschrieben ist. Zu den Mehrkosten auf Grund der Vorlage kommen sog. strukturelle Kosten hinzu, z.B. für die Anpassung an die Teuerung, den ab 2004 allein für das unveränderte Busnetz ein Zusatzbeitrag von Fr. 1 Mio. nötig war. 4. Anträge Auf Grund der Kommissionsberatung ergeben sich keine Abweichungen zum Entwurf des Regierungsrats. In der Sc
1183.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
beispielsweise stark gegenüber den Westschweizer Kantonen und auch Basel-Stadt und Zürich. Aus diesem Grund legt der Regierungsrat Wert auf einen gezielten, lokal unterschied- lichen Mitteleinsatz für fina Pilatus und im Radio Sunshine verkünden, bis wann die Gesuche einzureichen sind. Auch aus diesem Grund einigte man sich im Zentral- schweizer Forum Prämienverbilligung darauf, die Gesetze in diesem Punkt anderes übrig, als der Berechnung oft schwer überprüfbare Angaben der gesuchstellenden Personen zu Grunde zu legen. Für die Durchführungsstelle bedeutete dies, dass sie in beiden Fällen nach Vorliegen der

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