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2689.00 - Genehmigung des Bundes
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der Kompetenz des Kantons. Auf Grund der Lesbarkeit und in Analogie mit der Handhabung der „Schwes- terinventare" ISOS und IVS, die ebenfalls lediglich in den Grundlagenkarten dargestellt sind, werde auf gezeigt, dass je nach Fragestellungen unterschiedliche Zeitintervalle angezeigt sind. Aus diesem Grund wird anstelle des starren Rhythmus ein Auftrag zu ei- ner laufenden Überprüfung in den Richtplan die Fläche rekultiviert und wieder der Landwirtschaftszone zugeführt. Heute zeigt sich, dass auf Grund der Rekultivierung lokale Senken entstanden sind, welche die landwirtschaftliche Nutzung erschwe-
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2711.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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haushalt leben, zusteht. Der Grundbedarf Asylsozialhilfe von 449 Franken leitet sich aus dem Regierungsratsbeschluss vom 21. September 1999 ab. Damals wurde der Grundbedarf auf- grund der Kürzung der Bundespauschale liegt mit einem monatlichen Grundbedarf von 449 Franken pro Person deutlich unter der wirtschaftlichen Sozialhilfe gemäss SKOS-Richtlinien, die den monatlichen Grundbedarf bei 986 Franken pro Person festlegt Aufgenommene, Nothilfe) erlassen. Der Grundbedarf für Personen nach diesen Asylansätzen liegt deutlich tiefer als die Sozialhilfe nach den SKOS-Richtlinien: Grundbedarf pro Monat in Franken Nothilfe pro Tag
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2720.25a - Synopse
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Motoren in Kilowatt (kW). § 13d (neu) Steuertarif § 13d Abs. 5 (gelöscht) 1 Die jährliche Grundsteuer beträgt pro vollen oder angebrochenen dm Schiffslänge 1 Franken. 2 Der Zuschlag je volle oder angebrochene Berufsinformationszen- trum (BIZ); § 6 Kantonsbeiträge § 6 Abs. 6 (neu) 6 Er trägt die Kosten für das Grundangebot an Bera- tungs- und Informationsdienstleistungen des Amts für Berufsberatung. Der Regierungsrat dem 1. April und dem 31. Juli ausser Verkehr gesetzt wird. § 13c (neu) Bemessungsgrundlage 1 Die Grundlagen für die Bemessung bilden die Schiffslänge in Dezimeter (dm) und die Antriebsleis- tung der Motoren
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2720.24a - Synopse
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Motoren in Kilowatt (kW). § 13d (neu) Steuertarif § 13d Abs. 5 (gelöscht) 1 Die jährliche Grundsteuer beträgt pro vollen oder angebrochenen dm Schiffslänge 1 Franken. 2 Der Zuschlag je volle oder angebrochene Berufsinformationszen- trum (BIZ); § 6 Kantonsbeiträge § 6 Abs. 6 (neu) 6 Er trägt die Kosten für das Grundangebot an Bera- tungs- und Informationsdienstleistungen des Amts für Berufsberatung. Der Regierungsrat dem 1. April und dem 31. Juli ausser Verkehr gesetzt wird. § 13c (neu) Bemessungsgrundlage 1 Die Grundlagen für die Bemessung bilden die Schiffslänge in Dezimeter (dm) und die Antriebsleis- tung der Motoren
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2756.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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innerhalb der laufenden Legislatur weitere Abklärungen in diesem Bereich vorzu- nehmen. Aus diesem Grund kann die Revision des Zivilgesetzbuches «Beurkundung des Per- sonenstands und Grundbuch» zum jetzigen Zuger Einwohnerkon- trollen so effizient und kundenfreundlich wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grund hat sich Zug als einer der ersten Kantone dem neuen elektronischen Dienst «eUmzugCH» angeschlos- sen keinen Sinn, bereits jetzt mit einer Anpa s- sung der kantonalen Gesetzgebung zu beginnen. Aus diesem Grund ist auch das Eventualbe- gehren als nicht erheblich zu erklären. 5. Antrag Wir beantragen Ihnen die
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1570.2a - Beilage
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muss seine Möglichkeiten wahrnehmen. Der Regierungsrat ist dazu entschlossen. Die gesetzlichen Grundlagen sind entweder gegeben oder die Ziele ei- ner Revision sind erkannt, handle es sich um das erst
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1615.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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daher sorgfältig abgewogen werden. Seite 9/11 1615.2 - 12749 Die Gesundheitsdirektion hat aus diesem Grund eine Kurzumfrage bei der Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug, bei der Krebsliga Zug und bei santésuisse Drittle- sung ausserkantonal erfolgen (was allerdings im Zeitalter der Telemedizin kein Hinderungs- grund ist). Schliesslich ist zu beachten, dass bei einem kantonseigenen Programm die relativ kleine An- befristet ist. Ein Grundsatzentscheid des Bundes in dieser Angelegenheit steht somit immer noch aus. Insofern bieten die heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen keine nachhaltige Grundlage für den Aufbau eines
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1795.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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eine systematische Suche und Weiterverwendung der Daten jedoch schwierig und aufwendig. Aus diesem Grund ist der Ertrag der dort zusammengefassten Daten eher gering, obwohl der Rechenschaftsbericht die öffentlichen Statistik Schweiz festgelegt hat. Die- ser Berufs- und Verhaltenskodex legt vielerlei Grundprinzipien bezüglich Datenerhebung, - qualität, -schutz sowie -veröffentlichungen fest. 2.2. Ein Blick zurück des Rechenschaftsberichts diskutier, die 2010 erstmals zur Anwendung kommen sollte. Statistische Grundlagen für den Rechenschaftsbericht könnten zukünftig von der Statistik-Koordinationsstelle geliefert
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1536.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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über die Abfallbewirtschaftung22. Dieser Erlass verbie- tet Littering auf öffentlichem und privatem Grund (§ 12) und sieht vor, dass Widerhandlungen gegen Vorschriften des Abfallreglements nach § 8 des P n eines durch den Kantonsge- richtspräsidenten erlassenen Fahr- oder Parkierverbots auf privatem Grund (sog. Privatanzeige im Sinn von § 28 Ziff. 2 GOG). Die Erträge aus Bussen und Strafbefehlen beliefen Bund die alleinige Gesetzgebungskompetenz für sich und stellt gestützt darauf Verstösse gegen die Grundregeln des friedlichen Zusammenlebens unter Strafe. Hingegen verzichtet der Bund auf die volle Ausschöpfung
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1643.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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Kosten unterstützt worden. Ausserhalb des Waldes gab es keine finanzielle Unterstützung. Aus diesem Grund verlangte die Kommission eine Gleichbehandlung der Ge- wässer innerhalb und ausserhalb des Waldes (gemäss neues- ter Version für eine Leistungsvereinbarung mit dem BAFU) ansteigen wird. Auch aus diesem Grund ist eine Neuregelung der Zuständigkeiten naheliegend. Es drängt sich für den Kanton Zug auf, dass nichts ändern wird. Im Übrigen gab das Eintreten zu keinen weiteren Diskussionen Anlass. Aus diesem Grund war Eintreten auf die Vorlagen des Regierungsrates in der Kommission für Tiefbauten unbestritten.