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2377.7a - Beilage Synopse
[image: image1.jpg] Direktion für Bildung und Kultur Seite 2/2 Kantonsratsvorlage 2377 § 12 Absatz 1a Schulgesetz (BGS, 412.11); Synopse Kantonsrat: Ergebnis der 1. Lesung vom 29. Januar 2015 Antrag d
2453.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zeitlichen Rahmen «à jour» zu halten. Wichtiges und Grundlegendes ist in einem Gesetz im formellen Sinn zu regeln. Aus diesem Grund soll der Grundsatz der Rechtssicherheit in der Form einer periodischen Denkmalpflege im Kanton Zug sowie das Denkmalschutzg e- setz und damit dasselbe Themenfeld. Aus diesem Grund werden die beiden Motionen der Ei n- fachheit halber gleichzeitig behandelt. Wir unterbreiten Ihnen rechtswidriger Bestimmungen untersagt (Art. 49 Bundesverfassung vom 18. April 1999; SR 101). Aus diesem Grund wäre eine gesetzliche Umsetzung nicht möglich. Eine solche Regelung würde überdies zu einer erheblichen
2794.1a - Beilage 1 Synopse Richtplananpassungen
Baudirektion Amt für Raumplanung Kantonalplanung und Grundlagen Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 54 80, F 041 728 54 89 www.zg.ch/raumplanung Synopse zur Richtplananpassung 16/3: Grundzüge der räumlichen gesunden Nahrungsmitteln, zur ökologi- schen Aufwertung und zum Schutz der natürlichen Lebens- grundlagen und ermöglicht der Bevölkerung den Bezug zur Natur. G 1.4.4 Der Kanton weist den verschiedenen gesunden Nahrungsmitteln, zur ökologi- schen Aufwertung und zum Schutz der natürlichen Lebens- grundlagen und ermöglicht der Bevölkerung den Bezug zur Natur. G 1.4.4 Der Kanton weist den verschiedenen
2837.2 - Antwort des Regierungsrats
Migrationshinter- grund hat der Kanton im Jahr 2017 unternommen? b) Inwiefern bezweckten Aktivitäten auch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit gegen Dis- kriminierung? Welchen Grundauftrag hat die «Anlaufstelle sich bei Fasnachtsumzügen in der Regel um bewill i- gungspflichte Veranstaltungen auf öffentlichem Grund handelt (gesteigerter Gemeingebrauch). Die Kompetenz zur Erteilung dieser Bewilligungen liegt bei Integrat i- onsprogramme (KIP). Die zwei Programmziele in diesem Bereich lauten: «Menschen, die au f- grund von Herkunft oder Rasse diskriminiert werden, verfügen über kompetente Beratung und Unterstützung»
2850.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
nsporte. Jedoch wurde sie in der Ve r- gangenheit mehrmals als Ausweichroute genutzt. Aus diesem Grund wird auf der Kantons- strasse P das Lichtraumprofil Typ III (lichte Breite = 6,00 m, lichte Höhe = Abschnitt Sihlbrugg bis Knoten Sand AG angewendet. Aufgrund der Lage im Innerortsbereich bzw. auf- grund der niedrigeren zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann der Strassenquerschnitt gegen- über heute rund wer- den. Der Kostenvoranschlag des Bauingenieurs beläuft sich auf 2,46 Millionen Franken. Auf- grund der angespannten Finanzlage des Kantons und da aus fachlicher Sicht die Risiken über- schaubar sind
2794.3a - Beilage: Synopse
Baudirektion Amt für Raumplanung Kantonalplanung und Grundlagen Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 54 80, F 041 728 54 89 www.zg.ch/raumplanung Synopse zur Richtplananpassung 16/3: Grundzüge der räumlichen gesunden Nahrungsmitteln, zur ökologi- schen Aufwertung und zum Schutz der natürlichen Lebens- grundlagen und ermöglicht der Bevölkerung den Bezug zur Natur. G 1.4.4 Der Kanton weist den verschiedenen gesunden Nahrungsmitteln, zur ökologi- schen Aufwertung und zum Schutz der natürlichen Lebens- grundlagen und ermöglicht der Bevölkerung den Bezug zur Natur. G 1.4.4 Der Kanton weist den verschiedenen
2794.00 - Genehmigung des Bundes
dazu, Vorhaben auf der Basis von entsprechenden Richtplanfestlegungen zügig einem rechtmässigen, grund eigentümerverbindlichen Entscheid zuzuführen, der die im Richtplan zum Ausdruck kommenden Prioritäten 3‘1 91 .5 ha. Gegenüber dem Stand von 2012 haben die FFF also nur um 0.5 ha abgenommen. Aus diesem Grund verzichtet der Kanton Zug auf einen Statusbericht 2012-2016, wird aber am Ende der nächsten Vierj auch Änpassun gen im Richtplankapitel «Siedlung», «Landschaft» und «Verkehr» vorgenommen. Das grundlegend überarbeitete Kapite‘ «Grundzüge der räumlichen Entwicklung» zeigt gut die Gesamtstrategie zur
2827.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
1907 (ZGB; SR 210). Darunter fallen also sämtliche Liegenschaften mit oder ohne Bauten. Aus diesem Grund obliegt auch die Festlegung der Immobilienstrategie der Baudirektion. Daraus erhellt, dass der Erlass und Neubau RDZ/Verwaltung weiter verfolgt werden sollten (Vorlage Nr. 2540.2 - 15074). Aus diesem Grund werde der Regierungsrat dem Kantonsrat auf Basis der überarbeiteten Vorpr o- jekte eine entsprechende 2018–2025). 3.5 Immobilienstrategie der Baudirektion und Portfoliostrategie des Hochbauamts Der Grundauftrag der Baudirektion lautet gemäss § 39 Abs. 1 FHG: «Die Baudirektion bewirt- schaftet die dem Kanton
2904.3a - Beilagen 1 - 11
gssys- tem erhalten. Ist davon auszugehen, dass die Zuger Unternehmen und Beitragszahlenden auf- grund der STAF künftig einen noch höheren Beitragsüberschuss zum Schweizer Sozialversi- cherungssystem beitragen werden, etwa wegen Umstrukturierungen, neuen Bewertungen oder steuerlichen Vorbescheiden, die auf- grund der STAF geprüft und begleitet werden müssen? Stellungnahme: Die Steuerverwaltung investiert schon Schweizer Bevölkerung an der Urne abgelehnt, wobei sie allerdings im Kanton Zug angenommen wurde. Ein Grund war, dass gewisse Gemeinden zu hohe Steuer- ausfälle befürchteten und deswegen einen Ausgleich forderten
2944.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzstelle
ist für viele gar zu einem re- gelrechten «Reizwort» mutiert. Wie konnte es nur so weit kommen? Ein Grund könnte darin liegen, dass der Daten- schutz vielfach falsch eingesetzt, ja geradezu instrumentalisiert richtsjahr an 4 externen Veranstaltungen teilge- nommen, die sich den Themen EU-Datenschutz- grundverordnung und Datenschutzrevision in den Kantonen, Datenschutz in der kirchlichen Sozialarbeit sowie I Tierseuchengesetzes – Totalrevision von zwei Konkordaten im Geld- spielbereich – Änderung der Grundbuchverordnung – Bundesgesetz über digitale Medien – Verordnung über den Allgemeinen Teil des So- zialver

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