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2596.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
sie die Verträge mit dem Verein Zuger Wanderwege bzw. mit dem Bund abgeschlossen haben. Aus diesem Grund ist die Anpassung des Richtplans eine Voraussetzung für die vorgeschlagenen Einsparungen bei der an die Kommission für Raumplanung und Umwelt die Strategie des Regierungsrats hinterfragten. Auf- grund diverser Gespräche und im Sinne eines Kompromisses unterbreitete die Baudirektion der Kommission für Ausführung eines Vorhabens muss nach den Regeln des Finanzhaushaltgesetzes die notwendige rechtliche Grundlage haben, damit eine Ausgabe getätigt werden kann. Bei einer Richtplananpassung sind diese Voraussetzungen
2603.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Die vom Regierungsrat vorgesehenen Massnahmen sollen kostenneutral umgesetzt werden. Aus diesem Grund sind in der Kantonsratsvorlage weder finanzielle Auswirkungen auf den Kanton oder die Gemeinden noch lenten. Der Aufwand im Jahr 2016 für die Umsetzung der Massnahmen im Bereich Gleichstellung auf- grund einer Umfrage bei den Direktionen wie folgt angegeben werden: Direktion DI GD BD FD VD SD DBK Total anderer wesentlicher Modalitäten eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Aus diesem Grund ist es notwendig, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, wenn diesbezügliche Ausgaben getätigt werden sollen
581.10 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
somit insgesamt 12,528 Mio. Franken. 581.10/754.9/1210.3 - 12076 5 Das Bundesamt für Justiz hat auf Grund des Kostenvoranschlags die beitragsbe- rechtigten Kosten mit Fr. 5'042'970.-- berechnet und einen musste der Kraftraum entlüftet werden. Die Lüftungsanla- gen der Technikverteilräume mussten auf Grund höherer Abwärmelasten erweitert und ausgebaut werden. Mehrkosten: rund Fr. 140'000.--. D.3 Bei sämtlichen worden. Die Fassade wurde so ausgeführt, wie sie gemäss Baueingabe bewilligt worden ist. Aus diesem Grunde war keine Abänderungsbewilligung erforderlich. Wäre eine Ab- änderungsbewilligung erforderlich gewesen
2434.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
F. Kosten Eine Verlängerung der General-Guisan-Strasse mit Halbanschluss Steinhausen Süd ist auf- grund der heutigen Rahmenbedingungen nicht oberirdisch realisierbar. Eine Tieferlegung inkl. Unterquerung Zwischenergebnis aufzunehmen. Die Verlängerung der «Bügels» über die Landwirtschaftszone wird auf- grund der breiten Ablehnung nicht mehr aufgenommen. Eine Verlängerung des «Bü- gels» ist somit auf jeden sind Landumlegungen. Die Realisierbarkeit für Landverhandlungen mit den Grundeigentümerinnen und Grundeige n- tümern beansprucht Zeit. Zudem fehlen die personellen Ressourcen für eine Umsetzung des Programms
822.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
alle Bevölkerungsschichten in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht. Und aus diesem Grund ist neben Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit auch die Gesetzmässigkeit ein unabdingbares Kriterium Totalrevision) weder ein Vorprojekt noch ein eigentliches Projekt an die Hand zu nehmen. Aus diesem Grund ist der Regierungsrat auch vom Auftrag des Kantonsrats betreffend redaktionelle Überarbeitung zu entbinden einige Erfolgsaussichten haben dürfte, „wenn in breiten Kreisen das dringende Bedürfnis nach einer grundlegenden Erneuerung der Verfassung auf eine einigermassen deutlich umschriebene Zielvorstellung oder eine
2448.2 - Antwort des Regierungsrats
hat, da die erwähnten strategischen Ziele damit am ehesten erreicht werden können. Seit dem Grundsatzentscheid des Konkordatsrats wurde im Rahmen des Strategieprozesses der HSLU die Angebotsplanung vertieft Auch im Rahmen der nun angelaufenen hochschulinternen Planung ist s i- chergestellt, dass bei grundlegend neuen Erkenntnissen punkto Markterfolg von Angeboten und Dienstleistungen Korrekturen vorgenommen IFZ nicht ausschliesslich berufsbegleitende Lehrgänge an, so n- dern engagiert sich auch in der Grundbildung (vergleiche Antwort auf Frage 3). Die Reisezeit für Studierende in der Grund- und Weiterbildung
754.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
somit insgesamt 12,528 Mio. Franken. 581.10/754.9/1210.3 - 12076 5 Das Bundesamt für Justiz hat auf Grund des Kostenvoranschlags die beitragsbe- rechtigten Kosten mit Fr. 5'042'970.-- berechnet und einen musste der Kraftraum entlüftet werden. Die Lüftungsanla- gen der Technikverteilräume mussten auf Grund höherer Abwärmelasten erweitert und ausgebaut werden. Mehrkosten: rund Fr. 140'000.--. D.3 Bei sämtlichen worden. Die Fassade wurde so ausgeführt, wie sie gemäss Baueingabe bewilligt worden ist. Aus diesem Grunde war keine Abänderungsbewilligung erforderlich. Wäre eine Ab- änderungsbewilligung erforderlich gewesen
2473.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Verfahren im 2. Abschnitt §§ 5 bis 11. Es ist deshalb schon rein gesetzestechnisch nicht möglich, den Grundauftrag der Ombud s- stelle im Leistungsauftrag neu oder anders festzuhalten, da dieser nicht auf der derun- gen – gar nicht möglich, im Rahmen eines Leistungsauftrags den gesetzlich festgelegten Grundauftrag der Ombudsstelle zu ändern, zu ergänzen oder neu auszuformulieren. Damit würde die Ombudsperson unterschiedlich, weshalb sich meiner Ansicht nach auch in der Organisation und in den gesetzlichen Grundlagen Unterschiede erg e- ben können. Meine Ausführungen sollen deshalb einem Mitbericht der Datensc
2469.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
nicht nur im Kanton Zug ein Problem, sondern betrifft alle Zentralschweizer Kantone. Aus diesem Grund beschlossen die Polizeikorps der Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug - mit Zustimmung sowohl die erforderlichen Rechtsgrundlagen als auch die notwendige technische Ausrüstung. Aus di esem Grund setzt jede Verletzung gegen die Pflicht, rechts zu fahren voraus, dass die Polizei eine fehlbare schwer zu erkennen sind und deshalb kaum mehr zur Verantwortung gezogen werden können. Aus diesem Grund verzichtet die Zuger Polizei in sol- chen Fällen auf Grosskontrollen. Praktisch umsetzen lässt sich
857.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
alle Bevölkerungsschichten in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht. Und aus diesem Grund ist neben Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit auch die Gesetzmässigkeit ein unabdingbares Kriterium Totalrevision) weder ein Vorprojekt noch ein eigentliches Projekt an die Hand zu nehmen. Aus diesem Grund ist der Regierungsrat auch vom Auftrag des Kantonsrats betreffend redaktionelle Überarbeitung zu entbinden einige Erfolgsaussichten haben dürfte, „wenn in breiten Kreisen das dringende Bedürfnis nach einer grundlegenden Erneuerung der Verfassung auf eine einigermassen deutlich umschriebene Zielvorstellung oder eine

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