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1166.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ung von wichtigen Parametern wie Mieten, Kran- kenkassenprämien und Kosten der Kinderkrippe, auf Grund der hohen bereits aus- gezahlten zusätzlichen Leistungen für Familien besser ist als im Durchschnitt werden: Die Gründe für eine längere einkom- mensschwache Phase müssten mit erheblichem Aufwand auf Grund der sich rasch ändernden Verhältnisse in den Familien in dieser Lebensphase laufend abgeklärt werden quantifiziert werden. Die nachfolgenden Aufwendungen basieren auf der Annahme, dass der Kanton Zug auf Grund seiner durchschnittlich jungen Bevölkerung und den über- durchschnittlich vielen Kindern im Vergleich
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1195.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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zum Abschnitt a) Personalkosten sieht wie folgt aus: Bereinigte Tabelle Zunahme in % der gesamten Grund in Mio. Fr. Personalkosten Teuerung 1.6 0.73 Beförderungen 2.1 0.95 TREZ, Nettozunahme 0.2 0.09 P gefasst: Konto Nr. Konto-Bezeichnung Budget 2004 Regierung Budget 2004 Stawiko Differenz in Franken Grund 3 AUFWANDKONTEN 30105 "Aushilfen" 10'442'600 9'000'000 -1'442'600 Limitierung auf Stand Budget 2003 11352 19 Konto Nr. Konto-Bezeichnung Budget 2004 Regierung Budget 2004 Stawiko Differenz in Franken Grund 4 ERTRAGSKONTEN 5065 40001 Einkommenssteuern natürlicher Personen 236'000'000 234'600'000 -1'400'000
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1085.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Projektierung des Pflegezentrums die Kosten bis und mit Baugesuch enthalten. Der Regierungsrat wird auf Grund dieses Kantonsratsbe- schlusses in Absprache mit der Stiftung Spital Baar im Frühjahr 2003 das Bauge- Identifikation dieser Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Zuhause unterstützt. Das Gebäude ist auf Grund seiner einfachen Skelettkonstruktion (tragende Stützen und Decken) im Gegensatz zum heutigen Pflegezentrum Planung des Pflegezentrums die Kosten bis und mit Bau- gesuch enthalten. Der Regierungsrat wird auf Grund des vorgenannten Kantonsrats- beschlusses in Absprache mit der Stiftung Spital Baar im Frühjahr 2003
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1161.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gruppen sind zur Zeit zahlenmässig nicht sehr gross und dürften je ca. 50 Personen betragen, wobei auf Grund der schwieri- gen Wirtschaftslage und der Migration ihre Zahl zunehmen dürfte. 3. Inhalt der neuen nicht belastet, da diese Mehrkosten zulasten der Familienausgleichskasse gehen. Die Kasse ist auf Grund ihrer komfortablen finanziellen Situation in der Lage, diese Mehraufwändungen zu verkraften. So konnte chen zwischen 16 und 18 Jahren entfallen. Die Familienausgleichskasse befindet sich finanziell auf Grund der Attraktivität des Lebens- und Wirtschaftsraums Zug in einer sehr komfortablen Verfassung. Sie
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1173.2a - Beilage
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Postulat den Verfahrensstand an. Frage 2: Bei Geschäften die mehr als drei Jahre pendent liegen, ist der Grund der Nichterledigung anzugeben. Frage 3: Hat sich aus Ihrer Sicht die Sach- und Rechtslage seit der ms für das gesamte Staatspersonal vom 26.05.1999, M (666.1 - 9864) 28.10.1999 FD Frage 1 Die grundlegenden Teilprojektarbeiten zur "Strukturellen Besoldungsrevision" sind abgeschlossen. Der Regierungsrat Schlussbericht im Sommer 2004 abgeben wird. Anhand der von der Steue- rungsgruppe erarbeiteten Grundlagen wird der Regierungsrat anschliessend eine entsprechende Vorlage an den Kantonsrat ausarbei- ten
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1100.2 - Antwort des Regierungsrates
