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1734.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
über die Abfallbewirtschaftung22. Dieser Erlass verbie- tet Littering auf öffentlichem und privatem Grund (§ 12) und sieht vor, dass Widerhandlungen gegen Vorschriften des Abfallreglements nach § 8 des P n eines durch den Kantonsge- richtspräsidenten erlassenen Fahr- oder Parkierverbots auf privatem Grund (sog. Privatanzeige im Sinn von § 28 Ziff. 2 GOG). Die Erträge aus Bussen und Strafbefehlen beliefen Bund die alleinige Gesetzgebungskompetenz für sich und stellt gestützt darauf Verstösse gegen die Grundregeln des friedlichen Zusammenlebens unter Strafe. Hingegen verzichtet der Bund auf die volle Ausschöpfung
1568.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
einreichen: d) die kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz über die Ver- hältnisse, die für die Besteuerung des direkten Grundbesitzes und dessen Erträge massgebend sind. 1) BGS 157.1 4 § 146 kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz ist die Wertdifferenz zwischen den Gesamtaktiven der kollektiven Kapitalanlage und deren direktem Grundbesitz steuerbar. 1) SR 822.41 2 § 33 Abs. 1 Ziff aus Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen, soweit die Gesamt- erträge die Erträge aus direktem Grundbesitz übersteigen; § 19bis (neu) Besondere Fälle 1 Als Vermögensertrag im Sinne von § 19 Absatz 1 Buchstabe
1568.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
einreichen: d) die kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz über die Ver- hältnisse, die für die Besteuerung des direkten Grundbesitzes und dessen Erträge massgebend sind. § 146 Abs. 1bis (neu) kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz ist die Wertdifferenz zwischen den Gesamtaktiven der kollektiven Kapitalanlage und deren direktem Grundbesitz steuerbar. § 44 1 Vom Reinvermögen sind aus Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen, soweit die Gesamt- erträge die Erträge aus direktem Grundbesitz übersteigen; § 19bis (neu) Besondere Fälle 1 Als Vermögensertrag im Sinne von § 19 Absatz 1 Buchstabe
1579.2a - Beilage
muss seine Möglichkeiten wahrnehmen. Der Regierungsrat ist dazu entschlossen. Die gesetzlichen Grundlagen sind entweder gegeben oder die Ziele ei- ner Revision sind erkannt, handle es sich um das erst
1697.6 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
vorsieht (z.B. Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EG). In all diesen Fällen sind auf Grund der Staatsver- träge ohnehin die vollen Zulagen geschuldet. Kaufkraftabhängige Zulagen kommen nur wohnen, eine kaufkraftbereinigte Zulage ausgerichtet. In den Staaten USA, Kanada, Australien wäre auf Grund der Kaufkraft ohnehin die ganze Zulage geschuldet. b) Ebenfalls ein kaufkraftbereinigter Anspruch derartige Ungleichbehandlung nicht mit der Kauf- kraftbereinigung begründet werden. Ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung ist nicht ersichtlich. Auch die Arbeitgebenden solcher Personen würden
1568.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. August 2008
einreichen: d) die kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz über die Ver- hältnisse, die für die Besteuerung des direkten Grundbesitzes und dessen Erträge massgebend sind. § 146 Abs. 1bis (neu) kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz ist die Wertdifferenz zwischen den Gesamtaktiven der kollektiven Kapitalanla- ge und deren direktem Grundbesitz steuerbar. § 44 1 Vom Reinvermögen sind aus Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen, soweit die Gesamt- erträge die Erträge aus direktem Grundbesitz übersteigen; § 19bis (neu) Besondere Fälle 1 Als Vermögensertrag im Sinne von § 19 Absatz 1 Buchstabe
1588.2a - Beilage
muss seine Möglichkeiten wahrnehmen. Der Regierungsrat ist dazu entschlossen. Die gesetzlichen Grundlagen sind entweder gegeben oder die Ziele ei- ner Revision sind erkannt, handle es sich um das erst
1603.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Zuger Polizei (ZUPO) den Schulungs- raum im ZUPO-Gebäude nutzen. Kostenschätzungen (+/- 20%) Auf Grund einer Machbarkeitsstudie des Hochbauamtes haben zwei externe Pla- nungsbüros die Kosten berechnet Kosten für die Auslagerung der drei Ge- richte für ca. ein Jahr im heutigen Zeitpunkt lediglich auf Grund von Annahmen wie folgt grob geschätzt werden: Mietzins (in der Stadt Zug) Annahme 3'000 m2 x 350.-- 5% der Investitionskosten. Die Kosten für das Teilobjekt «Sockelgeschoss» beinhalten nur den Grundausbau (Minergiestandard Boden, Wände, Decke, Fenster und Aussentüren; Anschlüsse und Hauptverteilung
2444.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
insbesondere Art. 5 und 27 Abs. 1 SVG und Art. 68 ff. Signalisationsverordnung [SSV] 4 ). Aus diesem Grund kann das Anliegen der Postulanten im Kanton Zug nur umgesetzt werden, wenn auf Bundesebene die Re lehnt es der Regierungsrat ab, im heutigen Zeitpunkt einen eigenen Versuch durchzuführen. Aus diesem Grund erübrigen sich Vorabklärungen, an welchen Kre u- zungen die entsprechende Regelung versuchsweise umgesetzt
2569.4a - Synopse
15100) § 13d (neu) Steuertarif § 13d Abs. 2 (geändert) § 13d Abs. 2 (geändert) 1 Die jährliche Grundsteuer beträgt pro vollen oder angebro- chenen dm Schiffslänge 1 Franken. 2 Der Zuschlag je volle oder (BIZ); § 6 Kantonsbeiträge § 6 Abs. 6 (neu) § 6 Abs. 6 (geändert) 6 Er trägt die Kosten für das Grundangebot an Beratungs- und Informationsdienstleistungen des Amts für Berufsbera- tung. Der Regierungsrat aus dem Bereich des erweiterten Angebots kostenpflichtig erklären. 6 Er trägt die Kosten für das Grundangebot an Beratungs- und Informationsdienstleistungen des Amts für Berufsbera- tung. Der Regierungsrat

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