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Überschreiten der Zeit muss das Spital den vertrauensärztlichen Dienst des Krankenversicherers über den Grund informieren. Aufgrund der vom Spital erhaltenen Informationen wird dann entschie- den, ob weiterhin finden sich in der Vorlage Nr. 1100.1 - 11104. Zu den Fragen 1. Liegen dem Regierungsrat bereits Grundsatzpapiere vor, mit deren Hilfe die Ent- wicklung von Palliative Care im Kanton Zug gefördert werden kann Sterbenden umfassend beizustehen durch medika- mentöse, psychologische und spirituelle Hilfe. Grundpfeiler der Palliativtherapie am Akutspital sind: - Optimale Schmerz- und Symptomkontrolle; - ganzheitliche
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1132.2 - Antwort des Regierungsrates
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des Berichts der Zentralschweizer Kantone könnte hier Abhilfe geschaffen werden (siehe 1.3.). Auf Grund des Evaluationsberichts beschloss der Regierungsrat auf Antrag der Direktion für Bildung und Kultur ebote zu den praxis- und arbeitsweltbezogenen Angeboten bzw. zu den betrieblich orientierten Grundbildungen gehören. 6. Den B-V-S-Schülerinnen und -schülern steht die Möglichkeit offen, sich an den Au Berufswelt (Motivationssemester) für arbeitslose Jugendliche Weitere Möglichkeiten sind: � Vorlehre � Grundbildung mit Attest (früher Anlehre) 1132.2 - 11233 3 Sie sind keine eigentlichen Brückenangebote, da ein
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1172.3a - Beilage
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nur via Kantone möglich Haftung/Risiko liegt solidarisch bei den Mitgliedern der ist begrenzt auf Grund der Rahmenbedingungen Einfachen Gesellschaft im Aktienrecht auf das Aktienkapital sowie das Vermögen 000.–). Das ASTRA (Bundesamt für Strassen) finanziert den Bundesanteil der Messtätigkeiten, die auf Grund der Verkehrsemissionen erforderlich sind, im Umfang von rund Fr. 685 000.–. Die Gesamtkosten für den der Innovation der in-LUFT im Bereich Daten- verwaltung und Kommunikation akquiriert werden. Auf Grund dieser Projektarbeiten entsteht ein bedeu- tender Nutzen für die Basisleistungen der Kantone. Die
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215.32 - Verordnung über die Bereinigung der dinglichen Rechte und die Anlage des Grundbuches
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Ernennung der Grundbuchverwalterin oder des Grundbuchverwalters (§ 4 Abs. 1 Ziff. 17 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. November 2017, BGS 153.3). GS 14, 173 1 215.32 § 3 1 Das Amt für Grundbuch und Ge ob ein dingliches Recht als Dienstbarkeit oder als Grundlast oder als selbst ständiges dauerndes Recht zu behandeln ist, oder ob der Grundbucheintrag richtig gefasst wurde. * 3 Der Entscheid der Besch Wohnort des Eigentümers des belasteten Grund stücks; e) bei Grunddienstbarkeiten die Angabe des berechtigten Grund stückes; f) bei Grundlasten den Gesamtwert. 2. bezüglich Grundpfandrechte: a) Angabe der
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215.35 - Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif)
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g) mit Faktor 2 bei Begründung einer Dienstbarkeit oder Grundlast bis zu einer Grenze von Fr. 3000.–. 2 Umfasst ein Geschäft mehrere grundbuchliche Tätigkeiten gemäss Abs. 1, wird die Gebühr gemäss § 13 Erhebung von Grundbuchgebühren für die Dienstleistungen des Amts für Grundbuch und Geoinformation (AGG) und für die Benützung des Grundbuches sowie den Ersatz von Auslagen. * § 2 Grundbuchgebühren 1 Grundb SchKG2) gleich. 3. Gebührenbemessung § 13 Grundsatz 1 Die Gebühren bemessen sich nach dem Zeitaufwand für die Beratung, die Kontrolle und den grundbuchlichen Vollzug des Geschäfts. 2 Der Stundenansatz